KFZ SCHADEN

Keine Schuld am Unfall. Dann muss der Gegner alles zahlen.

Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, muss der Unfallgegner den Schaden an Ihrem Auto oder Motorrad komplett zahlen. Gründsätzlich müssen die Reparaturkosten einer markengebundenen Fachwerkstatt übernommen werden. Diese dürfen sogar bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes betragen.

Der Wiederbeschaffungswert wird vom Sachverständigen ermittelt, wenn es sich um einen Totalschaden handelt. Dieser Wert gibt an, wieviel ein mit Ihrem Fahrzeug vergleichbares Auto oder Motorrad auf dem Gebrauchtfahrzeugmarkt kosten würde. Wenn die Reparaturkosten mehr als 130% des Wiederbeschaffungswertes ausmachen, darf der Unfallgegner die Zahlung der Reparaturkosten verweigern und Sie auf die Abrechnung auf Totalschadensbasis verweisen. Dann erhalten Sie vom Unfallgegner nur die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert ausgezahlt. Der Restwert ist dabei der Wert Ihres kaputten Fahrzeugs. Nachfolgend die wichtigsten Begriffe der Schadenabwicklung erläutert:

Gutachten 

Schaden reparieren

Fiktiver Schaden 

Restwert 

Wertminderung 

Neufahrzeug

Abschleppkosten und Bergungskosten

Mietfahrzeug Nutzungsausfall

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