Schmerzensgeld bei einem Motorradunfall

Motorradfahrer sind verpflichtet, einen Helm zu tragen. Das ist gesetzlich geregelt.

Die Missachtung der Helmpflicht kann die Höhe des Schmerzensgeldes mindern.

Generell sprechen Gerichte Motorradfahrern ohne Schutzhelm eine Mithaftung von mindestens 30% zu.

Im Gegensatz zum Helm ist Schutzkleidung bei Motorradfahrern keine Pflicht.

Die mit Protektoren verstärkten Jacken, abriebfesten Lederhosen und Racing-Stiefel können extra getragen werden.

Die Höhe des Schmerzensgeldes bemisst sich an Einzelfällen. Meist sind Motorradfahrer nicht nur an einem Körperteil betroffen, sondern erleiden mehrere Verletzungen, sogenannte Polytraumata. Dann ist der Anspruch auf Schmerzensgeld höher.

Häufig treten beim Motorradunfall Gehirnerschütterungen und Schleudertraumata auf. Schwere bis schwerste Verletzungen sind an der Tagesordnung.

Schmerzensgeldtabelle bei Motorradunfall:

Betrag Unfall/Verletzung Gericht/Entscheidung
25.000 Euro Genitalverletzung mit dauerhaften Folgeschmerzen, Prellungen an Becken und Wirbelsäule OLG Naumburg  2 U 100/13
13.333 Euro Knochenfrakturen, Brustkorbprellung, Schädelhirntrauma OLG Hamm Az. 9 U 17/13
5.500 Euro Schultergelenkenssprengung OLG Schleswig-Holstein Az. 7 U 15/12
3.000 Euro Mittelhandfraktur, Rippenbruch und Hüftgelenksprellung OLG Koblenz Az. 12 U 1529/09

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