Motorradstiefel sind keine Pflicht

Nicht weiniger Schmerzensgeld bei Motorradunfall, wenn keine Motorradstiefel getragen wurden.

Das entschied das Oberlandesgericht Nürnberg in seinem Beschluss vom 09.04.2013, 3 U 1897/12. Das Gericht lehnte ein Mitverschulden des Motorradfahrers ab, der lediglich mit Sportschuhen unterwegs war. Der am Unfall beteiligt PKW-

Fahrer und dessen Haftpflichtversicherung sahen ein Mitverschulden in Höhe von 50%. Beide argumentierten, die Verletzungen wären nicht so schwer ausgefallen, wenn der Motorradfahrer spezielle Motorradstiefel getragen hätte.

Die Richter folgten diesem Argument nicht und führten aus, dass weder die StVO (Straßenverkehrsordnung), noch die „allgemeine Verkehrsanschauung“ verbindlich vorschreiben würden, dass spezielle Motorradstiefel beim Fahren eines Motorrads Pflicht seien.

Der Motorradfahrer siegte in der 2. Instanz vor dem Oberlandesgericht Nürnberg und blamierte den PKW-Fahrer und dessen Versicherung.

Fahrrad vs. LKW Haftung

Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 22.01.2015, Az. 4 U 69/14:  Zur Haftungsverteilung beim Zusammenstoß eines rückwärts in eine Grundstückseinfahrt einbiegenden LKW mit einer Radfahrerin, die einen Radweg in der falschen Richtung befährt.

Die Regelung über die Benutzung linker Radwege bezweckt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat, nur den Schutz des Gegen- und Überholverkehrs auf dem Radweg, nicht das Einbiege- und Querverkehrst. Ein Verstoß gegen § 2 Abs. 4 Satz 4 StVO, der die Benutzung linker Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 nur zulässt, wenn dies durch das Zusatzzeichen “Radverkehr frei” allein angezeigt ist, ist im Verhältnis zu einem rückwärts nach links in ein Grundstück abbiegende KFZ-Führer einem Radfahrer nicht entgegenzuhalten.

Die Einfahrt in ein Grundstück gehört zum Abbiegen im Sinne von § 9 StVO, so dass dessen Vorschriften zum Schutze des Folge – und Gegenverkehrs unmittelbar anwendbar sind. Die Abbiegevorschriften gelten auch für das Rückwärtsabbiegen. Nach der Vorschrift des § 9 Absatz 3C StVO muss der Linksabbieger Gegenverkehr aller Art ohne wesentliche Behinderung vor dem Abbiegen durchfahren lassen. Den Vorrang haben auch entgegenkommende Radfahrer, die einen hier sogenannten anderen Radweg benutzen. Wegen der vorrangigen Bedeutung der Durchfahrregel gilt diese auch bei pflichtwidrigem Verhalten des Entgegenkommenden, etwa das problemlos sichtbaren entgegen der Fahrtrichtung fahrenden Radfahrers.

Unfall-Anwalt

Seit mehr als 16 Jahren werden Interessen von Unfall-Opfern von der Kanzlei Twitting vertreten.

Anwalt Dirk Twitting

Unfall-Anwalt Twitting hat aufgrund seiner Kenntnisse „Augenhöhe“ mit der Versicherung. Die Begriffe „Unfall“ und „Anwalt“ sind nach Einschätzung der Kanzlei Twitting untrennbar miteinander verbunden.

Bei unfallbedingter Körperverletzung stehen dem Verletzten zahlreiche höchst unterschiedliche Schadenersatzansprüche mit unterschiedlichen Voraussetzungen und verschiedenen Weichenstellungen für die Zukunft zu. Eine der vom Geschädigten so frühestmöglich zu treffenden Entscheidungen ist daher, ob ein Anwalt eingeschaltet wird.

Bei der Abwägung der Beauftragung eines Unfall-Anwalts muss sich der Geschädigte klarmachen, dass die Bestimmung einer den erlittenen Unfallfolgen angemessenen und ausreichenden Entschädigung zu der schwierigsten Materie an sich gehört. Es muss eine Auseinandersetzung mit der Frage der Schuld, den aktuellen Leiden – auch psychischer Art – und auch mit dem Umfang und der Schwere von Dauerfolgen erfolgen.

Die Frage danach, wie eigentlich ein eingetretener Dauerschaden für die Zukunft bereits gegenwärtig beziffert und abgefunden werden kann, stellt den Juristen vor größere Denkarbeiten und ist für juristische Laien praktisch nicht zu beantworten. Weiterhin ist mit der Versicherung auf der Gegenseite ein harter Gegner vorhanden, dessen vorrangiges Ziel es ist, die berechtigten Ansprüche des Unfallopfers entweder rundheraus abzulehnen oder klein zu rechnen. Selbstverständlich ist die mit einer Rechtsabteilung und externen medizinischen Gutachtern ausgestattete Versicherung in der Abwehr von Ansprüchen überaus geübt, handelt es sich doch um deren alltägliches „Geschäft“. Für das Unfallopfer ist es meistens das erste Mal, dass es existentielle Ansprüche durchsetzen muss. Es existieren für den juristischen Laien viele Fallen. Für Fehler muss oftmals lebenslang gebüßt werden.

Nach meiner Einschätzung ist die Beauftragung eines Anwalts immer zwingend erforderlich.

Entscheidend für die Frage, welcher Anwalt beauftragt wird, ist natürlich, die entsprechende juristische Kompetenz vorausgesetzt, welchem Anwalt das Vertrauen des Opfers gilt.

 Was können Sie daher von mir verlangen?

-Ich gebe Ihnen Klarheit darüber, wie es weitergeht.

-Ich setzte die Regulierung für Sie durch. Die Aussicht, dass Sie sich selbst gegen die Versicherung durchzusetzen, ist gering. Versuchen Sie es dennoch, kann dieses leicht zum Desaster werden. Die gegnerische Versicherung wird Ihre Fehler gnadenlos ausnutzen, um die Summe der Entschädigung zu drücken.

-Ich werde mich nicht hinhalten lassen. Die Erfahrung zeigt, dass Versicherungen oft die Schadenregulierung bewusst verzögern oder selbst bei eindeutiger Sachlage bestreiten, zur Zahlung verpflichtet zu sein. Ohne Vertretung durch einen Rechtsanwalt erfolgt so gut wie nie eine wirklich angemessene Schadenregulierung und Schmerzensgeldzahlung.

-Ich akzeptiere den Einwand der Versicherung eines Mitverschuldens nicht. Oft wendet die gegnerische Versicherung unberechtigt ein Mitverschulden ein. Auch macht die gegnerische Versicherung manchmal ein Alleinverschulden geltend, obwohl das nicht zutreffend ist.

-Ich vertrete Sie auch als verletzter Fußgänger oder Fahrradfahrer optimal. Halten Sie sich als Fußgänger oder Fahrradfahrer für schuldig an einem Unfall, so weiß Ihr Anwalt, dass die Sache nicht von vorne herein aussichtslos sein muss. Nach der Rechtssprechung wird dem Führer eines Kraftfahrzeugs nämlich oft dennoch ein Verschuldensanteil von 25% angerechnet, nämlich im Rahmen der sogenannten „Betriebsgefahr“ seines Fahrzeugs. Zu dieser Quote können also durchaus Ansprüche gegen den Versicherer gestellt werden.

Verletzte Fußgänger und Radfahrer  sollten also in jedem Falle Forderungen gegen die Versicherung des unfallbeteiligten Kraft-Fahrzeugs geltend machen. “ Verkehrsunfall“ und „Anwalt “ gehören auch hier als Begriff eng zusammen, da nur der Rechtsanwalt den juristischen Laien optimal vertreten kann.

-Ich verhinder den Verjährungseintritt. Der beauftragte Anwalt ist in der Lage, die Verjährung im Blick zu halten. Sie glauben vielleicht es reicht aus, Strafanzeige gegen den Unfallverursacher zu stellen. Das ist falsch. Wenn erforderlich muss rechtzeitig und im richtigen Umfang geklagt werden.

-Ich verhindere, dass Sie zögern. Falls Sie als Geschädigter darauf warten, erst mal Gesund zu werden und sich dann um die Schadenregulierung zu kümmern, so liegen Sie falsch. Dieses ist ein gefährlicher Unsinn. Auch Ansprüche aus einem Verkehrsunfall verjähren. Wenn sich die Versicherung dann auf Verjährung beruft, fallen Sie mit Ihren kompletten Forderungen aus.

Der Verjährungsbeginn ist grundsätzlich der 31.12. des Jahres ist, in dem der Unfall stattgefunden hat. Die Verjährungsfrist beträgt dann 3 Jahre.

Falls Sie Fragen haben, so wenden Sie sich an mich. Senden Sie mir eine E-mail. Ich melde mich dann direkt bei Ihnen: info@twitting.eu oder 02331-409319.

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Kapitalisierung

Die Versicherung zahlt nach einem Unfall bereits an Sie? Dann sollten Sie über eine Kapitalisierung nachdenken!

Zögern Sie nicht und fordern Sie, was Ihnen zusteht! Holen Sie sich die „große“ Summe.

Sie haben sehr gute Chancen dazu. Der Fachmann nennt das: Kapitalisierung oder Kapitalisierung-Rente!

Kapitalisierung. Was ist das?

Unter Kapitalisierung versteht man grundsätzlich die Umwandlung einer monatlichen Zahlung in eine Einmalzahlung.

Sie erhalten z.B. von der Versicherung oder Berufsgenossenschaft Ihren Erwerbsschaden monatlich ersetzt. Wenn Sie einen Dauerschaden haben heißt das, dass Sie diesen monatlichen Schadenersatz grundsätzlich bis zu Ihrem Eintritt in die Altersrente bekommen. Nun kann es interessant sein, diese monatliche Zahlung, in eine einmalige Zahlung umzuwandeln. Sie verfügen dann sofort über eine „größere“ Summe. Die monatlichen „Klein“-Zahlungen der Versicherung entfallen.

Die Kapitalisierung ist ein komplizierter Rechenvorgang, der auf jeden Fall in die Hände eines kundigen Rechtsanwalts gehört: info@twitting.eu oder 02331-409319.

Auch der Haushaltsschaden (früher Haushaltsführungsschaden) kann kapitalisiert werden. Die Höhe des Betrages, den Sie dann erhalten hängt dann von Ihrer Lebenserwartung ab.

 

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Akteneinsicht online

Gegen Sie läuft ein Bußgeldverfahren oder gar ein Strafverfahren?

Dann nehmen Sie doch über meine Kanzlei Akteneinsicht online!

Erst dann sind Sie komplett informiert!

Wenn Sie sich gegenüber Bußgeldstelle, Polizei oder Staatsanwaltschaft äußern wollen, dann bitte nicht ohne vorher in Ihre Akte gesehen zu haben. Oder wollen Sie etwa die „Katze im Sack kaufen“?!

Die Kosten der Akteneinsicht online über meine Kanzlei sind übersichtlich:

Grundgebühr 30,00 EUR. Kopierkosten für die ersten 50 Seiten,  je Seite 0,50 EUR. Für jede weitere Seite 0,15 EUR. Auslagenpauschale, also für Porto etc. 20,00 EUR. Zur Summe dieser Kosten kommt dann noch die Mehrwertsteuer von 19% und die Aktenversendungspauschale in Höhe von 12,00 EUR, welche Behörden (also Bußgeldstelle, Polizei oder Staatsanwaltschaft) fordern.

Berechnungsbeispiel: Akteneinsicht bei Bußgeldstelle. Die Akte hat 18 Seiten:

1.) Grundgebühr                                30,00 EUR
2.) Kopierkosten 18 Seiten x 0,50 EUR   9,00 EUR
3.) Auslagenpauschale                         20,00 EUR
Summe Netto                                    59,00 EUR
4.) Mehrwertsteuer 19%                         11,21 EUR
Summe Brutto                                   70,21 EUR
5.) Aktenversendungspauschale Behörde          12,00 EUR
Gesamtbetrag                                   82,21 EUR  

Für Ihre Akteneinsicht senden Sie mir einfach mit dem Stichwort „Akteneinsicht“ eine Email an: info@twitting.eu oder rufen Sie mich an unter 02331-409319. Ich nehme dann direkt Kontakt zu Ihnen auf und besorge Ihnen die Akte.

Bußgeldverfahren, Unfall

Zu einem Bußgeldverfahren gegen Sie kann es kommen, wenn zum Unfall die Polizei gerufen wurde und diese eine Verkehrsunfallanzeige fertigt. Wenn Personen zu Schaden gekommen sind nimmt die Polizei immer eine Verkehrsunfallanzeige auf.

In jedem Fall erstellt die Polizei eine Unfallmitteilung. Aus dieser Unfallmitteilung ergibt sich dann, wer aus Sicht der Polizei den Unfall verschuldet hat. Der Unfall- Beteiligte, der an Ordnungsnummer 01 gesetzt wird, hat den Unfall nach Meinung der Polizei verschuldet. 

Selbstverständlich ist die Polizei nicht dafür zuständig, Schadenersatzansprüche zu regulieren. Zum Beweis, wer am Unfall beteiligt war, ist die Unfallmitteilung aber wichtig.

 Die Polizei prüft auch, ob ein Strafverfahren eingeleitet werden muss. Um ein Strafverfahren handelt es sich dann, wenn strafrechtliche Gesetze verletzt sind,  zum Beispiel der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung oder auch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

Sie brauchen Hilfe? Ich bin für Sie da: info@twitting.eu oder 02331-409319. 

Sachschaden am KFZ, Neuwagen

Wenn Sie als Fahrer eines Neuwagens einen Unfall hatten, so hat die Versicherung auf „Neuwagenbasis“ abzurechnen. Dann erhalten Sie also den Unterschiedsbetrag zwischen dem Restwert Ihres Fahrzeugs und den Preis, den Sie für die Anschaffung eines Neuwagens zahlen müssten.

Ein Neuwagen ist ein Fahrzeug, das nicht mehr als 1.000 Kilometer gelaufen ist und das bis zu einem Monat alt ist.

Sie brauchen Hilfe? Ich bin für Sie da: info@twitting.eu oder 02331-409319.

Haftpflich-Versicherung, Haushalt, Hausarbeit, Unfall

Den Haushalt nicht mehr führen können bedeutet, die Hausarbeit nicht mehr erledigen zu können.

Es besteht für Sie dann ein Anspruch, dass die Haftpflich-Versicherung Ihnen Kosten ersetzt. Kosten sind die Zahlungen an eine andere Person, die an Ihrer Stelle die Hausarbeit übernommen hat. 

Dabei ist es nicht erforderlich, dass Sie wirklich Ihre Hausarbeit durch eine andere Person erledigen lassen. Sie als Verletzter haben vielmehr einen Anspruch auf „fiktive“ Abrechnung. Entscheidend ist also nicht, was Sie eine Hilfskraft gekostet hat, sondern, was Sie eine Hilfskraft gekostet hätte. Dabei haben Sie nicht nur dann einen Anspruch auf Ersatz des Haushaltsschadens, wenn Sie tatsächlich Ihrer Hausarbeit nicht nachkommen können. Auch dann wenn Sie z.B. trotz Schmerzen Ihre Hausarbeit erledigen, haben Sie einen Anspruch.

Auch wenn Sie Ihren Haushalt durch eine andere Person führen lassen, ohne dieser etwas zu bezahlen, haben Sie einen Anspruch gegen die Haftpflicht-Versicherung in Höhe der Kosten, die Sie hätten zahlen müssten. 

Um den Haushaltssschaden zu bemessen, gibt es verschiedene Tabellen. Dabei muss die sog. „MdH“ (Minderung der Fähigkeit den Haushalt zu führen) gesondert bemessen werden und steht nicht in einem Zusammenhang etwa zur Minderung der Erwerbsfähigkeit („MdE“). 

Kosten der Heilbehandlung und Arztkosten 

Soweit Sie gesetzlich krankenversichert sind, steht Ihnen kein direkter Anspruch gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung zu. Ihre gesetzliche Krankenversicherung trägt Ihre Heilbehandlungskosten auf jeden Fall und unabhängig davon, warum Sie behandelt werden müssen sind. Die Ansprüche auf Erstattung dieser Heilbehandlungskosten gehen automatisch auf Ihre Krankenversicherung über. Damit haben Sie dann nichts mehr zu tun. 

Anders verhält es sich, wenn Sie privat krankenversichert sind oder aber, was selten sein dürfte, gar nicht versichert sind. Dann müssen Sie die Schäden selbst geltend machen. 

Im Falle, dass Sie gesetzlich krankenversichert sind, kommen aber Schadensersatzansprüche dennoch wie folgt in Betracht: 

1.)    Sie nehmen häusliche Pflege in Anspruch und die Pflegeversicherung übernimmt diese Kosten nicht.

2.)    Quartalsgebühr.

3.)    Kosten ärztlicher Gutachten.

4.)    Gebühren für ärztliche Atteste.

5.)    Wenn Ihre Angehörigen Sie besuchen und Sie nachweisen können, dass dieses Besuche Ihre Genesung fördern. 

Ansprüche von Angehörigen 

Stirbt  das Opfer eines Verkehrsunfalls können seine Erben die Schmerzensgeldansprüche weiter gegenüber der Haftpflicht-Versicherung geltend  machen. Existierten für den Getöteten Unterhaltsverpflichtungen, z.B. gegenüber seinen Kindern oder gegenüber seinem Ehegatten, so können diese von der Haftpflicht-Versicherung solange Unterhalt fordern, wie diese Ansprüche auch gegenüber dem verstorbenen Unfallopfer bestanden hätten. 

Sonderfall Kapitalisierung einer Rente 

Manchmal ist es interessant, dass Sie sich den Schadenersatz (Erwerbsschaden, Haushaultsschaden) nicht monatlich auszahlen lassen, sondern Ihnen ein einmaliger, größerer Betrag von der Haftpflicht-Versicherung gezahlt wird (Abfindung). 

Da Sie in diesem Falle sofort über einen größeren Betrag verfügen und diesen auch zinsgünstig anlegen können, entspricht die „große Abfindungssumme“ nicht der Summe aller Monatszahlungen, sondern ist die „Abfindungssumme“ geringer. Man spricht von Kapitalisierung. 

Die Kapitalisierung ist ein komplizierter Rechenvorgang, der auf jeden Fall in die Hände eines kundigen Rechtsanwalts gehört. 

Sie brauchen Hilfe? Ich bin für Sie da: info@twitting.eu oder 02331-409319.

Dabei haben

Natürlich kommt ein Unfall immer überraschend. Umso wichtiger ist es, sich auf diesen Fall, der hoffentlich nie eintritt, vorzubereiten. So ist es wichtig, folgendes immer im Auto zu haben.

-Formular des Europäischen Unfallberichts

-Kugelschreiber

-Fotoapparat mit Blitzlichtfunktion (Blitzlicht haben die meisten Handys nicht deswegen dieser Tipp)

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Nach dem Unfall

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Was Sie nach dem Unfall zu tun haben, ist selbstverständlich von Ihrer körperlichen Verfassung abhängig. Es gibt hier kein starres Vorgehen. 

Schuld am Unfall

Achtung Unfall

Was Verkehrsunfälle angeht, so gibt es eine grundsätzliche Reihenfolge:

(Bei Arbeitsunfällen hier klicken!) (Bei Reitunfällen hier klicken!)

1. Sie haben das Recht sich einen Rechtsanwalt zu nehmen. Diesen muss der Unfallgegner bezahlen, wenn Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben.

2. Wählen Sie einen KFZ-Sachverständigen. Dieser muss den Schaden an Ihrem Fahrzeug bewerten. Wollen Sie, dass Ihr Fahrzeug repariert wird, suchen Sie eine Werkstatt auf, der Sie vertrauen. Sie müssen einen Vorschlag der gegnerischen Haftpflichtversicherung nicht akzeptieren. Weisen Sie ein schnelles Angebot der gegnerischen Haftpflichtversicherung auf Zahlung einer Abfindung zurück.

Sollten Sie auch nur leicht verletzt worden sein, begeben Sie sich sofort zum Arzt. Hier kann Abwarten schädlich sein. Bei bestimmten Verletzungen wird erwartet, dass Schmerzen sofort auftreten. Versäumen Sie in diesen Fällen den Arztbesuch am ersten Tag, lehnt die gegnerische Haftpflichtversicherung vielleicht alle Zahlungen mit dem Hinweis ab, dass mangels spontan aufgetretener Schmerzen ein Zusammenhang mit dem Unfallereignis nicht gesehen werden kann.

Sind Sie erwerbstätig ist es außerdem wichtig, dass Sie sich die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt bescheinigen lassen.

Neben anderen Faktoren ist die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bedeutsam für die Höhe des Schmerzensgeldes.

3. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist selbstverständlich Ihrem Arbeitgeber zu übersenden. Sollten Sie als Freiberufler und / oder Selbständiger über eine Krankentagegeldversicherung verfügen, so ist selbstverständlich auch Ihre private Krankenversicherung insoweit zu informieren.

Die Belege über alle Kosten, die Ihnen entstehen, sind aufzubewahren. Hier insbesondere, falls Sie gesetzlich krankenversichert sein sollten, Belege über Quartalszahlungen. Auch Belege über Zuzahlungen zu Medikamenten haben Sie aufzubewahren.

Für Fahrten, die Sie ggf. unfallbedingt mit dem Taxi zurücklegen, haben Sie ebenfalls die Quittungen aufzubewahren.

Sie müssen entscheiden, ob Sie einen Mietwagen nehmen. Die andere Möglichkeit ist Nutzungsausfallentschädigung. Welchen Mietwagen und wie lange sollten Sie vorher mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung klären. Ansonsten kann es hinterher Probleme geben.

4. Falls Sie einen Anwalt haben, wird dieser sich mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung in Verbindung setzen.

Falls nein, können Sie den Kontakt auch selbst herstellen. Über den Zentralruf der Autoversicherer, welchen Sie unter der Rufnummer 0180-25026 erreichen, (Anruf aus dem deutschen Festnetz 6 Cent fällig) können Sie jeden Versicherer herausfinden.

5. Aufgrund der Allgemeinen Kraftfahrtversicherungsbedingungen, die auch Bestandteil Ihres Kraftfahrtversicherungsvertrags sind, haben Sie auch Ihre eigenen Haftpflichtversicherung über ein Unfallereignis unverzüglich zu unterrichten.

Dieses gilt unabhängig davon, dass Sie nach Ihrer Auffassung den Unfall nicht verschuldet haben. Ist dieses tatsächlich so, so werden Sie im Ergebnis nicht Ihren Schadenfreiheitsrabatt verlieren.

6. Den Sachschaden am Fahrzeug zu beziffern ist meistens schon wenige Tage nach dem Unfall möglich, wenn das Sachverständigengutachten vorliegt. Anders sieht es mit den Positionen Schmerzensgeld und beispielsweise Erwerbsschaden und Haushaltsführungsschaden aus. Ein Schmerzensgeld kann meistens erst abschließend beziffert werden, wenn Sie völlig wieder hergestellt sind. Sollten Sie schwer- oder schwerstverletzt worden sein, so sollten Sie eine Vorschusszahlung auf ein noch endgültig zu bezifferndes Schmerzensgeld von der gegnerischen Haftpflichtversicherung verlangen. Wie Sie im Falle von Personen- und Sachschaden im einzelnen vorgehen können Sie meinen weiteren Ausführungen entnehmen.

Sie brauchen Hilfe? Ich bin für Sie da: 02331-409319 oder info@twitting.eu 

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Unfall Strafe

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Wenn Sie bei einem Verkehrsunfall vielleicht Gesetze verletzt haben, macht die Polizei eine Anzeige.

Falls Sie Gesetzte aus dem Bereich von Ordnungswidrigkeiten verletzt haben können wird die Anzeige bei der Bußgeldstelle gemacht. Falls Sie Strafgesetzte verletzt haben können, leitet die Polizei die Unfallakte an die Staatsanwaltschaft weiter.

Nicht immer gilt „Unfall-Strafe“. Nur wenn Sie schuldhaft Vorschriften verletzt haben, folgt auf den Unfall eine Strafe oder ein Bußgeld.

Strafverfahren

Bußgeldverfahren

Sie brauchen Hilfe? Ich bin für Sie da. Senden Sie mir eine E-mail. Ich melde mich dann direkt bei Ihnen, auch an Wochenenden: info@twitting.eu oder 02331-409319.

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Врачебная ошибка

В пластической хирургии, как и при всех видах оперативного вмешательства, случаются ошибки.  Результат операций зачастую далёк от ожидаемого.

Имея большой юридический опыт, я занимаюсь  получением компенсаций за причененный вред здоровью в результате врачебных ошибок. В том числе в результате неудачных пластических операций.

  • В Германии я представляю интересы исключительно пациентов, но не клиник или врачей.
  • Имею двадцатилетний опыт в области защиты прав пациентов
  • Работаю совместно с профессиональными медицинскими экспертами
  • В моём бюро работают англоязычные и русскоговорящие сотрудники

В требованиях компенсаций за приченённый вред здоровью и болевые последствия я проявляю последовательность и настойчивость.

Врачебная ошибка начинается уже  тогда,когда врач недостаточно разъяснил пациенту следующие моменты:

  • Тип оперативного вмешательства (точность и объём)
  • Необходимость проведения операции
  • Риски

В случае, если врач не может предоставить доказательств того, что пациент получил разъяснения о типе операции, необходимости её  проведения и рисках,пациент может требовать компенсаций за приченение вреда здоровью.

Обязанностью врача является лечить пациента в соответствии с медицинскими стандартами и протоколами. Случаи неоправданного неследования стандартам и протоколам являются медицинской ошибкой. Пациент имеет право востребовать с врача выплаты компенсаций за причененный вред здоровья и последствия медицинской ошибки.

 Сообщите мне о вашем случае.

Вы получите бесплатный ответ .

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Pferd gehört anderer Person

Haben Sie den Unfall mit / auf einem Pferd gehabt, das jemand anderem gehört, so muss dieser Pferdehalter Ihren kompletten Schaden grundsätzlich ersetzen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass Sie sich das Pferd nur ausgeliehen haben. Der Halter des Pferdes haftet nämlich für die sogenannte „Tiergefahr“. 

Pferde reagieren oft unkontrolliert. Sie reagieren schreckhaft, treten aus, bocken, springen zur Seite und galoppieren wild los. Ihre Masse von Hunderten von Kilos erhöht dabei die Gefahr, welche von ihnen ausgehen kann. Einmal entfessel, sind Pferde dann nicht nur ein Risiko für sich selbst, sondern auch für alles, was sich in deren Nähe befindet: Reiter, andere Pferde, Ställe, Zäune, Anhänger, Gebäude, Autos, Unbeteiligte und Ausrüstung. 

Der private Haltes eines Pferde, welches nicht zur Berufs- oder Erwerbstätigkeit des Halters dient, haftet für alle Schäden, die sein Tier verursacht, selbst wenn der Halter überhaupt nicht vor Ort anwesend war. Das steht in § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Danach muss der Halter eines „Luxus-Tieres“ allein aufgrund der „Gefährdungshaftung“ alle Schäden übernehmen. Es spielt keine Rolle, ob anderen Beteiligten ein Fehlverhalten anzulasten ist. Auch wenn ein Reiter falsche Kommandos oder reiterliche Hilfen anwendet, hat das auf die Haftung des Pferdehalters für Schäden keinen Einfluss.

Ist das Pferd haftpflichtversichert, so reguliert die Haftpflichtversicherung Ihren Schaden. Allerdings gibt es bei einer Pferdehaftpflichtversicherung Haftungshöchsgrenzen, die oft bei einer Million Euro liegen.

Zurück zu „Reitunfall“

Neufahrzeug

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Wenn Sie als Fahrer eines Neufahrzeugs einen Unfall hatten, so hat die Versicherung auf „Neufahrzeugbasis“ abzurechnen. Dann erhalten Sie also den Unterschiedsbetrag zwischen dem Restwert Ihres Fahrzeugs und den Preis, den Sie für die Anschaffung eines Neufahrzeugs zahlen müssten.

Ein Neufahrzeug ist ein Fahrzeug, das nicht mehr als 1.000 Kilometer gelaufen ist und das bis zu einem Monat alt ist.

Ich verlange, was Ihnen zusteht!!

 info@twitting.eu oder 02331-409319.

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Unfall Trauma

Oft trägt die bei einem Unfall verletzte Person auch ein Trauma davon. Von Albträumen über „Flash-Backs“ bis hin zu einer chronifizierten posttraumatischen Belastungsstörung sind alle erdenklichen psychischen Beeinträchtigungen vertreten. Es kann sogar so sein, dass die seelischen Auswirkungen den Alltag der verletzten Person viel nachhaltiger bestimmen, als etwa der Schlüsselbeinbruch oder der Milzriss. Manchmal drehen sich die Gedanken des Unfall-Opfers ausschließlich um das Erlebte, nämlich den Unfall und die Folgen. Der Blick der verletzten Person ist dann wie in einem Tunnel eingeschränkt.

Nicht allein lassen!!!

Um hier das Unfall-Opfer innerlich stark für den Konflikt mit der Haftpflichtversicherung zu machen, aber auch, um dem traumatisierten Verletzten eine Perspektive für die Zukunft zu geben und um ihn aus dem „Hammsterrad“ des Grübelns über den Unfall zu befreien, arbeite ich mit einer sehr kompetenten und einfühlsamen Psychologin zusammen, die dem Unfall-Opfer unterstützend zur Seite stehen kann.

Leben mit der Beeinträchtigung 

Eine psychologische Unterstützung dient selbstverständlich nicht nur dem materiellen Zweck, das Opfer „fit“ für das Schadenersatzverfahren gegen den Haftpflichtversicherer zu machen, sondern soll dem Opfer die Möglichkeit der seelischen Verarbeitung des Erlebten bieten, so dass der Geschädigte zukünftig, jedenfalls in seelischer Hinsicht, wieder ein „normales“ Leben führen kann.

Die Kosten einer Psychologin hat im Regelfall der Haftpflichtversicherer zu tragen, soweit die Inanspruchnahme medizinisch indiziert ist und die Behandlung vom behandelnden Arzt verordnet wird.

Ihr Schaden ist mein Auftrag. Ich bin immer auf Ihrer Seite.

Falls Sie Fragen haben, so wenden Sie sich an mich. Senden Sie mir eine E-mail. Ich melde mich dann direkt bei Ihnen, auch an Wochenenden: info@twitting.eu oder 02331-409319

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Abschleppkosten, Bergungskosten

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Die Abschleppkosten und die Bergungskosten hat Ihnen die gegnerische Haftpflicht-Versicherung ohne wenn und aber zu ersetzen. Auch die Kosten der neuen amtlichen Kennzeichen (Nummernschilder) müssen Ihnen ersetzt werden. 

Falls Sie Fragen haben, so wenden Sie sich an mich. Senden Sie mir eine E-mail. Ich melde mich dann direkt bei Ihnen, auch an Wochenenden: info@twitting.eu oder 02331-409319.

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Unfall Strafe

Wenn Sie bei einem Verkehrsunfall Gesetze verletzt haben können, macht die Polizei eine Anzeige.

Falls Sie Gesetzte aus dem Bereich von Ordnungswidrigkeiten verletzt haben können wird die Anzeige bei der Bußgeldstelle gemacht. Falls Sie Strafgesetzte verletzt haben können, leitet die Polizei die Unfallakte an die Staatsanwaltschaft weiter.

Nicht immer gilt „Unfall-Strafe“. Nur wenn Sie schuldhaft Vorschriften verletzt haben, werden folgt auf den Unfall eine Strafe oder ein Bußgeld.

Sie brauchen Hilfe? Ich bin für Sie da: info@twitting.eu oder 02331-409319.