Schadenverursachung durch ein Pferd

Der Umgang mit Pferden ist nicht einfach. Bei Gefahr geraten Pferde in Panik und versuchen, sich loszureißen und aus dem Stall oder von der Weide zu flüchten. Wenn es nicht klappt, verteidigen sich Pferde durch Tritte, Steigen, Bisse oder Ausschlagen mit den Hinterbeinen.  Oft ist tierisches Verhalten unberechenbar und birgt die Gefahr von Schäden in sich.

Wer haftet für körperliche Verletzungen und Schäden durch Pferde?

Wenn durch ein Pferd der Körper, die Gesundheit oder Sachen einer anderen Person verletzt werden, ist dieser Schaden zu ersetzen.

Nach § 833 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) haftet für den Schaden grundsätzlich der Pferdehalter und – falls vorhanden – die Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Als Geschädigter können Sie folgende Ansprüche stellen:

  • Schmerzensgeld
  • Ersatz Ihrer Behandlungskosten und REHA-Maßnahme
  • Erwerbsschadenersatz
  • Haushaltsschaden

Es ist nicht einfach, mit der Versicherung des Pferdehalters zu kommunizieren. Sie brauchen einen erfahrenen Anwalt.

Berichten Sie mir Ihren Fall. Ich antworte Ihnen kostenlos und unverbindlich.

info@twitting.eu oder 02331-409319

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