ANWALTSWECHSEL

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Der Wechsel des Anwalts ist immer möglich. Sie sollten darüber immer nachdenken, wenn Sie das Vertrauen zu Ihrem Anwalt verloren haben. Wenn Sie meinen, dass Ihr Anwalt

  • sich nicht auskennt
  • für Sie keine Zeit hat
  • Sie nicht gut informiert

dann sollten Sie das Mandat beenden. Ein neuer Anwalt kann Ihre Sache vielleicht noch retten.

Bezahlen müssen Sie Ihren bisherigen Anwalt nur dafür, was er bislang geleistet hat. Wenn Sie den Anwalt wechseln, besteht also keine Gefahr, dass Sie zweimal im vollen Umfang Anwaltshonorar bezahlen müssen.

Dasselbe gilt, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Die Rechtsschutzversicherung wird Ihren bisherigen Anwalt für das bezahlen, was er bislang geleistet hat. Der neue Anwalt erhält sein Honorar für das, was er zukünftig leistet.

Wegen der Eigenart des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes kann im Einzelfall aber eine „Lücke“ beim Honorar entstehen. Hier kann dann eine individuelle Vereinbarung mit dem neuen Rechtsanwalt, wie zum Beispiel die Vereinbarung eines Erfolgshonorars, sicher stellen, dass Sie nicht zusätzlich belastet werden.

Berichten Sie mir Ihren Fall. 

Ich antworte Ihnen kostenlos und unverbindlich.

info@twitting.eu oder 02331-409319

Hinweis:  Ihre Anfrage ist kostenlos. Meine unverbindliche Ersteinschätzung mit der ich Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiere, ist für Sie auch kostenfrei.

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