70.000 Euro Schadenersatz wegen Verletzungen an beiden Unterschenkeln

OLG Schleswig-Holstein, Urteil  7 U 106/09 vom 23.02.2011

Die Klägerin aus Nordrhein-Westfalen ging am Strand spazieren. Gleichzeitig veranstaltete der örtliche Yachtclub eine Strandsegelregatta.  Zu der Regatta waren auch nicht dem Yachtclub angehörende Strandsegler gekommen.

Ein auswärtiger Strandsegler unternahm eine Erkundungsfahrt und erfasste mit dem Wagen die Klägerin.

Die Klägerin erlitt an beiden Beinen offene Unterschenkelbrüche. Sie wurde mehrmals operiert. Eine Gehbehinderung und entstellende Narben bleiben lebenslang.

Das OLG Schleswig-Holstein nahm zur Kenntnis, dass nach dem Unfall die Lenkung des Strandseglers einwandfrei funktionierte und akzeptierte nicht, dass der Strandsegler angeblich plötzlich nicht mehr steuerbar gewesen sein soll.

Der Führer des Strandseglers hätte erhöhte Rücksicht auf Fußgänger nehmen müssen. Auch die Gemeinde und der örtliche Yachtclub hätten ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt. Die Strandregattastrecke hätte zum Schutz der übrigen Strandnutzer ausreichend gesichert warden müssen.

Die Klägerin traf kein Mitverschulden an dem Unfall.

Das OLG entschied, dass der Yachtclub, die Gemeinde und der Strandsegler haften – und zwar gemeinschaftlich – und sprach der Klägerin 60.000 Euro Schadenersatz zu. Dann erhöhte das OLG diesen Betrag um weitere 10.000 Euro, weil alle drei Beklagten kein Schmerzensgeld bis zur Entscheidung gezahlt hatten.

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Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) Schmerzensgeld

PTBS nach einem Unfall

Nach einem schweren Unfall können sich psychische Folgeschäden viel später auswirken.

Symptome der psychischen Erkrankungen generell bilden sich innerhalb von sechs bis zwölf Monaten aus.

Zu den PTBS Symptomen gehören:

  • Depression, Schlafstörung.
  • Negative Gefühle: Wut, Trauer, Hilflosigkeit, emotionale Gefühlstaubheit
  • Übererregung und Konzentrationsschwierigkeiten

Psychische Erkrankungen haben Auswirkungen auf die Lebensqualität. Unfallopfer mit PTBS -Symptomen brechen oftmals soziale Kontakte ab und können ihren Beruf nicht weiter nachgehen.

Wie hoch ist das Schmerzensgeld beim PTBS?

Die Höhe des Schmerzensgelds wird immer individuell berechnet. Dabei kommt es darauf an,

  •  ob die Lebensqualität eingeschränkt ist
  •  ob das Unfallopfer seinem Beruf nachgehen kann
  • ob die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist
  • ob eine Therapie nötig ist

Posttraumatische Belastungsstörung
Schmerzensgeldtabelle

Verletzung Schmerzensgeld Urteil
Traumatisierung mit einzelnen Panikattaken 8. 000 Euro LG Bonn, Urteil 3 O 334/06 04.03.2008
Chronischen psychophysischen Erschöpfungszustand 5.000 Euro OLG Hamm, Urteil 6 U 231/99  02.04.2001
Massive psychische Beeinträchtigung 7.000 Euro OLG Frankfurt, Urteil 4 U 26/95  01.10.2004

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35.000 Euro aufgrund Erhöhung des Schmerzensgeldes wegen mehrerer Verletzungen

Entscheidung OLG Saarbrücken vom 26.02.2015, 4 U 26/14

Bei einer unverschuldeten Begegnungskollision erlitt der Kläger schwere Verletzungen. Der 39-jährige Autofahrer erlitt einen Beckenbruch, einen Bruch des linken Unterarms, einen Bruch der linken Augenhöhle, einen Nasenbeinbruch, eine Lungenquetschung und ein Schleudertrauma 2. Grades.

Die Haftpflichtversicherung des Beklagten zahlte außergerichtlich ein Schmerzensgeld von 11.000 Euro.

Das Landgericht Saarbrücken sprach dem Kläger ein weiteres Schmerzensgeld von 14.000 Euro zu.

Aber das war dem Kläger zu wenig. Berufung wurde eingelegt.

Das Oberlandesgericht erkannte, dass die Unfallfolgen die Lebensqualität des Klägers verschlechtert haben.

Der Kläger erlitt eine leichte Bewegungseinschränkung in der Rotation, eine leichte Verhärtung der Muskulatur infolge des Beckenbruch, eine Einschränkung der Umwendbewegung des Unterarms nach außen, sowie eine ca. 16 cm lange reizlose Narbe am Unterarm. Dazu zeigte sich beim Kläger eine Depression.

Der Kläger befand sich 21 Tage in stationärer Behandlung. Danach erfolgten zwei Monate Rehabilitation. Dann folgte beim Kläger weitere ambulante Krankengymnastik.

Das Oberlandesgericht Saarbrücken hob die Entscheidung des Landgerichts auf und sprach dem Kläger ein Schmerzensgeld von insgesamt 35.000 Euro zu.

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