57.000 Euro wegen Beckenbruchs mit Fraktur des linken Hüftgelenks

Urteil Oberlandesgericht München 10 U 3298/98 vom 12.12.2008

Das OLG München spricht der Klägerin 57.000 Euro Schmerzensgeld wegen eines komplexen Beckenbruchs mit Fraktur des linken Hüftgelenks zu.

Die 21-järige Klägerin war als Sozia auf einem Motorrad unterwegs. Der Pkw-Fahrer missachtete das Vorfahrtsrecht des Motorrads. Es kam zu einem schweren Verkehrsunfall.

Der Pkw-Fahrer war 100% schuldig.

Vorprozessual bekam die Klägerin ein Schmerzensgeld von 30.000 Euro. Unter Berücksichtigung von Zukunftsschäden wollte die Klägerin ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 32.000 Euro erhalten. Der Unfallverursacher hielt die Schmerzensgeldzahlung von 30.000 Euro für ausreichend.

Die Klägerin zog vor Gericht.

Das Landgericht sprach der Klägerin ein weiteres Schmerzensgeld von 7.500 Euro zu. Die Klägerin war unzufrieden mit der gerichtlichen Entscheidung. Sie ging in Berufung.

Das Oberlandesgericht (OLG) erkannte bei der Klägerin eine fortschreitende Hüftgelenksarthrose mit der Notwendigkeit, ein künstliches Gelenk zu implantieren. Das Problem ist, dass die Prothese  regelmäßig fixiert werden muss und die entsprechende Operation insgesamt nur zweimal durchgeführt werden kann. Nach 2 Operationen kann eine Hüftgelenksversteifung bei der Patientin nicht mehr vermindern werden.

Weiter stellte das OLG fest, dass die Klägerin schwer verletzt worden sei.

Das OLG München erhöhte das Schmerzensgeld auf insgesamt 57.000 Euro.

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Motorradunfall. Unterschätze Dynamik

Schmerzensgeld durchsetzen.

Anwalt-Bike-Gesetzbuch

Moderne Motorräder sind elegant und leistungsstark. Yamaha, Ducati, Kawasaki, BMW, Honda und Suzuki bieten Bikes an, deren Leistung jenseits von 200 PS liegt.

Supersportler, Sportstourer, Reisemaschinen und sogar Enduros verfügen über eine große Fahrdynamik. Darin liegt ein Reiz des Motorradfahrens, aber auch eine Gefahr. 

Ältere, aber auch unerfahrene Pkw-Fahrer rechnen nicht mit einer solchen Leistungsentfaltung bei Motorrädern. Hinzu kommt der gegenüber anderen Kraftfahrzeugen kleinere Umriss von Bikes. Häufig wird nach einem Unfall von PKW-Fahrern, aber auch von Zeugen pauschal behauptet, das Motorrad sei „zu schnell“ gewesen. Dabei werden oft die Begriffe „Beschleunigung“ und „Geschwindigkeit“ verwechselt. Eine schnelle Beschleunigung sagt noch nichts über die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit aus. 

Solche Behauptungen ins Blaue hinein werden wir nicht durchgehen lassen und klar widerlegen, wenn nötig mit Hilfe von Unfallgutachtern. Ein Gutachten hat vor Gericht mehr Beweiskraft, als 1000 Zeugen.

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25.000 Euro Schmerzensgeld wegen Genitalverletzung mit dauerhaften Folgeschmerzen, Prellungen an Becken und Wirbelsäule

Urteil Oberlandesgericht Naumburg 2U 100/13

Das OLG Naumburg spricht dem Kläger 25.000 Euro Schmerzensgeld wegen Genitalverletzung mit dauerhaften Folgeschmerzen, Prellungen an Becken und Wirbelsäule zu.

Der Motorradfahrer befuhr eine vorfahrtsberechtigte Straße. Im Kreuzungsbereich missachtete der Pkw-Fahrer das Vorfahrtsrecht des Motorradfahrers. Es kam zum Zusammenstoß.

Der Motorradfahrer prallte mit dem äußeren Genital auf den Motorradtank.

Er erlitt ein Hämatom im Bereich der Peniswurzel, Schmerzen im Bereich der Peniswurzel bei der Erektion, Schürfwunde am Penisschaft, eine Beckenprellung, HWS/BWS/LWS-Prellungen, so wie eine Oberschenkel-/-Kniekontusion und eine dauerhafte erektile Dysfunktion.

Der Unfallverursacher zahlte außergerichtlich an den Motorradfahrer, weil diesem die Führung eines normalen Sexuallebens unmöglich gemacht wurde, ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 EUR.

Der Motorradfahrer klagte.

Das Landgericht sprach ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 7.500 Euro. Der Motorradfahrer ging in Berufung.

Das Oberlandesgericht erkannte beim Kläger eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 10%. Keine Verbesserung der dauernden erektilen Dysfunktion. Gefahr von Stimmungsveränderungen und Depressionen.

Das OLG Naumburg erhöhte den Schmerzensgeldanspruch auf insgesamt 25.000 Euro.

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Schmerzensgeld bei einem Motorradunfall

Motorradfahrer sind verpflichtet, einen Helm zu tragen. Das ist gesetzlich geregelt.

Die Missachtung der Helmpflicht kann die Höhe des Schmerzensgeldes mindern.

Generell sprechen Gerichte Motorradfahrern ohne Schutzhelm eine Mithaftung von mindestens 30% zu.

Im Gegensatz zum Helm ist Schutzkleidung bei Motorradfahrern keine Pflicht.

Die mit Protektoren verstärkten Jacken, abriebfesten Lederhosen und Racing-Stiefel können extra getragen werden.

Die Höhe des Schmerzensgeldes bemisst sich an Einzelfällen. Meist sind Motorradfahrer nicht nur an einem Körperteil betroffen, sondern erleiden mehrere Verletzungen, sogenannte Polytraumata. Dann ist der Anspruch auf Schmerzensgeld höher.

Häufig treten beim Motorradunfall Gehirnerschütterungen und Schleudertraumata auf. Schwere bis schwerste Verletzungen sind an der Tagesordnung.

Schmerzensgeldtabelle bei Motorradunfall:

Betrag Unfall/Verletzung Gericht/Entscheidung
25.000 Euro Genitalverletzung mit dauerhaften Folgeschmerzen, Prellungen an Becken und Wirbelsäule OLG Naumburg  2 U 100/13
13.333 Euro Knochenfrakturen, Brustkorbprellung, Schädelhirntrauma OLG Hamm Az. 9 U 17/13
5.500 Euro Schultergelenkenssprengung OLG Schleswig-Holstein Az. 7 U 15/12
3.000 Euro Mittelhandfraktur, Rippenbruch und Hüftgelenksprellung OLG Koblenz Az. 12 U 1529/09

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MOTORRADUNFALL SCHMERZENSGELD

Sie wurden bei einem Motorradunfall verletzt? Dann verlangen Sie maximales Schmerzensgeld!

Der „Unfall mit Motorrad“ hat leider typische Verletzungen zur Folge, die meistens lange und intensiv behandelt werden müssen.

Bei der Höhe des Schmerzensgeldes spielt es eine Rolle, ob der körperliche Schaden dauerhaft ist.

==> Urteile Schmerzensgeld

Nach einem Motorradunfall sind Sie nicht mehr „derselbe“ wie früher. Das muss bei der Berechnung von Schmerzensgeld berücksichtigt werden.

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