Glätteunfall

Für den Glätteunfall einer Fußgängerin muss eine Stadt 10.000,00 EUR zahlen.

Die Kanzlei-Twitting konnte für eine Fußgängerin, die bei Eisglätte stürzte, ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,00 EUR herausholen.

Im Winter stürzte die Mandantin G. auf dem Gebiet der Stadt Trendelburg und zog sich schwere Verletzungen zu. Grund für den Sturz war Glätte. Die Stadt Trendelburg hatte nämlich entgegen ihrer Pflicht den Gehweg, welchen die Mandantin benutzte, nicht gestreut.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verurteilte die Stadt Trendelburg mit Urteil vom 03.9.2013, Az. 25 U 55/13 zu Schmerzensgeld. Außerdem muss die Stadt Trendelburg der Fußgängerin die Hälfte des Verdienstschadens ersetzen, den diese erlitten hat. Auch der Umstand, dass die Mandantin trotz der winterlichen Verhältnisse lediglich Sandalen trug, befreite die Stadt Trendelburg nicht von der Verpflichtung zum Schadenersatz.

Beim Sturz hatte sich die Mandantin u.a. einen Riss des Beinbizeps zugezogen.

Ihr Schaden ist mein Auftrag. Ich bin immer auf Ihrer Seite: info@twitting.eu oder 02331-409319.

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