LÄRMSCHWERHÖRIGKEIT

Sie sind krank durch Lärm geworden? Lärmschwerhörigkeit, weil Sie jahrelang hart gearbeitet haben? 

Ich setze Ihren Anspruch auf Rente gegen die Berufsgenossenschaft (BG) durch.

Das geht auch, wenn Ihre Belastung mit Lärm bereits Jahre oder Jahrzehnte zurückliegt oder Sie bereits in Altersrente sind.

Ich werde alles dafür tun, dass Sie sogar für die Vergangenheit Leistungen erhalten.

Die Kosten haben wir von Anfang an Griff.  

Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können: Dann arbeite ich in geeigneten und vom Gesetz zugelassenen Fällen außergerichtlich für ein Erfolgshonorar. Das bedeutet: Kann ich Zahlungen der BG erreichen, erhalte ich einen Prozentsatz davon als Honorar. Gehen Sie leer aus, erhalte ich keinen Cent Honorar.

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird diese die Kosten eines sozialgerichtlichen Verfahrens übernehmen.

Ein paar Fakten zur Lärmschwerhörigkeit:

Diese gehört zu den anerkannten Berufskrankheiten und steht deswegen in der offiziellen Liste, der sog. Berufskrankheitenverordnung. Wenn Sie sich jetzt denken, Sie bekommen deswegen von der BG einfach Leistungen, so liegen Sie falsch.

Bei jedem Antrag Rente prüft die BG genau, ob eine Berufskrankheit im Sinne der gesetzlichen Vorschriften vorliegt. Gerade wenn Sie bereits in Rente sind oder / und die lärmende Arbeit lange zurückliegt, sieht die BG genau hin.

Das Verfahren vor der BG ohne einen Anwalt durchzustehem, hat wenig Aussicht auf Erfolg.

So läuft das Verfahren vor der BG ab:

  1. Meldung der Berufskrankheit an die BG. 
  2. BG übermittelt Fragebögen zu Ihrer Tätigkeit. Die Lärmbelastung (durch welche Maschinen? Welcher Abstand Ihres Arbeitsplatzes zur Lärmquelle? Wurde Lärmschutz getragen?) wird genau ermittelt.
  3. Von der BG werden von den behandelnden Ärzten und vom Betriebsarzt Daten angefordert. Oft wird auch ein Sachverständigengutachten angefordert.
  4. Liegen ausreichend medizinische Daten vor, entscheidet die BG über die Anerkennung Ihrer Lärmschwerhörigkeit als Berufskrankheit.
Einen Anspruch auf Rente haben Sie nur dann, wenn eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) aufgrund der Lärmschwerhörigkeit von 20% oder mehr festgestellt wird. Die Lärmschwerhörigkeit ist in vielen Fällen mit einem chronischen Tinnitus (Ohrgeräusch) verbunden.
Oft will die BG nur eine MdE von unter 20% erkennen (wen wundert’s) und schließt damit jegliche Rentenzahlung aus. Gegen einen negative Entscheidung können Sie Widerspruch innerhalb Monatsfrist einlegen. Wird auch dem Widerspruch nicht abgeholfen so steht Ihnen der Weg zu den Sozialgerichten offen. Das Sozialgerichtsgesetz enthält dabei eine vorteilhafte Regelung: Sie können stets vor dem für Ihren Wohnort zuständigen Gericht klagen, egal wo die Berufsgenossenschaft ihren Sitz hat.

Immer her mit Ihren Fragen! Kostenlose Ersteinschätzung!

E-mail: info@twitting.eu 

oder 

Telefon 02331-409319

 

BERUFSKRANKHEIT LÄRM

 

Die Lärmschwerhörigkeit ist in Nr. 2301 der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung als Berufskrankheit anerkannt. Nach dem offiziellen Merkblatt  stellt sich die Lärmschwerhörigkeit wie folgt dar:

Was ist eigentlich Lärm?

Lärm ist jedes Geräusch, welches das Gehör schädigen kann.  Der Lärm kann dabei vorkommen  als

  1. gleichmäßiger Dauerlärm
  2. stark schwankender Lärm
  3. Impulslärm

Am Arbeitsplatz kann Lärm nach mehrjähriger Einwirkung zu Lärmschäden des Gehörs führen. Bei sehr hohen Lautstärken sind bleibende Gehörschäden auch schon nach wenigen Tagen oder Wochen möglich.

Gefährdende Tätigkeiten

Geräusche, bei denen Frequenzen über 1000 Hz vorherrschen, und schlagartige Geräusche hoher Intensität, z.b. Hammerschläge auf Metall, sind für das Gehör besonders gefährlich.

Lärmende Tätigkeiten, sind solche, bei denen

  • die Tageslärmexposition von 80 Dezibel

oder

  • der Spitzenschalldruckpegel von 135 Dezibel

überschritten wird.

Lärmende Tätigkeiten kommen in allen Gewerbezweigen vor. Besonders häufig sind sie bei folgenden Arbeiten anzutreffen:

Metallbearbeitung und Verarbeitung (z.B. Walzstraßen)

Form- und Richtarbeiten mit dem Hammer (z.B. Gesenkhammer)

Brauereien, allgemein in der Getränkeproduktion, (z.B. Flaschen-Abfüller)

Arbeiten im Draht-, Schrauben- und Nagel-Fabriken

Gussputzen

Schleifen mit hochtourigen Werkzeugen (z.B. Flex-Arbeiten)

Blechbearbeitung

Druckluftwerkzeugen

Strahlarbeiten

Aufbringen von Metallen in Spritzverfahren (Flammspritzen)

Schweiß- und Schneidearbeiten, insbesondere Plasmaschneiden

Arbeiten an Schmieden und Pressen

im Bergbau

bei der Erprobung und Wartung von militärtechnischem Gerät

an Motor-Prüfständen

im Bereich von Gasturbinen, Kompressoren und Gebläsen

bei der Holzbearbeitung

in der Textilindustrie

in der Lebensmittelindustrie (z.B. Fleisch-Cutter)

beim Gewinnen und Bearbeiten von Steinen und Baumaterial aus Ton, Kalksandstein und Beton

bei Bauarbeiten

beim Recycling von Baumaterial

im Luftverkehr, hier vor allem das Bodenpersonal

im Schiffsverkehr

in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau

beim Betrieb lauter Arbeitsgeräte

bei Berufsmusikern.

 

 

Entstehung der Lärmschwerhörigkeit

Eine Lärmschwerhörigkeit ist nicht heilbar. Warum? Hier die Antwort:

Der Lärm gelangt über Schallwellen durch den Gehörgang zum Innenohr. Dort führt der Schall zunächst zu einer Ermüdung der Sinneszellen der unteren Schneckenwindung.  In dieser Phase können sich die Sinneszellen durch eine ausreichend lange Lärmpause von mehr als 14 Stunden vollständig erholen. Gibt es diese langen Lärmpausen aber nicht, kommt es zu einem Dauerschaden durch Stoffwechsel-Erschöpfung und nachfolgendem Zelltod. Die abgestorbenen Haarzellen im Ohr können nicht neu gebildet werden, so dass die einmal eingetretene Lärmschwerhörigkeit deshalb auch nicht heilbar ist.

Das Ausmaß des Lärmschadens nimmt zu mit

  • der Dauer der Lärm-Exposition
  • der Lärm-Intensität

Nach etwa 15 bis 20 Jahren wird der lärmschaden dann nicht mehr schlimmer. Zu diesem Zeitpunkt sind bereits alle durch Lärm zerstörbaren Zellen im Innenohr untergegangen.  Nach beendeter Lärmexposition schreitet die lärmbedingte Schädigung des Innenohres durch Lärm nicht mehr weiter fort.

 

Typischer Krankheitsverlauf

Die Lärmschwerhörigkeit ist typischerweise eine Schwerhörigkeit des Innenohrs. Bei der Lärmschwerhörigkeit handelt es sich nicht um eine Störung der Schallleitung,  sondern um einen Effekt bedingt durch die Zerstörung der Haarzellen im Innenohr.

Meistens  ist zunächst die Wahrnehmung der hören, später dann die Wahrnehmung der mittleren und eventuell der tieferen Töne betroffen.

die chronische Schwerhörigkeit tritt dabei meistens doppelseitig auf, sie muss aber nicht streng symmetrisch ausgebildet sein.  das heißt Komma beide Ohren können vom Grad der Schwerhörigkeit unterschiedlich betroffen sein. Oft werden subjektive Ohrgeräusche in Form eines Tinnitus berichtet. Eine Lärmschwerhörigkeit kann aber auch ohne das Auftreten eines Tinnitus existieren.

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