Der Geiz der Versicherung

In der Werbung stellen sich Unfallversicherungen gerne als Beschützer und Engel dar. Wer sie hat; führt ein sorgenfreies Leben. Dass dieses völliger Quatsch ist, erfährt der Kunde leider erst, wenn es bereits zu spät ist.

Hat sich der Unfall ereignet und werden Ansprüche gegen die eigene private Unfallversicherung geltend gemachte, so verwandelt sich der vermeintlich engelsgleiche Retter in einem geizigen Cent-Fuchser, der mehr an seinem Geld hängt, als Dagobert Duck.

Anstatt die berechtigten Forderungen des geschädigten Versicherungsnehmers zu befriedigen werden Ausreden gesucht, überhaupt nicht leisten zu müssen oder die Leistungen auf das Mindeste zu beschränken. Nicht von ungefähr werden Versicherungsnehmer, die Ansprüche stellen im internen Vetsicherungsjargon „Schädlinge“ henannt.

Gerne lassen es die Versicherungen auf Klagen ankommen, wissen sie doch genau, dass sie sich Prozesse über mehrete Instanzen leisten können.

Die Verweigerungshaltung der Versicherungen beginnt bereits beim Streit darüner, ob sich ein Unfall überhaupt ereignet hat.

Der Versicherungsnehmer ist der Auffassung, dass die Definition des Unfalls leicht ist. Eben ein Unglück das passiert. Weit gefehlt. Ein Unfall ist ein von außen wirkendes, plötzliches Ereignis.

Wenn man glaubt, davon ist die jedes Unglück umfasst, irrt man sich gewaltig. So verweigerte beispielsweise eine Unfallversicherung die Schadenregulierung bei einem Fall, in welchem der Versicherungsnehmer von seinem Fernsehsessel aufgestanden war, mit einem eingeschlafenen Bein.

Er kam wegen des eingeschlafenen Beines zur Sturz und verletzte sich erheblich. Die Versicherung verweigerte die Regulierung, weil es sich bei einem eingeschlafenen Bein, nach Auffassung der Versicherung, eben nicht um ein von außen wirkendes Ereignis handelt. Wäre der Versicherungsnehmer über die Teppichkante gestolpert, so hätte die Versicherung ohne weitetes zahlen müssen.

Sportunfälle sind auch ein Tummelfeld der Verweigerung von Ansprüchen. Kommt etwa ein Fußballer nach einem Sprung für den Kopfball falsch auf und verletzt sich schwer, will die Versicherung jegliche Regulierung verweigern. Sie bestreitet, dass es sich um ein von Außen wirkendes Ereignis handelt.

Damit die Versicherung zu ihrer Schutzfunktion gezwungen wird, die sie in der Werbung versprochen hatte, bedarf es schon einiger juristischer Mühen. Der Erfolg belohnt allerdings diese Arbeit.

Berichten Sie mir Ihren Fall.

Ich antworte Ihnen kostenlos und unverbindlich.

info@twitting.eu oder 02331-409319

Hinweis:  Ihre Anfrage ist kostenlos. Meine unverbindliche Ersteinschätzung mit der ich Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiere, ist für Sie auch kostenfrei.

Name
Email
Comments

Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall

Wenn Sie bei einem Verkehrsunfall unverschuldet verletzt wurden, haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld.

 Nach einem Unfall muss man:

  • den körperlichen Schaden der Polizei vor Ort mitteilen
  • die KFZ-Versicherungsnummer und das KFZ-Kennzeichnen mitteilen
  • die Verletzungen beim Arzt attestieren lassen
  • die Versicherung des Unfallverursachers kontaktieren
  • den Arbeitgeber informieren (es gibt von diesem zunächst Lohnfortzahlung für 6 Wochen)
  • einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren

Wie viel Schmerzensgeld können Sie erhalten?

Ihr Anspruch orientiert sich der Höhe nach an vergleichbaren Fällen und Gerichtsurteilen.

Es ist nicht so einfach mit der Versicherung des Unfallverursachers zu kommunizieren. Bei Personenschaden und KFZ-Schaden gibt es komplizierte juristische Probleme. Hier braucht man ein kompetenter Rechtsanwalt.

Berichten Sie mir Ihren Fall.

Ihre Anfrage ist kostenlos. Meine unverbindliche Ersteinschätzung mit der ich Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiere, ist für Sie auch kostenfrei.

info@twitting.eu oder 02331-409319

PRIVATE UNFALLVERSICHERUNG ZAHLT NICHT! DER KAMPF GEGEN DEN KUNDEN!

Die private Unfallversicherung zahlt oft gar nicht oder zu wenig.

Unfall-Policen sind ein gutes Geschäft. Für die Versicherung.

Deutsche Unternehmen haben Beiträge in Höhe von 6,5 Milliarden Euro eingenommen. Ausgezahlt an Versicherte wurden nur 3,0 Milliarden Euro*.

🚨Schockierend, aber wahr: Deutsche Unfallversicherungen kassieren jedes Jahr Unsummen an Beiträgen – aber wenn es wirklich drauf ankommt, lassen sie ihre Kunden im Stich!

Wer glaubt, nach einem schweren Unfall schnell und fair entschädigt zu werden, irrt gewaltig.

❌ Wenn die Unfallversicherung plötzlich nicht zahlt

Immer wieder melden sich Betroffene bei mir mit derselben Erfahrung:

  • Leistungen werden drastisch gekürzt.

  • Invaliditätsgrade werden klein gerechnet.

  • Ansprüche werden vollständig abgelehnt.

  • Versicherungen berufen sich auf angebliche „Vorerkrankungen“ oder „Altersverschleiß“.

Das Ergebnis: Während Sie mit Schmerzen, Operationen und bleibenden Einschränkungen kämpfen, blockt die Versicherung ab – und verweist auf Gutachten, die plötzlich alles „halb so schlimm“ aussehen lassen.

👉 Das müssen Sie nicht hinnehmen!

🎯 Typische Tricks der Versicherungen

Hier einige der „Lieblingstricks“, die ich in über 25 Jahren anwaltlicher Tätigkeit immer wieder sehe:

  1. Das gefällige Gutachten – Versicherer schicken eigene Ärzte, die Verletzungen kleinreden oder die Kausalität zum Unfall einfach bestreiten.

  2. Kürzung nach Gliedertaxe – Statt die vollen Prozentsätze anzusetzen, werden Werte willkürlich reduziert.

  3. Falsche Behauptungen – Beschwerden seien angeblich nur auf Vorschäden zurückzuführen.

  4. Zeit schinden – immer neue Unterlagen, endlose Verzögerungen – in der Hoffnung, dass Sie aufgeben.

📌 Beispiele aus meiner Praxis

Ich vertrete bundesweit Geschädigte, die von ihrer Unfallversicherung im Stich gelassen wurden. Hier nur zwei Beispiele von vielen:

  • Ein Mandant erlitt schwerste Knieverletzungen, musste mehrfach operiert werden und wird sein Leben lang beeinträchtigt sein. Trotzdem meinte die Versicherung: „Kaum Einschränkungen“. Wir klagen auf über 100.000 € Invaliditätsleistung plus Rente.

  • Ein anderer Mandant stürzte von einer Leiter und brauchte eine Prothese. Eigentlich ein klarer Fall. Aber die Versicherung behauptete frech, der Unfall habe mit der Invalidität nichts zu tun. Hier geht es um 315.000 € Invaliditätsleistung.

👉 Ohne anwaltliche Hilfe hätten beide Mandanten keinen Cent mehr gesehen.

⚖️ Ihre Rechte als Versicherter

Viele wissen nicht, dass sie viel stärker abgesichert sind, als die Versicherung glauben machen will:

  • Mitursächlichkeit reicht! Auch Vorerkrankungen entbinden die Versicherung nicht von der Zahlungspflicht (BGH-Rechtsprechung).

  • Gliedertaxe voll ausschöpfen! Versicherer dürfen die Werte nicht nach Belieben kürzen.

  • Progression beachten! Viele Policen vervielfachen den Anspruch bei höherer Invalidität.

  • Rente sichern! Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad steht Ihnen zusätzlich eine monatliche Unfallrente zu.

🚀 Lassen Sie sich nicht abspeisen!

Die private Unfallversicherung ist kein Geschenk – Sie haben jahrelang Beiträge gezahlt. Jetzt ist es Zeit, dass Sie Ihr Recht bekommen.

👉 Kontaktieren Sie mich direkt: Kontaktformular
👉 Oder lesen Sie hier mehr über den Umgang mit knauserigen Versicherungen.

Ich setze Ihre Ansprüche konsequent durch – notfalls vor Gericht.

👉 Fazit: Wenn Ihre Unfallversicherung nicht zahlt, brauchen Sie einen erfahrenen Anwalt an Ihrer Seite. Melden Sie sich – ich helfe Ihnen, das durchzusetzen, was Ihnen zusteht.

Berichten Sie mir Ihren Fall.

Hinweis:  Ihre Anfrage ist kostenlos. Meine unverbindliche Ersteinschätzung mit der ich Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiere, ist für Sie auch kostenfrei.

Festnetz aus Deutschland: 02331 409319

Festnetz aus dem Ausland: +492331409319

Handy: +491721570178

E-Mail: info@twitting.eu

WhatsApp

Startseite 

* Quelle: Statistisches Jahrbuch des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft 2012.