BEHANDLUNGSFEHLER ARZT

Meine Kanzlei setzt für Sie Schmerzensgeld nach einem ärztlichen Behandlungsfehler durch. Behandlungsfehler gibt es gerade auch nach Verkehrsunfällen.  Auch bei einer Schönheitsoperation,

wie einer Brust-OP, kommen Behandlungsfehler vor.

  • In ganz Deutschland vertrete ich nur Patienten, niemals die Klinik oder den Arzt.
  • Seit mehr als 20 Jahren engagiere ich mich für die Rechte von Patienten.
  • Ich arbeite mit spezialisierten Gutachtern zusammen.
  • Meine Kanzlei kommuniziert auch auf  Englisch und Russisch.

Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadenersatz werden von mir konsequent durchgesetzt. 

Ein ärztlicher Fehler liegt bereits vor, wenn der behandelnde Arzt Sie vor dem Eingriff nicht ausreichend aufgeklärt hat über

  • die genaue Art des Eingriffs
  • die Notwendigkeit des Eingriffs
  • die Risiken des Eingriffs

Kann der Arzt nicht nachweisen, dass er den Patienten über Art, Umfang und Risiken des Eingriffs aufgeklärt hat, kann er dem Patienten Schadenersatz und Schmerzensgeld schulden. Speziell zu den Komplikationen bei einer Brust-OP.

Der Arzt ist verpflichtet, den Patienten entsprechend dem Stand der ärztlichen Wissenschaft zu behandeln. Es gibt dabei Leitlinien.

Verstößt der Arzt gegen solche Leitlinien, so liegt in der Regel ein Behandlungsfehler vor. Der Arzt muss dann für Schmerzensgeld und die finanziellen Folgen des Behandlungsfehlers einstehen, z.B. für

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Ich antworte Ihnen kostenlos und unverbindlich.

info@twitting.eu oder 02331-409319

Hinweis:  Ihre Anfrage ist kostenlos. Meine unverbindliche Ersteinschätzung mit der ich Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiere, ist für Sie auch kostenfrei.

Gerne können wir auch via Skype sprechen.

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