Urteil Oberlandsgericht Naumburg 2 U 62/14 vom 26.03.2015
Das OLG Naumburg spricht dem Kläger 45.000 Euro Schmerzensgeld zu wegen schweren Schädel-Hirn-Traumas.
Der Sattelzug-Fahrer übersah ein Stop-Schild. Es kam zu einer Kollision zwischen einem Pkw und dem Lkw im Rahmen eines Kreuzungsunfalls.
Beim Unfall erlitt der Pkw-Fahrer ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit anschließendem appalischen Syndrom, sowie Wachkoma und trotz mehrerer Operationen, sechs Monate nach dem Unfall stirbt er.
Die Erben, nämlich seine Ehefrau und sein Sohn, klagen auf eine Schmerzensgeldzahlung.
Das Landgericht Halle erkennt auf 100-prozentiger Haftung des Lkw-Fahrers, es spricht den Erben 80.000 Euro Schmerzensgeld zu.
Der Lkw-Fahrer legt Berufung ein.
Das Oberlandesgericht Naumburg sah es als erwiesen an, dass der Lkw-Fahrer den Unfall hätte verhindern können. Aber auch für den Pkw-Fahrer gab es eine Möglichkeit, den Lkw rechtzeitig wahrzunehmen, mit dem Abbiegevorgang zu rechnen und die Geschwindigkeit zu reduzieren.
Der Lkw-Fahrer habe nicht vollständig für die Unfallfolgen zu haften, so dass Oberlandesgericht.
Das OLG hielt deswegen ein Schmerzensgeld in Höhe von lediglich 60.000 EUR für angemessen. Unter Berücksichtigung der Mit-Haftung des Pkw-Fahrers ergibt sich eine Haftung des Lkw-Fahrers in in Höhe von 75% und somit ein Schmerzensgeldanspruch gemäß Quote in Höhe von 45.000 Euro.