Skiunfall

Richtiges Training schützt vor Ski-Verletzungen!

Sie hatten einen Unfall beim Skifahren?

Dann steht Ihnen Schmerzensgeld zu!

Voraussetzung:

Jemand hat (Mit-) Schuld an Ihrer Verletzung.

Schuld kann der Pistenrowdy haben, wenn er sie umgefahren hat und sich nicht an die FIS-Regeln gehalten hat.

Wer sich auf den Skipisten und auf Loipen nicht vernünftig verhält, haftet unbeschränkt für die Folgen. Die FIS-Regeln müssen unbedingt eingehalten werden.

Hier die 10 Regeln der FIS:

  1. Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen andreren gefährdet oder schädigt oder ihn in der Ausübung seiner Tätigkeit einschränkt.
  2. Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
  3. Der von hinten kommende Skifahrer oder Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
  4. Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
  5. Jeder Skifahrer oder Sbowboarder, der in eine Skiabfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
  6. Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
  7. Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
  8. Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisierung beachten.
  9. Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
  10. Jeder Skifahrer und Snowboardfahrer, ob Zeuge oder Beteilgter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalls seine Personalien angeben.

Sind Sie also beim Skifahren von einem anderen verletzt worden und wurden eine oder mehrere der FIS-Regeln verletzt, so können Sie Schadensersatz verlangen. Private Personen haften nach dem Gesetz unbeschränkt.

Berichten Sie mir Ihren Fall. 

Ich antworte Ihnen kostenlos und unverbindlich.

info@twitting.eu oder 02331-409319

Hinweis:  Ihre Anfrage ist kostenlos. Meine unverbindliche Ersteinschätzung mit der ich Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiere, ist für Sie auch kostenfrei.     

Gerne können wir auch via Skype sprechen. 

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