Ermittlungsverfahren

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Wenn Sie bei einem Verkehrsunfall einen Straftatbestand verletzt haben, so leitet die Polizei ein Ermittlungsverfahren ein. 

Sie gibt dieses Verfahren dann an die Staatsanwaltschaft ab, wenn sie die Ermittlungen abgeschlossen hat. 

Wenn die Polizei am Unfallort einen Verdacht hat wird sie Sie auf Alkohol und/oder Drogen hin untersuchen. Die Untersuchung wegen Alkohols erfolgt dabei meistens mit dem Atemalkoholtestgerät der Marke „Dräger“.

Beim Verdacht, dass Sie Drogen eingenommen haben, untersucht die Polizei meistens den Pupillenreflex. Ist dieser verlangsamt, ist dieses ein Indikator für den Drogenmissbrauch. 

Bestätigt sich, dass Sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss standen, kann dies für Sie schwere Nachteile mit sich bringen. Es ist nämlich grundsätzlich verboten, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr unter dem Einfluss berauschender Mittel zu führen. 

Die Ermittlungsbehörden gehen dann, wenn tatsächlich ein Drogen- oder Alkoholeinfluss nachgewiesen werden kann, davon aus, dass Sie als Verkehrsteilnehmer nicht mehr in der Lage waren am Straßenverkehr teilzunehmen und Sie bereits allein deswegen den Unfall verschuldet haben.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 

Wenn Sie sich nach einem Verkehrsunfall unerlaubt vom Ort des Unfalls entfernen, kann das neben einer Geldstrafe und einem etwaigen Entzug der Fahrerlaubnis eine weitere, schwerwiegende Folge nach sich ziehen: Den Verlust des Haftpflichtversicherungsschutzes. 

Eine Verurteilung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort, kann sogar eine Freiheitsstrafe nachziehen. Außerdem kassieren Sie 7 Punkte im Flensburger Register. Wenn Sie sich im Nachhinein als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen herausstellen, entzieht das Gericht Ihnen Fahrerlaubnis und ordnet eine Sperrfrist an. 

Fahrlässige Körperverletzung

 Verletzen Sie schuldhaft eine andere Person bei einem Verkehrsunfall, so müssen die Ermittlungsbehörden automatisch wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen Sie ermitteln. 

Jedoch wird das Verfahren in der Mehrzahl gegen eine Geldauflage eingestellt. 

Sie brauchen Hilfe? Unfall-Anwalt Twitting ist für Sie da, auch an Wochenenden:  info@twitting.eu oder 02331-409319.

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