Schmerzensgeld bei Unfall eines Kleinkindes oder Babys

Vielfach sind  Kleinkinder und Babys von Unfällen betroffen und haben Anspruch auf Schmerzensgeld.

Kleinkinder und Babys haben dieselben Schadenersatzansprüche wie Erwachsene gegen den Unfallverursacher. Es gibt aber Besonderheiten bei der Bemessung der Schadenspositionen.

Schmerzensgeld

Wenn ein Dauerschaden eintritt und das Baby, beziehungsweise Kleinkind sein ganzes Leben beeinträchtigt sein, so sind die Schmerzensgeldansprüche höher als bei Erwachsenen bei denselben Verletzungsfolgen.  Der Schmerzensgeldanspruch richtet sich nämlich der Höhe nach auch nach dem Zeitraum, in dem Schmerzen zu erleiden sind. Daher ist für ein und dieselbe Verletzung der Schmerzensgeldanspruch eines Rentners niedriger als der einer jungen Person. Der Schmerzensgeldanspruch einer jungen Person ist niedriger als der eines Kleinkindes oder Babys.

Verdienstschaden

Steht aufgrund der Verletzungsfolgen fest, dass das Kleinkind, beziehungsweise Baby, sein ganzes Leben beeinträchtigt sein wird,so muss der Verdienstschaden bis zum Renteneintrittsalter berechnet werden.  Die Berechnung des Verdienstschadens der Höhe nach ist dabei schwierig, da bei einem Kleinkind, beziehungsweise Baby, noch keine Tatsachen aufgrund der eigenen schulischen Ausbildung vorliegen, die Rückschlüsse auf ein späteres Erwerbsniveau ermöglichen. Anknüpfungspunkte für das erzielbare Einkommen eines Kleinkindes, beziehungsweise Babys, sind daher die Einkommensverhältnisse von Eltern, Geschwistern und sonstigen Verwandten.

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