Wenn Sie bei einem Verkehrsunfall unverschuldet verletzt wurden, haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld.
Nach einem Unfall muss man:
- den körperlichen Schaden der Polizei vor Ort mitteilen
- die KFZ-Versicherungsnummer und das KFZ-Kennzeichnen mitteilen
- die Verletzungen beim Arzt attestieren lassen
- die Versicherung des Unfallverursachers kontaktieren
- den Arbeitgeber informieren (es gibt von diesem zunächst Lohnfortzahlung für 6 Wochen)
- einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren
Wie viel Schmerzensgeld können Sie erhalten?
Ihr Anspruch orientiert sich der Höhe nach an vergleichbaren Fällen und Gerichtsurteilen.
Es ist nicht so einfach mit der Versicherung des Unfallverursachers zu kommunizieren. Bei Personenschaden und KFZ-Schaden gibt es komplizierte juristische Probleme. Hier braucht man ein kompetenter Rechtsanwalt.
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Ihre Anfrage ist kostenlos. Meine unverbindliche Ersteinschätzung mit der ich Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiere, ist für Sie auch kostenfrei.
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