Sie hatten einen Arbeitsunfall oder einen Wegeunfall und wollen Schmerzensgeld und weitere Leistungen?
Hier wird die Unfall-Kanzlei Twitting Ihre Interessen durchsetzen!
Ein Arbeitsunfall liegt dann vor, wenn Sie am Arbeitsplatz oder auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall hatten. Der Arbeitsunfall wird auch als Betriebsunfall oder Berufsunfall bezeichnet.
Bei einem Arbeitsunfall können Sie Leistungen von der Berufsgenossenschaft (BG) verlangen, bei einem Wegeunfall auch oft weitere Leistungen und Schmerzensgeld von der gegnerischen Haftpflichtversicherung.
Bei einem schuldlosen Wegeunfall können Sie immer Schmerzensgeld vom Unfallverursacher verlangen. Der Anspruch auf Schmerzensgeld richtet sich dabei gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Von der Berufsgenossenschaft können Sie niemals Schmerzensgeld verlangen, da der Schmerzensgeldanspruch nicht zum sogenannten Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung gehört.
Gerne setzt die Anwaltskanzlei Twitting Ihr Schmerzensgeld bei der Haftpflichtversicherung durch.
Die Schritte zur Leistung (aber nochmals: kein Schmerzensgeld) von der Berufsgenossenschaft sind folgende:
- Der Arbeitsunfall muss der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Das macht der Arzt oder die Klinik. Erfolgte in Ihrem Fall bislang keine Meldung? Macht nichts! Sie können Ihren Unfall jederzeit der Berufsgenossenschaft nachmelden!
- Die Berufsgenossenschaft muss Ihren Unfall als Arbeitsunfall anerkennen. Wenn Sie denken, dass jeder Unfall auf dem Gelände Ihres Betriebs versichert ist, so irren Sie. Ereignet sich der Unfall z.B. in der Raucherpause, so sind Sie nicht versichert.
Ist Ihr Unfall schließlich als Berufsunfall anerkannt, so stehen Ihnen verschiedene Geldleistungen zu:
- Verletztengeld
- Übergangsgeld
- Verletztenrente
In einigen Fällen ist es auch möglich, nach einem Arbeitsunfall Schmerzensgeld zu fordern, der sich nicht auf dem Weg zur Arbeit ereignet hat.
Berichten Sie mir Ihren Fall.
Ich antworte Ihnen kostenlos und unverbindlich.
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Hinweis: Ihre Anfrage ist kostenlos. Meine unverbindliche Ersteinschätzung mit der ich Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiere, ist für Sie auch kostenfrei.
Gerne können wir auch via Skype sprechen.