HÖHE SCHMERZENSGELD MOTORRADUNFALL

Die Höhe des Schmerzensgeldes bei einem Unfall mit dem Motorrad hängt von der Schwere der Verletzung ab.

165.000 € sprach das Oberlandesgericht Bamberg in seiner Entscheidung vom 31.05.2011 einem Motorradfahrer zu, der eine komplette Querschnittlähmung mit lebenslanger Abhängigkeit vom Rollstuhl erlitt. Den Motorradfahrer traf eine Mitschuld von 40%. 

Ein Schmerzensgeld in Höhe von 85.000 € urteilte das Oberlandesgericht München in seiner Entscheidung vom 22.03.2013 für einen 37-jährigen Motorradfahrer aus, bei dem aufgrund eines Unfalls die Funktion des linken Armes weitgehend aufgehoben. Der Motorradfahrer wurde erwerbsunfähig. Als Dauerschaden stellten sich außerdem ein chronifiziertes Schmerzsyndrom und Taubheitsgefühle an den Fingern 4 und 5 des linken Armes ein. 

75.000 € hielt das Oberlandesgericht Stuttgart (Entscheidung vom 21.10.2010) für angemessen, um die Schmerzens eines Motorradfahrers abzugelten, der wie folgt verletzt wurde: Offene Unterschenkelfraktur, Riss des Schleimbeutels im Knie und posttraumatische Arthrose im Knie. Beim Motorradfahrer musste ein Fixateur eingesetzt werden. 

Bei einem Motorradunfall mit 1/3 Mitverschulden, weil kein Helm getragen wurde, sprach das Landgericht Arnsberg dem verletzten Motorradfahrer ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 € zu. Der Motorradfahrer trug eine Schädelbasisbruch, eine Gehirnblutung sowie Oberschenkelhalsbrüche davon. Seine linke Gesichtshälfte war gelähmt und er konnte nur noch an Krücken gehen. 

Infolge eines Verkehrsunfalls musste der Unterschenkel der Beifahrerin auf einem Motorrad amputiert werden. Das Oberlandesgericht Hamm sprach der schwer verletzen Sozia ein Schmerzensgeld von 40.000 € in seiner Entscheidung vom 19.11.2001 zu.

Die Axa Versicherung AG in Köln rechnete mit einem Motorradfahrer am 22.01.2016 ein Schmerzensgeld in Höhe von 35.000 € ab bei 50% Mitverschulden des Motorradfahrers. Dieser musste folgende Verletzungen erdulden, die zu einer dauerhaften Einschränkung der Beweglichkeit führten: Beckenfraktur, Oberschenkelfraktur, Unterschenkelfraktur mit Weichteilverletzung, Milz- und Nierenruptur.

 

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