Die Privathaftpflicht-Versicherung ist eine Form der Haftpflichtversicherung. Sie sichert Sie als privaten Versicherungsnehmer und Ihre Familie vor Forderungen Dritter. Da die Haftung von Privatpersonen nach Deutschem Recht grundsätzlich nicht begrenzt ist, liegt die Bedeutung einer Privathaftpflicht-Versicherung auf der Hand. Die Privathaftpflicht-Versicherung ist, im Gegensatz zur KFZ- Haftpflichtversicherung, keine Pflichtversicherung, sondern eine freiwillige Versicherung.
Die Bezeichnung „Haftpflichtversicherung“ leitet sich aus der gesetzlichen Verpflichtung zum Ersetzen eines entstandenen Schadens nach § 823 BGB ab. Der Abschluss dieser Versicherung ist zu empfehlen.
Zum Beispiel kann ein Fußgänger schwere Verkehrsunfälle auslösen, wenn er die Fahrbahn betritt und ein LKW ausweichen muss und dieser dann mit Chemikalien beladen umkippt. Jeder kann sich ausmalen, was die Beseitigung kostet, wenn dies Chemikalien in das Erdreich gelangt sind.
In der Privathaftpflicht-Versicherung gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt. Das heißt, Sie zahlen immer denselben Beitrag, unabhängig davon, wie viele Schadenfälle Sie melden.