HAUSHALTSSCHADEN

Haben Sie einen Haushaltsschaden, so muss die Versicherung zahlen.

Der Haushaltsschaden wird bei der Berechnung des Schadenersatzes oft vergessen. Dabei ist dieser manchmal höher als der Erwerbsschaden oder das Schmerzensgeld.

Haushaltsschaden bedeutet, dass Sie nach einem Unfall Ihren Haushalt

  • nicht mehr führen können oder
  • nur noch mit weniger Stunden führen können.

Sie haben dann ein Anspruch, dass die Haftpflicht-Versicherung  Ihnen diesen Schaden ersetzt. Dabei ist es nicht nötig, dass Sie eine Haushaltshilfe beschäftigen.

Als Verletzter haben Sie einen Anspruch auf „fiktiven“ Schadenersatz. Dieser berechnet sich danach, was Sie eine Hilfskraft gekostet hätte. Auch wenn Sie unter Schmerzen Ihren Haushalt weiter führen, haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz.

Aber auch, wenn Familienangehörige Ihre Hausarbeit übernehmen, haben Sie immer noch einen Anspruch auf Haushaltsschaden.

Um den Haushaltsschaden zu berechnen, gibt es verschiedene Tabellen. Dabei muss die sogenannte „MdH“ (Minderung der Fähigkeit den Haushalt zu führen) ermittelt werden. Diese hat mit der Minderung der Erwerbsfähigkeit („MdE“) nichts zu tun.

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