Der Geiz der Versicherung

In der Werbung stellen sich Unfallversicherungen gerne als Beschützer und Engel dar. Wer sie hat; führt ein sorgenfreies Leben. Dass dieses völliger Quatsch ist, erfährt der Kunde leider erst, wenn es bereits zu spät ist.

Hat sich der Unfall ereignet und werden Ansprüche gegen die eigene private Unfallversicherung geltend gemachte, so verwandelt sich der vermeintlich engelsgleiche Retter in einem geizigen Cent-Fuchser, der mehr an seinem Geld hängt, als Dagobert Duck.

Anstatt die berechtigten Forderungen des geschädigten Versicherungsnehmers zu befriedigen werden Ausreden gesucht, überhaupt nicht leisten zu müssen oder die Leistungen auf das Mindeste zu beschränken. Nicht von ungefähr werden Versicherungsnehmer, die Ansprüche stellen im internen Vetsicherungsjargon „Schädlinge“ henannt.

Gerne lassen es die Versicherungen auf Klagen ankommen, wissen sie doch genau, dass sie sich Prozesse über mehrete Instanzen leisten können.

Die Verweigerungshaltung der Versicherungen beginnt bereits beim Streit darüner, ob sich ein Unfall überhaupt ereignet hat.

Der Versicherungsnehmer ist der Auffassung, dass die Definition des Unfalls leicht ist. Eben ein Unglück das passiert. Weit gefehlt. Ein Unfall ist ein von außen wirkendes, plötzliches Ereignis.

Wenn man glaubt, davon ist die jedes Unglück umfasst, irrt man sich gewaltig. So verweigerte beispielsweise eine Unfallversicherung die Schadenregulierung bei einem Fall, in welchem der Versicherungsnehmer von seinem Fernsehsessel aufgestanden war, mit einem eingeschlafenen Bein.

Er kam wegen des eingeschlafenen Beines zur Sturz und verletzte sich erheblich. Die Versicherung verweigerte die Regulierung, weil es sich bei einem eingeschlafenen Bein, nach Auffassung der Versicherung, eben nicht um ein von außen wirkendes Ereignis handelt. Wäre der Versicherungsnehmer über die Teppichkante gestolpert, so hätte die Versicherung ohne weitetes zahlen müssen.

Sportunfälle sind auch ein Tummelfeld der Verweigerung von Ansprüchen. Kommt etwa ein Fußballer nach einem Sprung für den Kopfball falsch auf und verletzt sich schwer, will die Versicherung jegliche Regulierung verweigern. Sie bestreitet, dass es sich um ein von Außen wirkendes Ereignis handelt.

Damit die Versicherung zu ihrer Schutzfunktion gezwungen wird, die sie in der Werbung versprochen hatte, bedarf es schon einiger juristischer Mühen. Der Erfolg belohnt allerdings diese Arbeit.

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Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall

Wenn Sie bei einem Verkehrsunfall unverschuldet verletzt wurden, haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld.

 Nach einem Unfall muss man:

  • den körperlichen Schaden der Polizei vor Ort mitteilen
  • die KFZ-Versicherungsnummer und das KFZ-Kennzeichnen mitteilen
  • die Verletzungen beim Arzt attestieren lassen
  • die Versicherung des Unfallverursachers kontaktieren
  • den Arbeitgeber informieren (es gibt von diesem zunächst Lohnfortzahlung für 6 Wochen)
  • einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren

Wie viel Schmerzensgeld können Sie erhalten?

Ihr Anspruch orientiert sich der Höhe nach an vergleichbaren Fällen und Gerichtsurteilen.

Es ist nicht so einfach mit der Versicherung des Unfallverursachers zu kommunizieren. Bei Personenschaden und KFZ-Schaden gibt es komplizierte juristische Probleme. Hier braucht man ein kompetenter Rechtsanwalt.

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UNFALLVERSICHERUNG ZAHLT NICHT

Die private Unfallversicherung zahlt oft gar nicht. Häufig wird zu wenig reguliert.

Unfall-Policen sind ein gutes Geschäft. Für die Versicherung.

In 2012 haben deutsche Unternehmen Beiträge in Höhe von 6,5 Milliarden Euro eingenommen. Ausgezahlt an Versicherte wurden nur 3,0 Milliarden Euro*.

Wenn es darauf ankommt, kann sich der Versicherte oft nicht auf seine private Unfallversicherung verlassen. Die Leistung wird häufig gekürzt oder ganz abgelehnt. Zur Begründung werden dann vielfach falsche Behauptungen aufgestellt.

Das machen Sie nicht mit! Das machen wir nicht mit! Wir werden der Versicherung klar machen, dass

  • der Unfall Ihren Gesundheitsschaden zu 100% verursacht hat
  • die Gliedertaxe voll ausgeschöpft wird
  • Invaliditätsleistungen gezahlt werden

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Gerne können wir auch via Skype sprechen.

* Quelle: Statistisches Jahrbuch des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft.