Schuld am Unfall

Geben Sie niemals zu, Schuld am Unfall zu sein, selbst und gerade dann nicht, wenn Sie es sind. Dieses Schuldanerkenntnis dürfen Sie nicht abgeben. Wenn Sie es dennoch tun, können Sie Schwierigkeiten mit Ihrer Haftpflichtversicherung bekommen. Ihre Haftpflichtversicherung entscheidet nämlich allein, ob sie an den Unfallgegner zahlt oder nicht.

Auch wenn das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 16.06.2008 schreibt, das spontane Äußerungen „wie ich bin Schuld“ oder „ich erkenne die Schuld an“ in der Regel nicht als Schuldanerkenntnis zu werten sind, ist ärger mit Ihrer Haftpflichtversicherung vorprogrammiert, wenn Sie eine solche Aussage treffen. Brauchen Sie noch zusätzlichen Ärger mit Ihrer eignen Haftpflichtversicherung nach einem Unfall? Nein! Also geben Sie niemals zu, Schuld am Unfall zu sein.

Sie brauchen Hilfe? Ich bin für Sie da: info@twitting.eu oder 02331-409319. 

Zurück zu „nach dem Unfall“

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert