PROZESSKOSTENHILFE

Wenn Sie sich einen Prozess eigentlich nicht leisten können, haben Sie vielleicht einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Das prüft Unfall-Anwalt Twitting gerne für Sie.

Wenn Sie nicht viel Geld haben, können Sie nämlich Hilfe vom Staat erwarten, damit Sie vor Gericht klagen können: Die Prozesskostenhilfe. Den Antrag stellt Unfall-Anwalt Twitting für Sie.

Prozesskostenhilfe können Sie auch und gerade für eine Klage gegen die Versicherung erhalten, wenn diese Ihren Schaden nicht oder nicht vollständig ersetzen will.

Wird Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt wird, so hat dieses zwei Vorteile:

  • Sie sind entweder komplett von Gerichts- und Anwaltskosten befreit oder Sie müssen die Kosten durch monatliche, zinslose Raten aufbringen.
  • Sie müssen

Einen Haken gibt es aber: Die Prozesskostenhilfe übernimmt nicht die Kosten des Prozessgegners! Das ist kein Problem, wenn Sie den Prozess gewinnen. Verlieren Sie aber den Prozess gegen die Haftpflicht-Versicherung, so müssen Sie dieser auch dann die Prozeß-Kosten (z.B. Anwaltskosten) erstatten, wenn Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt wurde.

Ob Sie zu dem Kreis von Personen gehören, die Prozesskostenhilfe erhalten, ist gesetzlich geregelt: „Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.“

Einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat danach, wer

–       einen Prozess führen muss und die dafür erforderlichen Kosten nicht aufbringen kann (z.B. ALG II-Bezieher, Personen mit geringem Einkommen etc.) und

–       nach Einschätzung des Gerichts nicht nur geringe Aussichten hat, den Prozess zu gewinnen.

Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht nicht, wenn eine Rechtsschutzversicherung oder eine andere Stelle die Kosten übernimmt.

Sie brauchen Hilfe? Ich bin für Sie da: info@twitting.eu oder 02331-409319. 

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