Abschleppkosten, Bergungskosten

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Die Abschleppkosten und die Bergungskosten hat Ihnen die gegnerische Haftpflicht-Versicherung ohne wenn und aber zu ersetzen. Auch die Kosten der neuen amtlichen Kennzeichen (Nummernschilder) müssen Ihnen ersetzt werden. 

Falls Sie Fragen haben, so wenden Sie sich an mich. Senden Sie mir eine E-mail. Ich melde mich dann direkt bei Ihnen, auch an Wochenenden: info@twitting.eu oder 02331-409319.

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