Ihre Haftpflichtversicherung nimmt Sie in Regress

Ihre Haftpflichtversicherung nimmt Sie in Regress 

Entsprechend den Regeln, die sich die Versicherungen im Bereich der Kraftfahrtversicherung gegeben haben, kann sich Ihre eigene Haftpflichtversicherung bei Ihnen Geld wiederholen, wenn Sie den Versicherungsvertrag verletzt haben. 

Zur Verletzung des Versicherungsvertrages kommt es insbesondere dann, wenn Sie 

–       Sich unerlaubt vom Unfallort entfernen (Unfallflucht; § 142 StGB)

–       oder ein Fahrzeug unter Alkohol führen und Sie wegen dieses Alkoholkonsums fahruntüchtig sind. 

Ihre Haftpflichtversicherung zahlt dann zwar im Falle, dass Sie Schuld sind, die Schadenersatzansprüche der Gegenseite. Ihre Haftpflichtversicherung kann sich dann aber bei Ihnen bis zu 5.000,00 EUR wiederholen.

 Die MPU („Idiotentest“) 

Die medizinisch-psychologische Untersuchung kann von Ihnen verlangt werden, wenn Ihnen einmal eine Fahrerlaubnis entzogen worden ist oder wenn der Fahrerlaubnisbehörde bestimmte Umstände bekannt geworden sind, die Ihre Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen nahe legen. 

Dieses medizinisch-psychologische Gutachten, im Volksmund „Idiotentest“, soll eine Prognose für Ihr zukünftiges Verhalten im Straßenverkehr geben. 

Die wichtigsten Gründe für eine medizinisch-psychologische Untersuchung sind:

 Sie sind strafrechtlich auffällig geworden. Das heißt, Sie sind mehrfach in Erscheinung getreten in strafrechtlicher Hinsicht oder dadurch aufgefallen, dass Sie besonders aggressiv sind.

  1. Sie haben mehr als 17 Punkte beim Verkehrszentralregister in Flensburg oder es sind sehr schwerwiegende Verkehrsverstöße.
  2. Sie sind als Kraftfahrer unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr aufgefallen oder es liegen Hinweise vor, dass Sie auch außerhalb des Straßenverkehrs gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben.
  3. Sie sind mehrfach mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen oder einmalig mit einer Promillezahl von 1,6 oder mehr.
Sie brauchen Hilfe? Ich bin für Sie da: info@twitting.eu oder 02331-409319. 

Verkehrsunfall! Was ist jetzt zu tun?

Hervorgehoben

Verkehrsunfall. Schwer verletzt. Hilfe vom Rechtsanwalt

Sie hatten einen Verkehrsunfall? Sie sind verletzt worden? Jetzt wissen Sie nicht, was zu tun ist! Sie wissen nicht, was Ihre Pflicht ist, was Sie vielleicht tun sollten, was überflüssig oder sogar schädlich ist?!

Auf meinen Seiten finden Sie Informationen, um alle Probleme zu lösen. Dabei ist es egal ob Sie als KFZ-Fahrer, LKW-Fahrer, Motorrad-Fahrer, Fußgänger oder Radfahrer einen Unfall hatten.

Ihr Schaden ist mein Auftrag. Ich bin immer auf Ihrer Seite.

Falls Sie Fragen haben, so wenden Sie sich an mich. Senden Sie mir eine E-mail. Ich melde mich dann so schnell wie möglich bei Ihnen.

Sie brauchen Hilfe? Ich bin für Sie da: info@twitting.eu oder 02331-409319.