Sachschaden am KFZ, Neuwagen

Wenn Sie als Fahrer eines Neuwagens einen Unfall hatten, so hat die Versicherung auf „Neuwagenbasis“ abzurechnen. Dann erhalten Sie also den Unterschiedsbetrag zwischen dem Restwert Ihres Fahrzeugs und den Preis, den Sie für die Anschaffung eines Neuwagens zahlen müssten.

Ein Neuwagen ist ein Fahrzeug, das nicht mehr als 1.000 Kilometer gelaufen ist und das bis zu einem Monat alt ist.

Sie brauchen Hilfe? Ich bin für Sie da: info@twitting.eu oder 02331-409319.

Sachschaden am KFZ, Fiktiver Schaden

Fiktiver Schaden 

Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht wirklich reparieren lassen. Sie können auch auf „Gutachtenbasis fiktiv abrechnen“. Dann zahlt die Haftpflicht-Versicherung den Betrag Netto, der bei Reparatur in einer Werkstatt entstanden wäre. 

Diese Abrechnungsart „fiktiver Schaden“ ist aber nur dann zulässig, wenn die Nettoreparaturkosten nicht höher sind als der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. 

Restwert 

Der Restwert ist der Wert, für den Sie Ihr Fahrzeug mit dem Unfallschaden verkaufen könnten. Der Restwert wird durch den KFZ-Sachverständigen festgestellt. Sie müssen sich nicht unbedingt auf die Angebote sogenannter „Restwertbörsen“ verweisen lassen.

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Sachschaden am KFZ, Repartur

Schaden reparieren

Sie können verlangen, dass die Haftpflicht-Versicherung die tatsächlichen Reparaturkosten zahlt, Sie also Ihren Schaden reparieren lassen können. Hier gibt es aber eine Grenze: Die Reparaturkosten dürfen nicht höher sein, als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zzgl. 30% (130%-Regel). 

Wenn Sie Ihren Schaden reparieren lassen, dann müssen die Reparaturkosten von Ihnen durch die Vorlage einer  Reparaturkostenrechnung nachgewiesen werden. Um in den Genuss der 130%- Regel zukommen, muss das reparierte Fahrzeug auch noch mindestens ein halbes Jahr nach der Reparatur auf Sie zugelassen sein. 

Wenn die Reparaturkosten höher sind als die 130%, dann liegt ein „wirtschaftlicher Totalschaden“ vor. Dann darf die Versicherung die Übernahme der Reparaturkosten verweigern. Die Haftpflicht-Versicherung ersetzt Ihnen dann nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.

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Sachschaden am KFZ

Selbstverständlich haben Sie auf Anspruch auf Ersatz des Schadens an Ihrem Auto oder Motorrad. 

Grundsätzlich muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Reparaturkosten übernehmen. 

Gutachten 

Sie sollten den Schaden durch einen KFZ-Sachverständigen begutachten lassen. Sie können diesen frei wählen. Der KFZ-Sachverständige fertigt ein schriftliche Gutachten mit Fotos an. Das Gutachten sagt aus, was die Reparatur kostet. 

Nur wenn die Kosten des Gutachtens gegenüber dem Schaden sehr hoch ausfallen würden, sollte auf ein Gutachten zunächst verzichtet und mit der Haftpflicht-Versicherung gesprochen werden.

Sie haben nämlich als Geschädigter aus einem Unfall die Pflicht, den Schaden zu mindern und keine Kosten zu provozieren.

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