25.000 Euro Schmerzensgeld wegen Genitalverletzung mit dauerhaften Folgeschmerzen, Prellungen an Becken und Wirbelsäule

Urteil Oberlandesgericht Naumburg 2U 100/13

Das OLG Naumburg spricht dem Kläger 25.000 Euro Schmerzensgeld wegen Genitalverletzung mit dauerhaften Folgeschmerzen, Prellungen an Becken und Wirbelsäule zu.

Der Motorradfahrer befuhr eine vorfahrtsberechtigte Straße. Im Kreuzungsbereich missachtete der Pkw-Fahrer das Vorfahrtsrecht des Motorradfahrers. Es kam zum Zusammenstoß.

Der Motorradfahrer prallte mit dem äußeren Genital auf den Motorradtank.

Er erlitt ein Hämatom im Bereich der Peniswurzel, Schmerzen im Bereich der Peniswurzel bei der Erektion, Schürfwunde am Penisschaft, eine Beckenprellung, HWS/BWS/LWS-Prellungen, so wie eine Oberschenkel-/-Kniekontusion und eine dauerhafte erektile Dysfunktion.

Der Unfallverursacher zahlte außergerichtlich an den Motorradfahrer, weil diesem die Führung eines normalen Sexuallebens unmöglich gemacht wurde, ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 EUR.

Der Motorradfahrer klagte.

Das Landgericht sprach ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 7.500 Euro. Der Motorradfahrer ging in Berufung.

Das Oberlandesgericht erkannte beim Kläger eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 10%. Keine Verbesserung der dauernden erektilen Dysfunktion. Gefahr von Stimmungsveränderungen und Depressionen.

Das OLG Naumburg erhöhte den Schmerzensgeldanspruch auf insgesamt 25.000 Euro.

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