BEHANDLUNGSFEHLER ARZT

Meine Kanzlei setzt für Sie Schmerzensgeld nach einem ärztlichen Behandlungsfehler durch. Behandlungsfehler gibt es gerade auch nach Verkehrsunfällen.  Auch bei einer Schönheitsoperation,

wie einer Brust-OP, kommen Behandlungsfehler vor.

  • In ganz Deutschland vertrete ich nur Patienten, niemals die Klinik oder den Arzt.
  • Seit mehr als 20 Jahren engagiere ich mich für die Rechte von Patienten.
  • Ich arbeite mit spezialisierten Gutachtern zusammen.
  • Meine Kanzlei kommuniziert auch auf  Englisch und Russisch.

Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadenersatz werden von mir konsequent durchgesetzt. 

Ein ärztlicher Fehler liegt bereits vor, wenn der behandelnde Arzt Sie vor dem Eingriff nicht ausreichend aufgeklärt hat über

  • die genaue Art des Eingriffs
  • die Notwendigkeit des Eingriffs
  • die Risiken des Eingriffs

Kann der Arzt nicht nachweisen, dass er den Patienten über Art, Umfang und Risiken des Eingriffs aufgeklärt hat, kann er dem Patienten Schadenersatz und Schmerzensgeld schulden. Speziell zu den Komplikationen bei einer Brust-OP.

Der Arzt ist verpflichtet, den Patienten entsprechend dem Stand der ärztlichen Wissenschaft zu behandeln. Es gibt dabei Leitlinien.

Verstößt der Arzt gegen solche Leitlinien, so liegt in der Regel ein Behandlungsfehler vor. Der Arzt muss dann für Schmerzensgeld und die finanziellen Folgen des Behandlungsfehlers einstehen, z.B. für

 Berichten Sie mir Ihren Fall.

Ich antworte Ihnen kostenlos und unverbindlich.

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Hinweis:  Ihre Anfrage ist kostenlos. Meine unverbindliche Ersteinschätzung mit der ich Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiere, ist für Sie auch kostenfrei.

Gerne können wir auch via Skype sprechen.

Warum Sie einen Anwalt beauftragen sollten

Der Rechtsanwalt hat aufgrund seiner Kenntnisse „Augenhöhe“ mit der Haftpflicht-Versicherung. Er gibt Ihnen Klarheit darüber, wie es weitergeht. Die Begriffe “ Unfall-Anwalt “ sind nach meiner Einschätzung untrennbar miteinander verbunden.

Aussicht, sich selbst gegen die Versicherung durchzusetzen 

Versuchen Sie als Geschädigter selbst, die Regulierung mit der Haftpflicht-Versicherung zu erreichen, kann das für Sie zum Verlust werden. 

Durchsetzung der Regulierung 

Die Erfahrung zeigt, dass Haftpflicht-Versicherungen oft die Schadenregulierung bewusst verzögern oder selbst bei eindeutiger Sachlage bestreiten, zur Zahlung verpflichtet zu sein. Ohne Vertretung durch einen Rechtsanwalt erfolgt so gut wie nie eine wirklich angemessene Schadenregulierung und Schmerzensgeldzahlung. 

Wenn Sie nicht anwaltlich vertreten sind

 Oft wendet die gegnerische Haftpflicht-Versicherung unberechtigt Ihr Mitverschulden ein. Auch macht die gegnerische Haftpflichtversicherung manchmal ein Alleinverschulden geltend, obwohl das nicht zutreffend ist.

Verletzter Fußgänger oder Fahrradfahrer 

Halten Sie sich als Fußgänger oder Fahrradfahrer für schuldig an einem Unfall, so weiß nur Ihr Anwalt, dass die Sache nicht von vorne herein aussichtslos sein muss. Nach der Rechtssprechung wird dem Führer eines Kraftfahrzeugs nämlich oft dennoch ein Verschuldensanteil von 25% angerechnet, nämlich im Rahmen der so- genannten „Betriebsgefahr“ seines Fahrzeugs. Zu dieser Quote können also durchaus Ansprüche gegen den Haftpflicht-Versicherer gestellt werden. 

Verletzte Fußgänger und Radfahrer  sollten also in jedem Falle Forderungen gegen die Versicherung des unfallbeteiligten Kraft-Fahrzeugs geltend machen. “ Verkehrsunfall-Anwalt “ gehören auch hier als Begriff eng zusammen, da nur der Rechtsanwalt den juristischen Laien optimal vertreten kann.

 Verjährung 

Der beauftragte Anwalt ist außerdem in der Lage, die Verjährung im Blick zu halten. Sie glauben vielleicht es reicht aus, Strafanzeige gegen den Unfallverursacher zu stellen. Das ist falsch. Wenn Sie eine Strafanzeige stellen wird nur ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den Schädiger eingeleitet. Selbst wenn dieses dann zu einer rechtskräftigen Verurteilung führt, heißt es keineswegs automatisch, dass der Schädiger auch zur Zahlung von Schadensersatz oder Schmerzensgeld gegen Sie verurteilt wird. Das Strafverfahren hat zum Gegenstand nur eine Bestrafung des Schädigers (Täters). Es geht dabei nicht um Ihre Entschädigung. Sie müssen also selbst dringend tätig werden.

Erst einmal gesund werden 

Falls Sie als Geschädigter darauf warten, erst mal Gesund zu werden und sich dann um die Schadenregulierung zu kümmern, so liegen Sie falsch. Dieses ist ein gefährlicher Unsinn. Auch Ansprüche aus einem Verkehrsunfall verjähren. Wenn sich die Haftpflicht-Versicherung dann auf Verjährung beruft, fallen Sie mit Ihren kompletten Forderungen aus.

Der Verjährungsbeginn ist grundsätzlich der 31.12. des Jahres ist, in dem der Unfall stattgefunden hat. Die Verjährungsfrist beträgt dann 3 Jahre. 

Was kostet die Beauftragung eines Rechtsanwalts 

Trifft Sie kein Mitverschulden, so muss die Haftpflicht-Versicherung der Gegenseite die Anwaltskosten übernehmen. 

Wenn Sie allein am Unfall Schuld haben, so müssen Sie auch Ihren Anwalt selbst zahlen. 

Haben Sie aber eine Verkehrs-Rechtschutz-Versicherung, so kostet Sie die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts nichts. Haben Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart, so zahlen Sie nur diese. 

Prozesskostenhilfe

Wenn Sie nur über ein geringes monatliches Einkommen verfügen, stehen Ihnen staatliche Leistungen zur Bezahlung eines Anwalts zur Verfügung. Für den außergerichtlich beauftragen Anwaltskosten die sogenannte Beratungshilfe und für den gerichtlich beauftragten die Prozesskostenhilfe. 

Wenn Sie „bedürftig“ im Sinne des Gesetzes sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.

Wurde Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt wird, sind Sie entweder ganz von Gerichts- und Anwaltskosten befreit oder Sie müssen die Kosten durch monatliche Raten aufbringen. Wird Prozesskostenhilfe bewilligt, so müssen Sie auch keine Gerichtskosten vorschießen. Einen Haken gibt es allerdings: Die Prozesskostenhilfe übernimmt nicht die Kosten, welche der gegnerischen Partei entstehen. Verlieren Sie also den Prozess gegen die Haftpflicht-Versicherung, so müssen Sie dieser die Kosten (z.B. Anwaltskosten) erstatten.

Ob Sie zu dem Kreis von Personen gehören, die Prozesskostenhilfe erhalten, ist gesetzlich geregelt: „Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.“ Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat danach, wer

–       einen Prozess führen muss und die dafür erforderlichen Kosten nicht aufbringen kann (z.B. ALG II-Bezieher, Personen mit geringem Einkommen etc.) und

–       nach Einschätzung des Gerichts nicht nur geringe Aussichten hat, den Prozess zu gewinnen.

Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht nicht, wenn eine Rechtsschutzversicherung oder eine andere Stelle die Kosten übernimmt.

Sie brauchen Hilfe? Ich bin für Sie da: info@twitting.eu oder 02331-409319. 

Ihre Haftpflichtversicherung nimmt Sie in Regress

Ihre Haftpflichtversicherung nimmt Sie in Regress 

Entsprechend den Regeln, die sich die Versicherungen im Bereich der Kraftfahrtversicherung gegeben haben, kann sich Ihre eigene Haftpflichtversicherung bei Ihnen Geld wiederholen, wenn Sie den Versicherungsvertrag verletzt haben. 

Zur Verletzung des Versicherungsvertrages kommt es insbesondere dann, wenn Sie 

–       Sich unerlaubt vom Unfallort entfernen (Unfallflucht; § 142 StGB)

–       oder ein Fahrzeug unter Alkohol führen und Sie wegen dieses Alkoholkonsums fahruntüchtig sind. 

Ihre Haftpflichtversicherung zahlt dann zwar im Falle, dass Sie Schuld sind, die Schadenersatzansprüche der Gegenseite. Ihre Haftpflichtversicherung kann sich dann aber bei Ihnen bis zu 5.000,00 EUR wiederholen.

 Die MPU („Idiotentest“) 

Die medizinisch-psychologische Untersuchung kann von Ihnen verlangt werden, wenn Ihnen einmal eine Fahrerlaubnis entzogen worden ist oder wenn der Fahrerlaubnisbehörde bestimmte Umstände bekannt geworden sind, die Ihre Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen nahe legen. 

Dieses medizinisch-psychologische Gutachten, im Volksmund „Idiotentest“, soll eine Prognose für Ihr zukünftiges Verhalten im Straßenverkehr geben. 

Die wichtigsten Gründe für eine medizinisch-psychologische Untersuchung sind:

 Sie sind strafrechtlich auffällig geworden. Das heißt, Sie sind mehrfach in Erscheinung getreten in strafrechtlicher Hinsicht oder dadurch aufgefallen, dass Sie besonders aggressiv sind.

  1. Sie haben mehr als 17 Punkte beim Verkehrszentralregister in Flensburg oder es sind sehr schwerwiegende Verkehrsverstöße.
  2. Sie sind als Kraftfahrer unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr aufgefallen oder es liegen Hinweise vor, dass Sie auch außerhalb des Straßenverkehrs gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben.
  3. Sie sind mehrfach mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen oder einmalig mit einer Promillezahl von 1,6 oder mehr.
Sie brauchen Hilfe? Ich bin für Sie da: info@twitting.eu oder 02331-409319. 

Bußgeldverfahren, Unfall

Zu einem Bußgeldverfahren gegen Sie kann es kommen, wenn zum Unfall die Polizei gerufen wurde und diese eine Verkehrsunfallanzeige fertigt. Wenn Personen zu Schaden gekommen sind nimmt die Polizei immer eine Verkehrsunfallanzeige auf.

In jedem Fall erstellt die Polizei eine Unfallmitteilung. Aus dieser Unfallmitteilung ergibt sich dann, wer aus Sicht der Polizei den Unfall verschuldet hat. Der Unfall- Beteiligte, der an Ordnungsnummer 01 gesetzt wird, hat den Unfall nach Meinung der Polizei verschuldet. 

Selbstverständlich ist die Polizei nicht dafür zuständig, Schadenersatzansprüche zu regulieren. Zum Beweis, wer am Unfall beteiligt war, ist die Unfallmitteilung aber wichtig.

 Die Polizei prüft auch, ob ein Strafverfahren eingeleitet werden muss. Um ein Strafverfahren handelt es sich dann, wenn strafrechtliche Gesetze verletzt sind,  zum Beispiel der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung oder auch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

Sie brauchen Hilfe? Ich bin für Sie da: info@twitting.eu oder 02331-409319. 

Haftpflich-Versicherung, Haushalt, Hausarbeit, Unfall

Den Haushalt nicht mehr führen können bedeutet, die Hausarbeit nicht mehr erledigen zu können.

Es besteht für Sie dann ein Anspruch, dass die Haftpflich-Versicherung Ihnen Kosten ersetzt. Kosten sind die Zahlungen an eine andere Person, die an Ihrer Stelle die Hausarbeit übernommen hat. 

Dabei ist es nicht erforderlich, dass Sie wirklich Ihre Hausarbeit durch eine andere Person erledigen lassen. Sie als Verletzter haben vielmehr einen Anspruch auf „fiktive“ Abrechnung. Entscheidend ist also nicht, was Sie eine Hilfskraft gekostet hat, sondern, was Sie eine Hilfskraft gekostet hätte. Dabei haben Sie nicht nur dann einen Anspruch auf Ersatz des Haushaltsschadens, wenn Sie tatsächlich Ihrer Hausarbeit nicht nachkommen können. Auch dann wenn Sie z.B. trotz Schmerzen Ihre Hausarbeit erledigen, haben Sie einen Anspruch.

Auch wenn Sie Ihren Haushalt durch eine andere Person führen lassen, ohne dieser etwas zu bezahlen, haben Sie einen Anspruch gegen die Haftpflicht-Versicherung in Höhe der Kosten, die Sie hätten zahlen müssten. 

Um den Haushaltssschaden zu bemessen, gibt es verschiedene Tabellen. Dabei muss die sog. „MdH“ (Minderung der Fähigkeit den Haushalt zu führen) gesondert bemessen werden und steht nicht in einem Zusammenhang etwa zur Minderung der Erwerbsfähigkeit („MdE“). 

Kosten der Heilbehandlung und Arztkosten 

Soweit Sie gesetzlich krankenversichert sind, steht Ihnen kein direkter Anspruch gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung zu. Ihre gesetzliche Krankenversicherung trägt Ihre Heilbehandlungskosten auf jeden Fall und unabhängig davon, warum Sie behandelt werden müssen sind. Die Ansprüche auf Erstattung dieser Heilbehandlungskosten gehen automatisch auf Ihre Krankenversicherung über. Damit haben Sie dann nichts mehr zu tun. 

Anders verhält es sich, wenn Sie privat krankenversichert sind oder aber, was selten sein dürfte, gar nicht versichert sind. Dann müssen Sie die Schäden selbst geltend machen. 

Im Falle, dass Sie gesetzlich krankenversichert sind, kommen aber Schadensersatzansprüche dennoch wie folgt in Betracht: 

1.)    Sie nehmen häusliche Pflege in Anspruch und die Pflegeversicherung übernimmt diese Kosten nicht.

2.)    Quartalsgebühr.

3.)    Kosten ärztlicher Gutachten.

4.)    Gebühren für ärztliche Atteste.

5.)    Wenn Ihre Angehörigen Sie besuchen und Sie nachweisen können, dass dieses Besuche Ihre Genesung fördern. 

Ansprüche von Angehörigen 

Stirbt  das Opfer eines Verkehrsunfalls können seine Erben die Schmerzensgeldansprüche weiter gegenüber der Haftpflicht-Versicherung geltend  machen. Existierten für den Getöteten Unterhaltsverpflichtungen, z.B. gegenüber seinen Kindern oder gegenüber seinem Ehegatten, so können diese von der Haftpflicht-Versicherung solange Unterhalt fordern, wie diese Ansprüche auch gegenüber dem verstorbenen Unfallopfer bestanden hätten. 

Sonderfall Kapitalisierung einer Rente 

Manchmal ist es interessant, dass Sie sich den Schadenersatz (Erwerbsschaden, Haushaultsschaden) nicht monatlich auszahlen lassen, sondern Ihnen ein einmaliger, größerer Betrag von der Haftpflicht-Versicherung gezahlt wird (Abfindung). 

Da Sie in diesem Falle sofort über einen größeren Betrag verfügen und diesen auch zinsgünstig anlegen können, entspricht die „große Abfindungssumme“ nicht der Summe aller Monatszahlungen, sondern ist die „Abfindungssumme“ geringer. Man spricht von Kapitalisierung. 

Die Kapitalisierung ist ein komplizierter Rechenvorgang, der auf jeden Fall in die Hände eines kundigen Rechtsanwalts gehört. 

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