Zu einem Bußgeldverfahren gegen Sie kann es kommen, wenn zum Unfall die Polizei gerufen wurde und diese eine Verkehrsunfallanzeige fertigt. Wenn Personen zu Schaden gekommen sind nimmt die Polizei immer eine Verkehrsunfallanzeige auf.
In jedem Fall erstellt die Polizei eine Unfallmitteilung. Aus dieser Unfallmitteilung ergibt sich dann, wer aus Sicht der Polizei den Unfall verschuldet hat. Der Unfall- Beteiligte, der an Ordnungsnummer 01 gesetzt wird, hat den Unfall nach Meinung der Polizei verschuldet.
Selbstverständlich ist die Polizei nicht dafür zuständig, Schadenersatzansprüche zu regulieren. Zum Beweis, wer am Unfall beteiligt war, ist die Unfallmitteilung aber wichtig.
Die Polizei prüft auch, ob ein Strafverfahren eingeleitet werden muss. Um ein Strafverfahren handelt es sich dann, wenn strafrechtliche Gesetze verletzt sind, zum Beispiel der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung oder auch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
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