SCHMERZENSGELD

Sie wurden bei einem Unfall unschuldig verletzt? Dann haben Sie immer einen Anspruch auf Schmerzensgeld!

Das Schmerzensgeld kann in einem Betrag gezahlt werden. Wenn die Verletzungen sehr schwer sind, kann es auch eine monatliche Rente geben.

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von der Art und der Schwere der Verletzungen ab. Auch die Dauer der ärztlichen Behandlung spielt eine Rolle, sowie die Dauer der Arbeitsunfähigkeit. In der Praxis wird die Höhe des Schmerzensgeldes nach Tabellen ermittelt. Die bekannteste ist die ADAC- Schmerzensgeldtabelle der Autoren Hacks/Ring/Böhm.

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt vor allem davon ab, ob ein Dauerschaden eingetreten ist. Das Lebensalter des Verletzten, sein Beruf und seine sonstigen Beeinträchtigungen, sei es bei der Ausübung von Hobbys oder beim Sport, werden ebenfalls berücksichtigt. Auch psychische Schwierigkeiten, auch als Folgeschäden in Form einer Fehlverarbeitung traumatischer Vorgänge oder eine posttraumatische Belastungsstörung, werden in Ansatz gebracht. Eine ungerechtfertigte Verzögerung bei der Schadenregulierung durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kann sich schmerzensgelderhöhend auswirken.

Auch eine Schmerzensgeldrente oder ein einmaliger Kapitalbetrag neben einer Schmerzensgeldrente können von der Haftpflichtversicherung geschuldet sein. Eine Schmerzensgeldrente kommt zum Beispiel bei anhaltenden Schmerzen in Betracht oder sollte es erforderlich sein, dass der Verletzte sich auch weiterhin ärztlichen Eingriffen unterziehen muss und die Heilungschancen ungewiss sind. Die in Deutschland gezahlten Schmerzensgeldhöchstbeträge belaufen sich auf ungefähr 500.000 EUR. Beispiele finden Sie in der Schmerzensgeldtabelle.

Vergleichsweise hohe Schmerzensgeldzahlungen werden bei schweren Hirnschädigungen gezahlt.

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