Wenn es Ihnen wieder besser geht und Sie an Reha-Maßnahmen teilnehmen, sie deswegen aber nicht ganztägig erwerbstätig sein können, dann kann Ihnen ein Anspruch auf Übergangsgeld zustehen.
Wenn es Ihnen wieder besser geht und Sie an Reha-Maßnahmen teilnehmen, sie deswegen aber nicht ganztägig erwerbstätig sein können, dann kann Ihnen ein Anspruch auf Übergangsgeld zustehen.