Arthrose als Berufskrankheit

Arthrose in Gelenken kann dann eine anerkannte Berufskrankheit sein, wenn sie auf Arbeiten mit Druckluftwerkzeugen oder gleichartigen Maschinen, die Schwingungen und Erschütterungen in einem bestimmten Frequenzbereich erzeugen, zurückzuführen ist.

Die Arthrose bildet sich durch eine hohe mechanische Belastung der Knochen und der Gelenke in Form von Druckkräften und Zugkräften. Vibrationsschäden können insbesondere die Handgelenke, die Daumengelenke, die Ellenbogengelenke und die Schultergelenke betreffen. Hier ausgewählte, spezifische Befunde:

  • Handgelenksarthrose
  • Daumensattelgelenkarthrose
  • Ellenbogenarthrose
  • Karpaltunnelsyndrom
  • Kahnbeinbruch

Zum Berufskrankheitsbild können auch weitere chronische Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparats gehören, zum Beispiel:

  • Hüftarthrose
  • Kniegelenksarthrose

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