Sachschaden am KFZ

Selbstverständlich haben Sie auf Anspruch auf Ersatz des Schadens an Ihrem Auto oder Motorrad. 

Grundsätzlich muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Reparaturkosten übernehmen. 

Gutachten 

Sie sollten den Schaden durch einen KFZ-Sachverständigen begutachten lassen. Sie können diesen frei wählen. Der KFZ-Sachverständige fertigt ein schriftliche Gutachten mit Fotos an. Das Gutachten sagt aus, was die Reparatur kostet. 

Nur wenn die Kosten des Gutachtens gegenüber dem Schaden sehr hoch ausfallen würden, sollte auf ein Gutachten zunächst verzichtet und mit der Haftpflicht-Versicherung gesprochen werden.

Sie haben nämlich als Geschädigter aus einem Unfall die Pflicht, den Schaden zu mindern und keine Kosten zu provozieren.

Sie brauchen Hilfe? Ich bin für Sie da: info@twitting.eu oder 02331-409319.

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