KFZ-Haftpflichtversicherung

Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist für solche Fahrzeuge vom Gesetz vorgeschrieben, die Sie zum Straßenverkehr bei der Zulassungsstelle anmelden müssen. Die KFZ-Haftpflichtversicherung übernimmt bei einem Unfall solche Schäden, die Sie mit Ihrem Kraftfahrzeug anderen zufügen. So z.B. wenn Sie einen Fußgänger anfahren, ein anderes Kraftfahrzeug beschädigen oder einen Unfall mit einem Pferd haben.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung reguliert dabei niemals den Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung ersetzt auch den Schaden, den die Insassen Ihres Fahrzeug erleiden, wenn Sie den Verkehrs-Unfall selbst verschuldet haben.

Sie brauchen Hilfe? Ich bin für Sie da: info@twitting.eu oder 02331-409319.

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