13.000 Euro Schmerzensgeld wegen Schleudertraumas

OLG München, Endurteil vom 21.03.2014 – 10 U 3341/13

Das Oberlandesgericht München sprach einem Geschädigten 13.000 Euro Schmerzensgeld zu wegen eines Schleudertraumas.

Der Unfallverursacher hatte dem Verletzten die Vorfahrt genommen. Außerdem stand er unter Alkoholeinfluss. Beim Unfallverursacher wurde direkt nach dem Unfall eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,4 Promille festgestellt.

Der Geschädigte erlitt eine HWS-Distorsion 1. Grades und Prellungen des Unterarms und des Schienbeins. Noch mehr als 9 Monate nach dem Unfall war er arbeitsunfähig, was in erster Linie nicht auf den Unfall zurückzuführen war, sondern auf die unzureichende Schmerztherapie im Anschluss.

Die Versicherung des Unfallverursachers hatte dem Geschädigten nur einen Betrag in Höhe von 2.000 Euro gezahlt. Das Landgericht Traunstein sprach dem Kläger weitere 3.000 Euro Schmerzensgeld zu. Schließlich erkannte das Oberlandesgericht München wegen den Dauerfolgen der Verletzungen und der Notwendigkeit einer Schmetrtherapie in seinem Urteil auf Zahlung eines Gesamtschmerzensgeldes in Höhe von insgesamt  13.000 Euro.

Schmerzensgeld HWS

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Versicherung stellt sich quer

Den Einwand der Versicherung, dass man auf MRT- und Röntgenbildern ja gar keine Verletzung sehen kann, lassen wir nicht zu. Die Kanzlei Twitting weis, dass die Schmerzen von Unfall-Geschädigten real sind. Auch ein Dauerschaden ist beim HWS häufig.

Neuste Forschung verhilft zum Schmerzensgeld

Die Forschung in der Medizin beweist: Kopf- und Nackenschmerzen, neurologische Probleme, Schluckbeschwerden, schmerzhafte Bewegungseinschränkungen sind Unfallfolgen! Das gilt beim HWS-Syndrom auch dann, wenn keine Wirbel gebrochen sind und wenn der Rückenmarkskanal nicht eng ist.

Einwand der Versicherung: Harmlosigkeitsgrenze

Diesen Unsinn machen wir nicht mit, auch wenn vielen Versicherungen damit argumentieren. Eine starre Grenze für die kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung, unterhalb derer ein HWS-Syndrom nicht möglich ist, gibt es nicht. Das steht seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs dazu sicher fest (BGH Urteil v. 28.01.2003, Az. VI ZR 139/02).

Mit dem kompetenten Gutachter Hand in Hand

Der richtige Gutachter muss her. Einer, der die neuste Forschung kennt. Keiner, der von der Versicherung sein Geld erhält. Für einen wirklich unabhängigen  Gutachter sorgt die Kanzlei Twitting! Gemeinsam setzen wir Ihr Schmerzensgeld durch!

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