MOTORRADUNFALL

Schwere Verletzungen nach Motorradunfall: Wir setzen Ihre Ansprüche auch dann durch, wenn die Versicherung zickt.

Rechtsanwalt Twitting vertritt seit mehr als 25 Jahren erfolgreich Motorradfahrer.

Vom Unfallverursacher verlangen wir maximales Schmerzensgeld. Das ist aber nur ein kleiner Teil Ihres Personenschadens. Hinzu kommen weitere Ansprüche, insbesondere:

  • Erwerbsschaden, (Wenn Sie einen Verlust an Einkommen erlitten haben)
  • Haushaltsschaden (Können Sie nicht mehr so im Haushalt helfen wie vorher, muss gezahlt werden)
  • Behandlungskosten (Sie müssen von Arztkosten freigestellt werden)
  • Umbaukosten Wohnung und Auto

Natürlich sorge wir auch für die Regulierung des Schadens am Motorrad.

Keine Angst wegen der Anwalts-Kosten: Die muss die Versicherung des schuldigen Unfallgegners zahlen.

Motorradunfall Schmerzensgeld

Verletzungen gibt es beim Motorrad-Unfall oft. Der beteiligte PKW kommt meistens mit einem Blechschaden davon.

In 70 % der Motorrad-Unfälle liegt die Schuld nicht beim Motorradfahrer.

Motorradfahrer werden an Kreuzungen und Einmündungen oft übersehen. Die entsetzte Erklärung „….den hab‘ ich einfach nicht gesehen!“ ist nicht selten, taugt aber nicht als Entschuldigung. Gezahlt werden muss trotzdem.

Das Risiko, dass Sie als Motorradfahrer bei einem Unfall sogar schwer verletzt werden ist hoch. Beckenringfrakturen, Wirbelbrüche, Schädel-Hirn-Traumata, Brüche von Arm- und Beinknochen, Gelenkverletzungen insbesondere des Schultergelenks, des Fußgelenks oder des Kniegelenks sind oft trauriges Ergebnis des Motorrad-Unfalls. Wie hoch Ihr Schmerzensgeld ist, finden Sie in der Schmerzensgeldtabelle.

Auch die Familie und Freunde sind bei schweren Unfällen mit betroffen. Wie diese Ihnen helfen können, erfahren Sie hier.

Was viele nicht wissen: Es gibt auch Schmerzensgeld für Mitglieder der Familie des verletzten Motorradfahrers, wenn diese einen Schockschaden erlitten haben.

Berichten Sie uns Ihren Fall.

Wir antworten Ihnen kostenlos und unverbindlich.

info@twitting.eu oder 02331-409319

Hinweis:  Ihre Anfrage ist kostenlos. Unsere unverbindliche Ersteinschätzung mit der wir Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiere, ist für Sie auch kostenfrei.

Aktuelle Urteile:

57.000 Euro wegen Beckenbruchs mit Fraktur des linken Hüftgelenks

25.000 Euro Schmerzensgeld wegen Genitalverletzung mit dauerhaften Folgeschmerzen, Becken und Wirbelsäule betroffen

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