Am Ort das Unfalls

Was Sie am Ort des Unfalls zu tun haben:

  • Anhalten
  • Warnblinklich einschalten
  • Unfallstelle sichern
  • vorher Warnweste anlegen
  • Warndreieck aufstellen
  • sich um Verletzte kümmern
  • Polizei anrufen
  • Beweise sicherstellen

Bitte beachten Sie:

Bleiben Sie am Unfallort

Es ist verboten, sich zu entfernen. Wenn Sie sich als Unfallbeteiligter vom Unfallort entfernen, bevor Sie zu Gunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung Ihrer Person, Ihres Fahrzeugs und der Art Ihrer Beteiligung durch Ihre Anwesenheit und durch die Angabe, dass Sie am Unfall beteiligt sind, ermöglicht haben oder eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet haben, ohne dass jemand bereit war, die Feststellung zu treffen, machen Sie sich strafbar.

Im Klartext heißt das: Sie haben zu warten, bis die Polizei kommt.

Wenn Sie sich unberechtigt vom Unfallort entfernen, müssen Sie später Probleme mit Ihrer Versicherung befürchten. Ihre Haftpflicht-Versicherung zahlt dann nämlich nicht alles, die Versicherungen nennen dieses dann  „teilweise Leistungsausschlüsse“.

Darüber hinaus riskieren Sie Ihren Führerschein, wenn Sie nicht warten, da Sie sich als „ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweisen“.

Leisten Sie Erste Hilfe

Helfen Sie Verletzten, da Sie sich ansonsten strafbar machen können.

Trauen Sie Ihrem Unfallgegner nicht. Schweigen Sie auch ihm gegenüber.

Erstellen Sie einen Unfallbericht, falls Sie ein entsprechendes Formular bei sich haben. Auch hier gestehen Sie bitte, selbst wenn Sie sich für schuldig halten, niemals Ihre Schuld ein. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren.

Polizei

Sie sollten immer die Polizei rufen. Sie können gar nicht einschätzen, ob es sich nur um einen „kleinen Schaden“ (eine Bagatelle) handelt oder nicht. Auch und gerade bei Verletzten, offensichtlich hohem Sachschaden, wenn Sie sich mit dem Unfallgegner über die Schuldfrage streiten oder wenn der Unfallgegner geflohen ist, sollte insbesondere die Polizei gerufen werden.

Bitte machen Sie gegenüber der Polizei immer nur Angaben zur Person und zum Fahrzeug und nicht zum Sachverhalt. Wenn Sie einmal etwas zu Ihrem Nachteil gesagt haben, kommen Sie davon hinterher, beispielsweise im Falle einer Gerichtsverhandlung oftmals nicht „mehr herunter“.

Auch wenn Sie keine Angaben gegenüber der Polizei machen, ist das für Sie nicht schädlich. Schweigen gilt nach deutschem Recht nicht als irgendeine Erklärung. Es dürfen aus Ihrem Schweigen keine Schlüsse gegen Sie gezogen werden. Es gilt auch hier, „Reden ist Silber – Schweigen ist Gold“.

Auch wenn Sie, nachdem Sie Ihre Personalien, Ihr Fahrzeug und Ihre Beteiligung am Unfall dokumentiert haben, nicht verpflichtet sind, auf die Polizei zu warten, sollten Sie dieses tun. Überlassen Sie nicht Ihrem Unfallgegner das Feld.

Schreiben Sie sich Zeugen auf. Machen Sie viele Fotos (Handy!), vor allem von Beschädigungen, Bremsspuren und der Unfallstelle selbst

Sie brauchen Hilfe? Ich bin für Sie da: info@twitting.eu oder 02331-409319.

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