Unfall Familie

Besonders bei einem schweren Unfall ist immer die Familie des Geschädigten mit betroffen. Dasselbe gilt für enge Freunde und Verwandte. Alle leiden mit und viele stellen sich die Frage, wie sie ihrem Sohn oder ihrer Tochter, wie sie ihrem Ehepartner, wie sie ihrem Freund wirklich helfen können.

Selbstverständlich steht zunächst einmal im Vordergrund, dass Angehörige bei schwer Verletzen im Krankenhaus präsent sind, Mut zusprechen und den Verletzten beistehen. Dieses hat auch auf den Heilungsverlauf einen positiven Effekt.

Daneben kann aber bereits sehr früh auch praktische Hilfe einsetzen, auch im Bereich der Schadensregulierung. Eltern, Angehörige und Freunde sind in der Regel geradezu dankbar, wenn sie den Verletzten auch insoweit unterstützen können.

Wie kann ich praktisch helfen?

  1. Nehmen Sie Kontakt zur Polizei auf. Notieren Sie Namen von Unfallbeteiligten und Zeugen. Lassen Sie sich das Kennzeichen und den Halter des am Unfall beteiligten Fahrzeugs nennen.
  2. Machen Sie Fotos von der Unfallstelle aus allen Richtungen, Fotografieren Sie auch das geschädigte Fahrzeug und schießen Sie Fotos vom Verletzen und seinen Verletzungen. Diese Fotos können in einem späteren Gerichtsverfahren von Bedeutung sein.
  3. Machen Sie dem Arbeitgeber Meldung. Wenn es ein Wegeunfall war, muss die Berufsgenossenschaft eingeschaltet werden.
  4. Mit dem Kennzeichen und dem Namen des Halters können Sie beim Zentralruf der Autoversicherer den zuständigen Haftpflichtversicherer ermitteln. Achtung: Bereits an diesem Punkt sollte ein erfahrener Anwalt beauftragen werden. Oft wird vom Zentralruf der Autoversicherer nämlich direkt zur Haftpflichtversicherung telefonisch „durchgestellt“. Die Haftpflichtversicherung wird dann den Unfallhergang von Ihnen erfragen. Machen Sie hier einen Fehler, kann das schlimme Folgen haben!
  5. Der beauftragte Anwalt wird die Schadensregulierung einleiten. Er wird auch Akteneinsicht bei der Polizei nehmen. Wenn der Unfallgegner den Unfall allein verschuldet hat, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die Anwaltskosten tragen. Falls eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt diese die Anwaltskosten.

Sie brauchen Hilfe? Ich bin für Sie da, auch an Wochenenden: info@twitting.eu oder 02331-409319.

Zurück zu „Motorradunfall“

Startseite 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert