Gegen Sie läuft ein Bußgeldverfahren oder gar ein Strafverfahren?
Dann nehmen Sie doch über meine Kanzlei Akteneinsicht online!
Erst dann sind Sie komplett informiert!
Wenn Sie sich gegenüber Bußgeldstelle, Polizei oder Staatsanwaltschaft äußern wollen, dann bitte nicht ohne vorher in Ihre Akte gesehen zu haben. Oder wollen Sie etwa die „Katze im Sack kaufen“?!
Die Kosten der Akteneinsicht online über meine Kanzlei sind übersichtlich:
Grundgebühr 30,00 EUR. Kopierkosten für die ersten 50 Seiten, je Seite 0,50 EUR. Für jede weitere Seite 0,15 EUR. Auslagenpauschale, also für Porto etc. 20,00 EUR. Zur Summe dieser Kosten kommt dann noch die Mehrwertsteuer von 19% und die Aktenversendungspauschale in Höhe von 12,00 EUR, welche Behörden (also Bußgeldstelle, Polizei oder Staatsanwaltschaft) fordern.
Berechnungsbeispiel: Akteneinsicht bei Bußgeldstelle. Die Akte hat 18 Seiten:
1.) Grundgebühr 30,00 EUR
2.) Kopierkosten 18 Seiten x 0,50 EUR 9,00 EUR
3.) Auslagenpauschale 20,00 EUR
Summe Netto 59,00 EUR
4.) Mehrwertsteuer 19% 11,21 EUR
Summe Brutto 70,21 EUR
5.) Aktenversendungspauschale Behörde 12,00 EUR
Gesamtbetrag 82,21 EUR
Für Ihre Akteneinsicht senden Sie mir einfach mit dem Stichwort „Akteneinsicht“ eine Email an: info@twitting.eu oder rufen Sie mich an unter 02331-409319. Ich nehme dann direkt Kontakt zu Ihnen auf und besorge Ihnen die Akte.