OLG München, Endurteil vom 21.03.2014 – 10 U 3341/13
Das Oberlandesgericht München sprach einem Geschädigten 13.000 Euro Schmerzensgeld zu wegen eines Schleudertraumas.
Der Unfallverursacher hatte dem Verletzten die Vorfahrt genommen. Außerdem stand er unter Alkoholeinfluss. Beim Unfallverursacher wurde direkt nach dem Unfall eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,4 Promille festgestellt.
Der Geschädigte erlitt eine HWS-Distorsion 1. Grades und Prellungen des Unterarms und des Schienbeins. Noch mehr als 9 Monate nach dem Unfall war er arbeitsunfähig, was in erster Linie nicht auf den Unfall zurückzuführen war, sondern auf die unzureichende Schmerztherapie im Anschluss.
Die Versicherung des Unfallverursachers hatte dem Geschädigten nur einen Betrag in Höhe von 2.000 Euro gezahlt. Das Landgericht Traunstein sprach dem Kläger weitere 3.000 Euro Schmerzensgeld zu. Schließlich erkannte das Oberlandesgericht München wegen den Dauerfolgen der Verletzungen und der Notwendigkeit einer Schmetrtherapie in seinem Urteil auf Zahlung eines Gesamtschmerzensgeldes in Höhe von insgesamt 13.000 Euro.