8.000 Euro Schmerzensgeld wegen fehlerhafter Oberschenkeloperation

Urteil vom 15.04.2011, Az.  2 O 1265/10 Landgericht Osnabrück

Der Kläger trug eine Zerrung der Leiste mit Sehnenriss am vorderen Oberschenkelmuskel davon.

Er wurde vom beklagten Osnabrücker Krankhaus an dem gesunden hinteren Oberschenkelmuskel operiert. Der Kläger erlitt unnötigerweise eine 13 cm lange Narbe am Oberschenkel. Dieser Behandlungsfehler passierte infolge eine Verwechslung der Diagnosen im Krankenhaus.

Danach wurde der Kläger ein zweites Mal operiert, erneut an dem verletzten vorderen Muskel.

Er hat eine Klage vor Gericht eingereicht.

Der Kläger trug vor, dass er ein Profifußballer sei und seine Leistungsfähigkeit aufgrund der Folgen der ersten Operation herabgesetz worden seien.

Der Kläger wird Fußball auf hohen Niveau spielen können. Das Gericht akzeptierte nicht, dass er eine Verhärtung des Unterschenkels und eine psychische Beeinträchtung erlitten hat.

Ein schweren Behandlungsfehler des Krankenhauses durch Operation des falschen Oberschenkels wurde anerkannt. Der Kläger bekam ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 Euro. Dies entschied das Landgericht Osnabrück.

Die Anwaltskanzlei Twitting vertritt die Geschädigten von Unfällen und Behandlungsfehler bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen die Versicherung.

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50.000 Euro Schmerzensgeld wegen des Funktionsverlusts der linken Schulter

Oberlandesgericht Hamm, Urteil 26 U 4/13 vom 01.07.2014

Das Oberlandesgericht Hamm sprach der Klägerin 50.000 Euro Schmerzensgeld zu, wegen einer fehlerhaft gewälten und fehlerhaft geführten Schulteroperation.

Die Klägerin wurde im beklagten Krankenhaus an der linken Schulter operiert.

Nach mehreren chirurgischen Eingriffen konnte die linke Schulter der Klägerin nicht mehr eingesetzt warden.

Schon nach dem ersten chirurgischen Eingriff litt die Klägerin an Schulterbeschwerden. Der linke Arm hob sich nicht mehr richtig. Nach weiteren Operationen ist die linke Schulter versteift geworden.

Darauf hin wurde eine offene atroskopische Schultergelenksoperation durchgeführt. Während der Operation – also intraoperative – wurden wesentliche Teile der Schulter entfernt.  Das Schulterdach ist zestört worden und der linke Arm funktionierte nicht mehr.

Die Klägerin, mit der Begründung dass sie fehlerhaft operiert worden war, hat vom beklagten Krankenhaus Schadenersatz verlangt in Höhe von 50.000 Euro.

Das Landgericht Arnsberg hat die Klage abgewiesen.

Die Klägerin hat Berufung weiter zum OLG Hamm eingelegt.

Nach der Einholung eines medizinisches Sachverständigengutachtens stellt das OLG Hamm fest, dass im beklagten Krankenhaus die Klägerin von beiden beklagten Operaturen fehlerhaft behandelt wurde. Auch die Wahl einer offenen Schultergelenksoperation und auch die Durchführung habe gegen den ärzlichen Standart verstoßen.

Das Oberlandesgericht Hamm hat einen groben Behandlungsfehler, der zur Schadenfolgen führte, anerkannt und hat das Urteil des LG Arnsberg abgeändert.

Ein Schmerzensgeld in der Höhe von 50.000 Euro wurde zuerkannt.

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22.000 Euro Schmerzensgeld für unbemerkte Gewebeentzündung im Gesäßbereich. Hausärztlicher Befunderhebungsfehler

OLG Hamm, Entscheidung 26 U 173/13 vom 13.10.2014

Das Oberlandesgericht Hamm sprach der Klägerin 22.000 Euro Schmerzensgeld zu wegen hausärztlichen Befunderhebungsfehlers.

Die Patientin klagte über Beschwerden im unteren Rücken und im Gesäßbereich.  Die Vertreterin der Hausärztin diagnostizierte Ischiasbeschwerden, die mit einer Spritze und einem Schmerzmittel behandelt wurden.

Drei Tage später wurde bei Patientin eine Gewebeentzündung des perirektalen und perianalen Fettgewebes mit Verdacht auf eine bakterielle Infektionskrankheit der Unterhaut und narkotisierender Fazits diagnostiziert. Die Klägerin musste notfallmäßig operiert werden, wobei ein Teil des Schließmuskels entfernt wurde.

Kurz darauf wurden fünf Nachoperationen erforderlich.

Das OLG Hamm hat der Klägerin ein Schmerzensgeld in die Höhe von 22.000 Euro zuerkannt.

Die Ärztin, unter Berücksichtigung geschilderter Schmerzen, hat die Patientin nicht ausreichend untersucht. Sie musste auch die Analregion der Klägerin durch Betasten untersuchen. Dann hätte die Gewebeentzündung im Gesäßbereich rechtzeitig diagnostiziert werden können. Und möglicherweise wäre dann der Schließmuskel nicht beschädigt worden. Die Klägerin hätte ad integrem geheilt werden können.

80.000 EUR Schmerzensgeld nach augenärzlichem Behandlungsfehler zugesprochen

OLG Hamm vom 10.05.2016, 26 U 107/15

Das Oberlandsgericht Hamm sprach einer heute 19 Jahre alten Klägerin 80.000 Euro Schmerzensgeld zu.

Die Klägerin hatte aufgrund einer verspäteten ärztlichen Behandlung einen wesentlichen Teil ihrer Sehfähigkeit verloren.

Seit dem 10.Lebensjahr leidet die Klägerin an Diabetus mellitus.
Sie befand sich in der Behandlung der Augenärztin von 2007 bis 2009. Nach den Sommerferien in 2008 besuchte sie die Ärztin mehrfach wegen verschlechteter Sehfähigkeit. Bis zur letzten Behandlung im Februar 2009 nahm die Ärztin keine Augeninnendrucksuntersuchung vor.

Im März 2009, nach einer notfallmäßigen Aufnahme in einer Augenklinik, wurde bei der Klägerin ein Grüner Star (juveniles Glaukom mit Kammerwinkeldysgenisie) festgestellt. Infolge der Erkrankung verschlechterte sich die Sehfähigkeit an beiden Augen dramatisch (von 60% auf nur noch 30%). Die Klägerin musste an beiden Augen operiert werden. Und es gibt die Möglichkeit, dass sie weiter an Sehfähigkeit verliert und zu Lebzeiten erblindet.

Wegen der verspäteten Behandlung und dem darin zu sehenden ärztlichen Behandlungsfehler, kann die junge Klägerin kein adäquates Leben mehr führen. Sie kann kein Auto fahren und kann nicht an sportlichen Aktivitäten teilnehmen. Sie kann nur Berufe entsprechend ihrer stark eingeschränkten Sehfähigkeit ausüben. Dazu braucht sie einen speziell eingerichteten Arbeitsplatz.

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250​ ​000 Euro Schmerzensgeld nach ärztliche​m Behandlungsfehler bei Geburtshilfe

OLG Hamm 4.4.2017, 26 U 88/16

Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 04.04.2017 (26 U 88/16) einem schwerbehinderten Kind aufgrund einer ve​r​spätet durchgefürten Sectio, die schwere Hirnschäden und geistige Behinderungen verursachte, ein Schmerzensgeld in Höhe von 250 000 € zubesprochen.

Die Mutter und das ungeborene Kind wurden​ durch einer ​K​ardioto​k​ographie (KTG) dauerhaft überwacht. Trotz bedenklicher Wertentschlossen sich die Ärzte ​nicht gleich zu ​einer Sectio.

​ Es wurde zugewartet und erst sehr viel später der Kaiserschnitt eingeleitet.​

Das Kind wurde mit einer Nabelschnurumschlingung entbunden und zeigte in seiner weiteren Entwi​c​klung die Folgen einer hypoxische​n​ Hirnschädigung.

Der heute neunjä​h​rige Kläger leidet an einer Epilepsie und an einer allgemeinen Entwicklungsstörung. Sein Intellekt, ​die ​Spracheund seine motorischen Fähigkeiten sind eingeschränkt.

Die Höhe ​des​ Schmerzensgeld ​es​ hängt immer vom individuellen Fall ab.

In den letzten Jahren haben sich die Schmerzensgeldbeträge für Geburtsschäden erhöht. Die schwerverletzte​n​ Kinder erhalten ​oft ​Schmerzensgeld in Höhe von ​mehreren Hunderttausend Euro.​

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BEHANDLUNGSFEHLER ARZT

Meine Kanzlei setzt für Sie Schmerzensgeld nach einem ärztlichen Behandlungsfehler durch. Behandlungsfehler gibt es gerade auch nach Verkehrsunfällen.  Auch bei einer Schönheitsoperation,

wie einer Brust-OP, kommen Behandlungsfehler vor.

  • In ganz Deutschland vertrete ich nur Patienten, niemals die Klinik oder den Arzt.
  • Seit mehr als 20 Jahren engagiere ich mich für die Rechte von Patienten.
  • Ich arbeite mit spezialisierten Gutachtern zusammen.
  • Meine Kanzlei kommuniziert auch auf  Englisch und Russisch.

Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadenersatz werden von mir konsequent durchgesetzt. 

Ein ärztlicher Fehler liegt bereits vor, wenn der behandelnde Arzt Sie vor dem Eingriff nicht ausreichend aufgeklärt hat über

  • die genaue Art des Eingriffs
  • die Notwendigkeit des Eingriffs
  • die Risiken des Eingriffs

Kann der Arzt nicht nachweisen, dass er den Patienten über Art, Umfang und Risiken des Eingriffs aufgeklärt hat, kann er dem Patienten Schadenersatz und Schmerzensgeld schulden. Speziell zu den Komplikationen bei einer Brust-OP.

Der Arzt ist verpflichtet, den Patienten entsprechend dem Stand der ärztlichen Wissenschaft zu behandeln. Es gibt dabei Leitlinien.

Verstößt der Arzt gegen solche Leitlinien, so liegt in der Regel ein Behandlungsfehler vor. Der Arzt muss dann für Schmerzensgeld und die finanziellen Folgen des Behandlungsfehlers einstehen, z.B. für

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Gerne können wir auch via Skype sprechen.

Komplikationen bei Brust-OP

Behandlungsfehler bei Brustoperation

Operationen der Brust stellen eine der häufigsten Schönheitsoperationen dar. Dabei geht es meistens um die Straffung oder die Vergrößerung der Brust. Auch Brustverkleinerungen werden vorgenommen, aber seltener.

Bei der Brustvergrößerung und bei der Bruststraffung werden regelmäßig Implantate eingesetzt.

Häufig gibt es Komplikationen:

  • Überschießende Narbenbildung
  • Verziehung der Brustwarze, oft mit Narbenbildung
  • Unharmonische Formgebung, häufig durch Narbenverlauf verursacht
  • Asymmetrie von linker und rechter Brust
  • Narbenbildung Bereich des Warzenhofs

Hier ist es möglich, vom Arzt Schmerzensgeld und Schadenersatz zu verlangen. Dieses vor allem dann, wenn der Arzt über die Operationsrisiken nicht oder nicht ausreichend aufgeklärt hat.

Bei rein kosmetischen Eingriffen sind an die Aufklärung durch den Arzt besonders hohe Anforderungen zu stellen. Es muss „schonungslos“ über die Erfolgsaussichten und die Risiken aufgeklärt werden. Dem Patienten muss genau erklärt werden, welche Vorteile und Nachteile die Operation hat. Der Patient muss genau über alle Konsequenzen informiert werden.

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