Komplikationen bei Brust-OP

Behandlungsfehler bei Brustoperation

Operationen der Brust stellen eine der häufigsten Schönheitsoperationen dar. Dabei geht es meistens um die Straffung oder die Vergrößerung der Brust. Auch Brustverkleinerungen werden vorgenommen, aber seltener.

Bei der Brustvergrößerung und bei der Bruststraffung werden regelmäßig Implantate eingesetzt.

Häufig gibt es Komplikationen:

  • Überschießende Narbenbildung
  • Verziehung der Brustwarze, oft mit Narbenbildung
  • Unharmonische Formgebung, häufig durch Narbenverlauf verursacht
  • Asymmetrie von linker und rechter Brust
  • Narbenbildung Bereich des Warzenhofs

Hier ist es möglich, vom Arzt Schmerzensgeld und Schadenersatz zu verlangen. Dieses vor allem dann, wenn der Arzt über die Operationsrisiken nicht oder nicht ausreichend aufgeklärt hat.

Bei rein kosmetischen Eingriffen sind an die Aufklärung durch den Arzt besonders hohe Anforderungen zu stellen. Es muss „schonungslos“ über die Erfolgsaussichten und die Risiken aufgeklärt werden. Dem Patienten muss genau erklärt werden, welche Vorteile und Nachteile die Operation hat. Der Patient muss genau über alle Konsequenzen informiert werden.

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Врачебная ошибка

В пластической хирургии, как и при всех видах оперативного вмешательства, случаются ошибки.  Результат операций зачастую далёк от ожидаемого.

Имея большой юридический опыт, я занимаюсь  получением компенсаций за причененный вред здоровью в результате врачебных ошибок. В том числе в результате неудачных пластических операций.

  • В Германии я представляю интересы исключительно пациентов, но не клиник или врачей.
  • Имею двадцатилетний опыт в области защиты прав пациентов
  • Работаю совместно с профессиональными медицинскими экспертами
  • В моём бюро работают англоязычные и русскоговорящие сотрудники

В требованиях компенсаций за приченённый вред здоровью и болевые последствия я проявляю последовательность и настойчивость.

Врачебная ошибка начинается уже  тогда,когда врач недостаточно разъяснил пациенту следующие моменты:

  • Тип оперативного вмешательства (точность и объём)
  • Необходимость проведения операции
  • Риски

В случае, если врач не может предоставить доказательств того, что пациент получил разъяснения о типе операции, необходимости её  проведения и рисках,пациент может требовать компенсаций за приченение вреда здоровью.

Обязанностью врача является лечить пациента в соответствии с медицинскими стандартами и протоколами. Случаи неоправданного неследования стандартам и протоколам являются медицинской ошибкой. Пациент имеет право востребовать с врача выплаты компенсаций за причененный вред здоровья и последствия медицинской ошибки.

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KFZ-Sachverständigengutachten

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Wenn Sie einen Verkehrsunfall hatten und Ihr Fahrzeug beschädigt wurde, sollten Sie ein KFZ-Sachverständigengutachten in Auftrag geben. (Sie brauchen ein medizinisches Unfall-Gutachten, dann bitte hier klicken.) 

Den KFZ-Sachverständigen können Sie frei wählen. Der KFZ-Sachverständige fertigt ein schriftliche Gutachten mit Fotos an. Das Gutachten sagt aus, was die Reparatur kostet. 

Nur wenn die Kosten des Gutachtens gegenüber dem Schaden sehr hoch ausfallen würden, sollte auf ein Gutachten zunächst verzichtet und mit der Haftpflicht-Versicherung gesprochen werden.

Sie haben nämlich als Geschädigter aus einem Unfall die Pflicht, den Schaden zu mindern und keine Kosten zu provozieren.

Sie kennen keinen KFZ-Sachverständigen? Kein Problem: Die Auswahl eines kompetenten KFZ-Sachverständigen übernimmt Unfall-Anwalt Twitting gerne für Sie im Rahmen eines Mandats.

Sie brauchen Hilfe? Unfall-Anwalt Twitting ist für Sie da, auch an Wochenenden: info@twitting.eu oder 02331-409319.

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Verdienstausfall

Ein Verdienstausfallschaden entsteht dann, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit zeitweise beeinträchtigt oder dauerhaft eingeschränkt wird.

Bei der Ermittlung der Höhe des Verdienstausfalls wird unterschieden, ob Sie selbständig sind oder aber Lohn/Gehaltsempfänger.

Selbständige

Die Schadenermittlung bei Selbständigen ist schwierig. Hier gibt es unterschiedliche Methoden, z.B. die Methode der Feststellung der Gewinnminderung. Dabei wird der Gewinn über einen bestimmten Zeitraum beleuchtet. Diese Methode eignet sich besonders für solche Selbständige, die bereits länger „am Markt“ sind. Dann sind nämlich genügend Daten vorhanden.

Lohn- und Gehaltsempfänger

Werden Sie als Arbeitsnehmer verletzt und sind arbeitsunfähig, so tritt in den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit normalerweise die gesetzliche Lohnfortzahlung in Kraft. Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit entfällt die Lohnfortzahlung und es wird von der gesetzlichen Krankenversicherung Krankengeld gezahlt. Dieses ist niedriger als das „normale Gehalt“, so dass der Unterschied als Schaden geltend gemacht werden kann.

Beamte

Obige Regeln gelten nicht für Beamte. Werden Sie als Beamter dienstunfähig, so erhalten Sie Ihre Bezüge/Besoldung grundsätzlich ohne gesetzliche Fristen weiter. Werden Sie dauerhaft dienstunfähig, so kann Ihr Dienstherr Ihre Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand nach amtsärztlicher Untersuchung beantragen.

Falls Sie Fragen haben, so wenden Sie sich an mich. Senden Sie mir eine E-mail. Ich melde mich dann direkt bei Ihnen, auch an Wochenenden:

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Schmerzensgeld

Wurden Sie bei einem Unfall verletzt, dann haben Sie immer einen Anspruch auf Schmerzensgeld.

Der Schmerzensgeld-Anspruch richtet sich gegen die Person, die Schuld am Unfall ist, bzw. gegen deren Haftpflichtversicherung.

Beim Schmerzensgeld handelt es sich um einen Ersatz in Geld für erlittene Schmerzen. Es kann in einem Betrag gezahlt werden. Wenn die Verletzungen sehr schwer sind, kann das Schmerzensgeld auch als monatliche Rente gezahlt werden.

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt vom Umfang und der Schwere der Verletzungen ab. Auch die Dauer der ärztlichen Behandlung spielt eine Rolle, sowie die Dauer der Arbeitsunfähigkeit. In der Praxis wird die Höhe des Schmerzensgeldes nach Tabellen ermittelt. Die bekannteste ist die ADAC- Schmerzensgeldtabelle Hacks/Ring/Böhm.

Die Schmerzensgeldbeträge können dabei von einigen Hundert Euro bis zu mehrere Hunderttausend Euro bei schwersten Unfallfolgen reichen.

Wie viel Schmerzensgeld gezahlt wird ist auch davon abhängig, ob Sie einen Dauerschaden erlitten haben. Ihr Lebensalter, Ihr Geschlecht, Ihr Beruf  und Ihre sonstigen Beeinträchtigungen spielen ebenfalls eine Rolle. Auch psychische Folgen werden betrachtet. Eine ungerechtfertigte Verzögerung der Haftpflicht-Versicherung bei der Schadenregulierung kann das Schmerzensgeld ebenfalls anwachsen lassen.

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Pferd gehört anderer Person

Haben Sie den Unfall mit / auf einem Pferd gehabt, das jemand anderem gehört, so muss dieser Pferdehalter Ihren kompletten Schaden grundsätzlich ersetzen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass Sie sich das Pferd nur ausgeliehen haben. Der Halter des Pferdes haftet nämlich für die sogenannte „Tiergefahr“. 

Pferde reagieren oft unkontrolliert. Sie reagieren schreckhaft, treten aus, bocken, springen zur Seite und galoppieren wild los. Ihre Masse von Hunderten von Kilos erhöht dabei die Gefahr, welche von ihnen ausgehen kann. Einmal entfessel, sind Pferde dann nicht nur ein Risiko für sich selbst, sondern auch für alles, was sich in deren Nähe befindet: Reiter, andere Pferde, Ställe, Zäune, Anhänger, Gebäude, Autos, Unbeteiligte und Ausrüstung. 

Der private Haltes eines Pferde, welches nicht zur Berufs- oder Erwerbstätigkeit des Halters dient, haftet für alle Schäden, die sein Tier verursacht, selbst wenn der Halter überhaupt nicht vor Ort anwesend war. Das steht in § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Danach muss der Halter eines „Luxus-Tieres“ allein aufgrund der „Gefährdungshaftung“ alle Schäden übernehmen. Es spielt keine Rolle, ob anderen Beteiligten ein Fehlverhalten anzulasten ist. Auch wenn ein Reiter falsche Kommandos oder reiterliche Hilfen anwendet, hat das auf die Haftung des Pferdehalters für Schäden keinen Einfluss.

Ist das Pferd haftpflichtversichert, so reguliert die Haftpflichtversicherung Ihren Schaden. Allerdings gibt es bei einer Pferdehaftpflichtversicherung Haftungshöchsgrenzen, die oft bei einer Million Euro liegen.

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Autobahnunfall

Die Wahrscheinlichkeit auf einer Autobahn einen Verkehrsunfall zu erleiden oder gar bei einem Verkehrsunfall getötet zu werden, ist eher gering. Die Unfallzahlen sprechen hier eine deutliche Sprache. Von den 2441 Verkehrstoten des Jahres 2011 kamen laut statistischem Bundesamt rund 60 % auf Außerortsstraßen ums Leben. Lediglich 11 % der tödlichen Unfälle ereigneten sich danach auf den Autobahnen.

Auf Autobahnen ist man also wesentlich sicherer unterwegs, als vergleichsweise auf Landstraßen.

Dieses passt nicht mit dem Empfinden vieler Menschen zusammen. Viele Menschen halten die Bundesautobahn für den gefährlichsten Verkehrsort. Sie schieben dabei die Gefährlichkeit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu. Dabei wird verkannt, dass sich der Großteil des Verkehrs auf Autobahnen im moderaten Geschwindigkeitsbereich von 100-130 km/h abspielt. Gefährlichsten Abschnitte auf Autobahnen sind die Baustellen. Das Fehlen des Gegenverkehrs und das Fehlen von Kreuzungen wirken sich dagegen positiv auf die Verkehrssicherheit aus.

Landstraßen sind eben gegenüber sehr gefährliche, weil die Richtungsfahrbahnen nicht voneinander getrennt sind. Überholvorgänge führen stets den Gegenverkehr und haben deswegen ein sehr hohes Gefährlichkeitspotenzial. Auch die schlechte Beschaffenheit der Fahrbahnoberfläche und die auf die Fahrbahn einzuräumenden Bäume erhöhen ebenfalls die Gefährlichkeit von Landstraßen. Auch das trügerische Sicherheitsgefühl, insbesondere ortsansässiger Fahrer, auf Landstraßen tut ein übriges. Risiken, insbesondere beim überholen, werden dann gerne insbesondere von ortsansässigen Fahrbahn verdrängt.

Ereigneten sich allerdings ein Unfall auf einer Autobahn, so sind dessen Folgen oftmals weitreichend. Das gilt insbesondere für Unfälle mit Lastkraftwagen. Die Gefährlichkeit des Lastkraftwagens ergibt sich durch dessen Gewicht. Während ein Personenkraftwagen meistens um die 1,5 t, oder im Fall von Geländewagen höchstens bis zu 2,3 t wiegt, kann es ein vollbeladener Lkw bis auf 40 t bringen. Auch wenn die vorgeschriebene Geschwindigkeit für Lastkraftwagen lediglich 80 km/h beträgt, ergibt sich das Risiko hier aus der Multiplikation von Geschwindigkeit und der Masse.

 

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Neufahrzeug

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Wenn Sie als Fahrer eines Neufahrzeugs einen Unfall hatten, so hat die Versicherung auf „Neufahrzeugbasis“ abzurechnen. Dann erhalten Sie also den Unterschiedsbetrag zwischen dem Restwert Ihres Fahrzeugs und den Preis, den Sie für die Anschaffung eines Neufahrzeugs zahlen müssten.

Ein Neufahrzeug ist ein Fahrzeug, das nicht mehr als 1.000 Kilometer gelaufen ist und das bis zu einem Monat alt ist.

Ich verlange, was Ihnen zusteht!!

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Wertminderung

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Ist Ihr KFZ noch nicht älter als vier Jahre und sind Sie nicht mehr als 100.000 km gefahren, wird im Sachverständigengutachten die Wertminderung ausgewiesen. Diese hat Ihnen die gegnerische Haftpflicht-Versicherung zusätzlich zum Reparaturschaden zu ersetzen.

Die Wertminderung stellt einen finanziellen Ausgleich für Sie dar, da Sie ein „Unfallfahrzeug“, auch wenn es repariert wurde, nur zu einem geringeren Preis veräußern können als ein vergleichbares Fahrzeug ohne Unfall.

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Restwert

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Der Restwert ist der Wert, für den Sie Ihr Fahrzeug mit dem Unfallschaden verkaufen könnten. Der Restwert wird durch den KFZ-Sachverständigen festgestellt. Sie müssen sich nicht unbedingt auf die Angebote sogenannter „Restwertbörsen“ verweisen lassen.

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Fiktiver Schaden

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Sie haben sicher schon oft gehört, das ein fiktiver Schaden abgerechnet werden kann. Doch was bedeutet eigentlich „fiktive Schadensabrechnung“?

Hinter diesem Begriff verbirgt sich, dass Sie Ihr Fahrzeug nicht wirklich reparieren lassen müssen. Sie können auch auf „Gutachtenbasis fiktiv abrechnen“. Dann zahlt die Haftpflicht-Versicherung den Betrag Netto, der bei Reparatur in einer Werkstatt entstanden wäre. Die Reparatur müssen Sie allerdings nicht durchführen.

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Schaden reparieren

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Sie können verlangen, dass die Haftpflicht-Versicherung die tatsächlichen Reparaturkosten zahlt, Sie also Ihren Schaden reparieren lassen können. Hier gibt es aber eine Grenze: Die Reparaturkosten dürfen nicht höher sein, als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zzgl. 30% (130%-Regel). 

Wenn Sie Ihren Schaden reparieren lassen, dann müssen die Reparaturkosten von Ihnen durch die Vorlage einer  Reparaturkostenrechnung nachgewiesen werden. Um in den Genuss der 130%- Regel zukommen, muss das reparierte Fahrzeug auch noch mindestens ein halbes Jahr nach der Reparatur auf Sie zugelassen sein. 

Wenn die Reparaturkosten höher sind als die 130%, dann liegt ein „wirtschaftlicher Totalschaden“ vor. Dann darf die Versicherung die Übernahme der Reparaturkosten verweigern. Die Haftpflicht-Versicherung ersetzt Ihnen dann nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.

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Kapitalisierung

Die Kapitalisierung ist ein komplizierter Rechenvorgang, der auf jeden Fall in die Hände eines kundigen Rechtsanwalts gehört.

Manchmal kann es für Sie interessant sein, dass Sie sich den Schadenersatz (Erwerbsschaden, Haushaultsschaden) nicht monatlich auszahlen lassen, sondern Ihnen ein einmaliger, größerer Betrag von der Haftpflicht-Versicherung gezahlt wird (Abfindung).

Da Sie in diesem Falle sofort über einen größeren Betrag verfügen und diesen auch zinsgünstig anlegen können, entspricht die „große Abfindungssumme“ nicht der Summe aller Monatszahlungen, sondern ist die „Abfindungssumme“ geringer. Man spricht von Kapitalisierung.

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Ansprüche von Angehörigen

Stirbt der Geschädigte eines Verkehrsunfalls, können seine Ansprüche von Angehörigen weiter gegen die Haftpflicht-Versicherung geltend  machen. Dieses gilt vor allem für die Schmerzensgeldansprüche. Existierten für den Getöteten Unterhaltsverpflichtungen, z.B. gegenüber seinen Kindern oder gegenüber seinem Ehegatten, so können diese von der Haftpflicht-Versicherung solange Unterhalt fordern, wie diese Ansprüche auch gegenüber dem verstorbenen Unfallopfer bestanden hätten.

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Kosten der Heilbehandlung und Arztkosten

Soweit Sie gesetzlich krankenversichert sind, steht Ihnen kein direkter Anspruch gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung zu. Ihre gesetzliche Krankenversicherung trägt Ihre Heilbehandlungskosten auf jeden Fall und unabhängig davon, warum Sie behandelt werden müssen sind.

Die Ansprüche auf Erstattung dieser Heilbehandlungskosten gehen automatisch auf Ihre Krankenversicherung über. Damit haben Sie dann nichts mehr zu tun.

Anders verhält es sich, wenn Sie privat krankenversichert sind oder aber, was selten sein dürfte, gar nicht versichert sind. Dann müssen Sie die Schäden selbst geltend machen.

Im Falle, dass Sie gesetzlich krankenversichert sind, kommen aber Schadensersatzansprüche dennoch wie folgt in Betracht:

  • Sie nehmen häusliche Pflege in Anspruch und die Pflegeversicherung übernimmt diese Kosten nicht.
  •  Quartalsgebühr.
  • Kosten ärztlicher Gutachten.
  • Gebühren für ärztliche Atteste.
  •  Wenn Ihre Angehörigen Sie besuchen und Sie nachweisen können, dass dieses Besuche Ihre Genesung fördern.

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Haushaltsschaden (früher Haushaltsführungsschaden)

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Sie erleiden dann einen Haushaltsschaden, wenn Sie aufgrund Ihrer Verletzung nicht mehr in der Lage sind, Ihren Haushalt, bzw. den Haushalt der Familie zu führen, d.h. bestimmte Tätigkeiten im Rahmen des Haushalts auszuführen. 

Auch für diese Konsequenz aus dem Verkehrsunfall hat die gegnerische Haftpflicht-Versicherung einzustehen. 

Den Haushalt nicht mehr führen können bedeutet, die Hausarbeit nicht mehr erledigen zu können.

Es besteht für Sie dann ein Anspruch, dass die Haftpflich-Versicherung Ihnen Kosten ersetzt. Kosten sind die Zahlungen an eine andere Person, die an Ihrer Stelle die Hausarbeit übernommen hat. 

Dabei ist es nicht erforderlich, dass Sie wirklich Ihre Hausarbeit durch eine andere Person erledigen lassen. Sie als Verletzter haben vielmehr einen Anspruch auf „fiktive“ Abrechnung. Entscheidend ist also nicht, was Sie eine Hilfskraft gekostet hat, sondern, was Sie eine Hilfskraft gekostet hätte. Dabei haben Sie nicht nur dann einen Anspruch auf Ersatz des Haushaltsschadens, wenn Sie tatsächlich Ihrer Hausarbeit nicht nachkommen können. Auch dann wenn Sie z.B. trotz Schmerzen Ihre Hausarbeit erledigen, haben Sie einen Anspruch.

Auch wenn Sie Ihren Haushalt durch eine andere Person führen lassen, ohne dieser etwas zu bezahlen, haben Sie einen Anspruch gegen die Haftpflicht-Versicherung in Höhe der Kosten, die Sie hätten zahlen müssten. 

Um den Haushaltssschaden zu bemessen, gibt es verschiedene Tabellen. Dabei muss die sog. „MdH“ (Minderung der Fähigkeit den Haushalt zu führen) gesondert bemessen werden und steht nicht in einem Zusammenhang etwa zur Minderung der Erwerbsfähigkeit („MdE“). 

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Unfall Trauma

Oft trägt die bei einem Unfall verletzte Person auch ein Trauma davon. Von Albträumen über „Flash-Backs“ bis hin zu einer chronifizierten posttraumatischen Belastungsstörung sind alle erdenklichen psychischen Beeinträchtigungen vertreten. Es kann sogar so sein, dass die seelischen Auswirkungen den Alltag der verletzten Person viel nachhaltiger bestimmen, als etwa der Schlüsselbeinbruch oder der Milzriss. Manchmal drehen sich die Gedanken des Unfall-Opfers ausschließlich um das Erlebte, nämlich den Unfall und die Folgen. Der Blick der verletzten Person ist dann wie in einem Tunnel eingeschränkt.

Nicht allein lassen!!!

Um hier das Unfall-Opfer innerlich stark für den Konflikt mit der Haftpflichtversicherung zu machen, aber auch, um dem traumatisierten Verletzten eine Perspektive für die Zukunft zu geben und um ihn aus dem „Hammsterrad“ des Grübelns über den Unfall zu befreien, arbeite ich mit einer sehr kompetenten und einfühlsamen Psychologin zusammen, die dem Unfall-Opfer unterstützend zur Seite stehen kann.

Leben mit der Beeinträchtigung 

Eine psychologische Unterstützung dient selbstverständlich nicht nur dem materiellen Zweck, das Opfer „fit“ für das Schadenersatzverfahren gegen den Haftpflichtversicherer zu machen, sondern soll dem Opfer die Möglichkeit der seelischen Verarbeitung des Erlebten bieten, so dass der Geschädigte zukünftig, jedenfalls in seelischer Hinsicht, wieder ein „normales“ Leben führen kann.

Die Kosten einer Psychologin hat im Regelfall der Haftpflichtversicherer zu tragen, soweit die Inanspruchnahme medizinisch indiziert ist und die Behandlung vom behandelnden Arzt verordnet wird.

Ihr Schaden ist mein Auftrag. Ich bin immer auf Ihrer Seite.

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Abschleppkosten, Bergungskosten

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Die Abschleppkosten und die Bergungskosten hat Ihnen die gegnerische Haftpflicht-Versicherung ohne wenn und aber zu ersetzen. Auch die Kosten der neuen amtlichen Kennzeichen (Nummernschilder) müssen Ihnen ersetzt werden. 

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Unfall Strafe

Wenn Sie bei einem Verkehrsunfall Gesetze verletzt haben können, macht die Polizei eine Anzeige.

Falls Sie Gesetzte aus dem Bereich von Ordnungswidrigkeiten verletzt haben können wird die Anzeige bei der Bußgeldstelle gemacht. Falls Sie Strafgesetzte verletzt haben können, leitet die Polizei die Unfallakte an die Staatsanwaltschaft weiter.

Nicht immer gilt „Unfall-Strafe“. Nur wenn Sie schuldhaft Vorschriften verletzt haben, werden folgt auf den Unfall eine Strafe oder ein Bußgeld.

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