Schulunfall

Bei einem Schulunfall haftet die gesetzliche Unfallversicherung.

Ein Schulunfall ist ein Unfall eines Schülers in der Schule oder auf dem Weg dorthin, bzw. von der Schule nach Hause. Auch Unfälle bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes sowie auf dem Hin- und Rückweg dorthin sind Schulunfälle.

Die zuständige gesetzliche Unfallversicherung ist vor Ort dann – abhängig vom Schulträger – entweder die Gemeindeunfallversicherung oder die Unfallkasse der Gemeinden.  Diese übernehmen die Behandlungskosten und notwendige Rehabilitationsleistungen. Sollte der Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20% führen, so zahlt die gesetzliche Unfallversicherung auch eine Unfallrente.

Weder eine gesetzliche, noch eine private Krankenversicherung eines Schülers ist bei einem Schulunfall zur Leistung verpflichtet.

Nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung gehört das Schmerzensgeld. Selbst bei schwersten Verletzungen des Schülers  ist die gesetzliche Unfallversicherung nicht zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet.

Ein Schmerzensgeldanspruch bei einem Schulunfall kann aber dennoch bestehen.

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