ANWALTSKOSTEN

Wie hoch sind die Anwaltskosten in Unfallsachen

Trifft Sie kein Mitverschulden, so muss die Haftpflicht-Versicherung der Gegenseite die Anwaltskosten übernehmen.

Wenn Sie allein am Unfall Schuld haben, so müssen Sie auch Ihren Anwalt selbst zahlen.

Haben Sie aber eine Verkehrs-Rechtschutz-Versicherung, so kostet Sie die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts nichts. Haben Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart, so zahlen Sie nur diese.

Was ist mit den Kosten beim Anwaltswechsel?

Grundsätzlich können Sie selbstverständlich jederzeit Ihren Anwalt wechseln. Dabei können allerdings zusätzliche Kosten entstehen, da sowohl die Haftpflicht-Versicherung der Gegenseite, als auch Ihre Rechtsschutzversicherung lediglich die Kosten eines Rechtsanwaltes übernehmen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, auf Basis welchen Streitwertes Ihr „alter“ Anwalt abgerechnet hat und in welchem Stadium (außergerichtlich / gerichtlich) sich Ihre Sache befindet. Gerne gebe ich Ihnen – selbstverständlich kostenlos – Auskunft, ob und welche Zusatzkosten bei einem Anwaltswechsel auf Sie zukommen und wie man Zusatzkosten vielleicht durch eine Honorarvereinbarung abmildern kann.

Kann ich ein Erfolgshonorar vereinbaren?

Sie können mit der Online-Kanzlei Twitting auch ein Erfolgshonorar vereinbaren.

Prozesskostenhilfe

Wenn Sie nur über ein geringes monatliches Einkommen verfügen, stehen Ihnen staatliche Leistungen zur Bezahlung eines Anwalts zur Verfügung. Für den außergerichtlich beauftragen Anwaltskosten die sogenannte Beratungshilfe und für den gerichtlich beauftragten die Prozesskostenhilfe.

Wenn Sie „bedürftig“ im Sinne des Gesetzes sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.

Wurde Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt wird, sind Sie entweder ganz von Gerichts- und Anwaltskosten befreit oder Sie müssen die Kosten durch monatliche Raten aufbringen. Wird Prozesskostenhilfe bewilligt, so müssen Sie auch keine Gerichtskosten vorschießen. Einen Haken gibt es allerdings: Die Prozesskostenhilfe übernimmt nicht die Kosten, welche der gegnerischen Partei entstehen. Verlieren Sie also den Prozess gegen die Haftpflicht-Versicherung, so müssen Sie dieser die Kosten (z.B. Anwaltskosten) erstatten.

Ob Sie zu dem Kreis von Personen gehören, die Prozesskostenhilfe erhalten, ist gesetzlich geregelt: „Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.“ Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat danach, wer

–       einen Prozess führen muss und die dafür erforderlichen Kosten nicht aufbringen kann (z.B. ALG II-Bezieher, Personen mit geringem Einkommen etc.) und

–       nach Einschätzung des Gerichts nicht nur geringe Aussichten hat, den Prozess zu gewinnen.

Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht nicht, wenn eine Rechtsschutzversicherung oder eine andere Stelle die Kosten übernimmt.

Berichten Sie mir Ihren Fall.

Ich antworte Ihnen kostenlos und unverbindlich.

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Hinweis:  Ihre Anfrage ist kostenlos. Meine unverbindliche Ersteinschätzung mit der ich Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiere, ist für Sie auch kostenfrei.

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