Sonderfall Verletzungen bei Kindern und Jugendlichen mit Dauerfolgen

Die Ermittlung eines Erwerbsschadens aufgrund von Verletzungen bei Kindern und Jugendlichen ist besonders schwierig. Hier gibt es oft gar keine oder wenige Anhaltspunkte für deren Verdienst in Zukunft.

Um einzuschätzen, was ein Kind oder Jugendlicher verdienen kann, muss sein wahrscheinlicher weiterer Werdegang vorausgesagt werden. Das ist umso schwieriger, je jünger ein Kind ist.

Die beruflichen Aussichten werden aufgrund von Indizien abgesteckt. Hier etwa die bisherigen schulischen Leistungen oder ein vielleicht bereits gefasstes Berufsziel. Auch die Ausbildungs- und Einkommensverhältnisse der Eltern oder älterer Geschwister werden herangezogen.

Die Haftpflicht-Versicherung hat dann den Unterschied zwischen den wahrscheinlichen Einkommen beim normalen Werdegang und dem aufgrund der Verletzungsfolgen lediglich erreichten Einkommen zu zahlen.

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