Ihre Haftpflichtversicherung nimmt Sie in Regress
Entsprechend den Regeln, die sich die Versicherungen im Bereich der Kraftfahrtversicherung gegeben haben, kann sich Ihre eigene Haftpflichtversicherung bei Ihnen Geld wiederholen, wenn Sie den Versicherungsvertrag verletzt haben.
Zur Verletzung des Versicherungsvertrages kommt es insbesondere dann, wenn Sie
– Sich unerlaubt vom Unfallort entfernen (Unfallflucht; § 142 StGB)
– oder ein Fahrzeug unter Alkohol führen und Sie wegen dieses Alkoholkonsums fahruntüchtig sind.
Ihre Haftpflichtversicherung zahlt dann zwar im Falle, dass Sie Schuld sind, die Schadenersatzansprüche der Gegenseite. Ihre Haftpflichtversicherung kann sich dann aber bei Ihnen bis zu 5.000,00 EUR wiederholen.
Die MPU („Idiotentest“)
Die medizinisch-psychologische Untersuchung kann von Ihnen verlangt werden, wenn Ihnen einmal eine Fahrerlaubnis entzogen worden ist oder wenn der Fahrerlaubnisbehörde bestimmte Umstände bekannt geworden sind, die Ihre Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen nahe legen.
Dieses medizinisch-psychologische Gutachten, im Volksmund „Idiotentest“, soll eine Prognose für Ihr zukünftiges Verhalten im Straßenverkehr geben.
Die wichtigsten Gründe für eine medizinisch-psychologische Untersuchung sind:
Sie sind strafrechtlich auffällig geworden. Das heißt, Sie sind mehrfach in Erscheinung getreten in strafrechtlicher Hinsicht oder dadurch aufgefallen, dass Sie besonders aggressiv sind.
- Sie haben mehr als 17 Punkte beim Verkehrszentralregister in Flensburg oder es sind sehr schwerwiegende Verkehrsverstöße.
- Sie sind als Kraftfahrer unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr aufgefallen oder es liegen Hinweise vor, dass Sie auch außerhalb des Straßenverkehrs gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben.
- Sie sind mehrfach mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen oder einmalig mit einer Promillezahl von 1,6 oder mehr.