Wertminderung

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Ist Ihr KFZ noch nicht älter als vier Jahre und sind Sie nicht mehr als 100.000 km gefahren, wird im Sachverständigengutachten die Wertminderung ausgewiesen. Diese hat Ihnen die gegnerische Haftpflicht-Versicherung zusätzlich zum Reparaturschaden zu ersetzen.

Die Wertminderung stellt einen finanziellen Ausgleich für Sie dar, da Sie ein „Unfallfahrzeug“, auch wenn es repariert wurde, nur zu einem geringeren Preis veräußern können als ein vergleichbares Fahrzeug ohne Unfall.

Sie brauchen Hilfe? Ich bin für Sie da! Senden Sie mir eine E-mail. Ich melde mich dann direkt bei Ihnen, auch an Wochenenden: info@twitting.eu oder 02331-409319.

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