Akteneinsicht online

Gegen Sie läuft ein Bußgeldverfahren oder gar ein Strafverfahren?

Dann nehmen Sie doch über meine Kanzlei Akteneinsicht online!

Erst dann sind Sie komplett informiert!

Wenn Sie sich gegenüber Bußgeldstelle, Polizei oder Staatsanwaltschaft äußern wollen, dann bitte nicht ohne vorher in Ihre Akte gesehen zu haben. Oder wollen Sie etwa die „Katze im Sack kaufen“?!

Die Kosten der Akteneinsicht online über meine Kanzlei sind übersichtlich:

Grundgebühr 30,00 EUR. Kopierkosten für die ersten 50 Seiten,  je Seite 0,50 EUR. Für jede weitere Seite 0,15 EUR. Auslagenpauschale, also für Porto etc. 20,00 EUR. Zur Summe dieser Kosten kommt dann noch die Mehrwertsteuer von 19% und die Aktenversendungspauschale in Höhe von 12,00 EUR, welche Behörden (also Bußgeldstelle, Polizei oder Staatsanwaltschaft) fordern.

Berechnungsbeispiel: Akteneinsicht bei Bußgeldstelle. Die Akte hat 18 Seiten:

1.) Grundgebühr                                30,00 EUR
2.) Kopierkosten 18 Seiten x 0,50 EUR   9,00 EUR
3.) Auslagenpauschale                         20,00 EUR
Summe Netto                                    59,00 EUR
4.) Mehrwertsteuer 19%                         11,21 EUR
Summe Brutto                                   70,21 EUR
5.) Aktenversendungspauschale Behörde          12,00 EUR
Gesamtbetrag                                   82,21 EUR  

Für Ihre Akteneinsicht senden Sie mir einfach mit dem Stichwort „Akteneinsicht“ eine Email an: info@twitting.eu oder rufen Sie mich an unter 02331-409319. Ich nehme dann direkt Kontakt zu Ihnen auf und besorge Ihnen die Akte.

Schulunfall

Bei einem Schulunfall haftet die gesetzliche Unfallversicherung.

Ein Schulunfall ist ein Unfall eines Schülers in der Schule oder auf dem Weg dorthin, bzw. von der Schule nach Hause. Auch Unfälle bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes sowie auf dem Hin- und Rückweg dorthin sind Schulunfälle.

Die zuständige gesetzliche Unfallversicherung ist vor Ort dann – abhängig vom Schulträger – entweder die Gemeindeunfallversicherung oder die Unfallkasse der Gemeinden.  Diese übernehmen die Behandlungskosten und notwendige Rehabilitationsleistungen. Sollte der Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20% führen, so zahlt die gesetzliche Unfallversicherung auch eine Unfallrente.

Weder eine gesetzliche, noch eine private Krankenversicherung eines Schülers ist bei einem Schulunfall zur Leistung verpflichtet.

Nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung gehört das Schmerzensgeld. Selbst bei schwersten Verletzungen des Schülers  ist die gesetzliche Unfallversicherung nicht zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet.

Ein Schmerzensgeldanspruch bei einem Schulunfall kann aber dennoch bestehen.

Berichten Sie mir Ihren Fall. 

Ich antworte Ihnen kostenlos und unverbindlich.

info@twitting.eu oder 02331-409319

Hinweis:  Ihre Anfrage ist kostenlos. Meine unverbindliche Ersteinschätzung mit der ich Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiere, ist für Sie auch kostenfrei.

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Abgefahrene Reifen

Abgefahrene Reifen und das Märchen von der Mitschuld.

Sie hatten einen Verkehrsunfall und der Gegner ist Schuld. Nun sagt die gegnerische Versicherung plötzlich, Sie trifft eine Mitschuld, weil Ihr Fahrzeug abgefahrene Reifen oder Reifen mit zu wenig Profiltiefe hatte.

Das machen wir nicht mit!

Abgefahrene Reifen oder Reifen mit zu geringer Profiltiefe als gesetzlich vorgeschrieben, führen nicht automatisch zu einer Mitschuld. Die Versicherungen übersehen hier oft, dass schlechte Reifen nur dann von Bedeutung sind, wenn der Zustand der Reifen (mit-)ursächlich für den Unfall ist.

Der Bundesgerichtshof (BHG) hat aber bereits 1968(!) entschieden, das abgefahrene Reifen oder Reifen mit weniger als der vorgeschriebenen Profiltiefe für einen Unfall auf trockener, griffiger Fahrbahn allerdings in der Regel nicht ursächlich sind (BGH in VersR 1968, S. 785).

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Silvester Unfall

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Natürlich will gerade an Silvester niemand einen Unfall haben. Da aber auch das Jahr 2017 mit Feuerwerk, bunten Raketen und Knallern begrüßt wurde, passieren Unfälle gerade beim Jahreswechsel häufig.

Es stellt sich dann schnell die Frage, wer für die Folgen des unsachgemäßen Umgangs mit den Böllern haften muss.

Eltern haften für den Schaden, den ihre Kinder anrichten nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht. Die Knaller müssen vor den lieben Kleinen aber sicher aufbewahrt werden, sonst können die Eltern verantwortlich für die Folgen unsachgemäßen Umgangs verantwortlich sein, so das Landgericht München in seinem Urteil vom 12.07.2001, Az. 31 S 23681/00.

In diesem Fall hatte ein Mädchen ein Knalltrauma mit Gehörschaden erlitten, weil ihr ein 13-Jähriger einen China-Böller nachgeworfen hatte. Die Mutter des Übeltäters musste auf 1.000,00 Schmerzensgeld haften, weil sie den Knaller nicht gut genug in ihrer Wohnung versteckt hatte. 

Es haftet auch, wer von seinem Grundstück aus eine Rakete startet, diese beim Nachbarn einschlägt und ein Gebäude in Brand setzt. Dieses auch, wenn den Silvester Feiernden keine Schuld am Brand trifft. Der Mann hatte alle Sicherheitsvorschriften des Herstellers eingehalten. Das Oberlandesgericht Stuttgart sah aber einen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch als gegeben an (Az. 10 U 219/07). Diese Entscheidung wurde vom Bundesgerichtshof später bestätigt (Urteil vom 18.09.2009, Az V ZR 75/08). 

Eine Haftung ist auch dann gegeben, wenn etwa bei Zündung von selbstgebastelten Knallern oder gar Rohrbomben andere Personen zu Schaden kommen. Der Bastler muss dann grundsätzlich für alle Schäden aufkommen. 

Auch wer sich nicht an die Gebrauchs- und Sicherheitsanweisung bei der Verwendung von Feuerwerk hält, haftet für den entstehenden Schaden voll. Das gilt insbesondere für den Fall, dass Knallkörper nach Personen oder in Personengruppen geworfen werden.

Selbst wenn ein querschlagender Silvester-Böller Schaden anrichtet, muss dafür gehaftet werden, wenn z.B. die Kleidung einer Person dabei Feuer fängt. Handelt es sich dabei allerdings um leicht brennbare, synthetische Kleidung, dann kann dem Opfer eine Mitschuld angerechnet werden (Thüringische Oberlandesgericht, Az. 5 U 146/06). 

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Sie erhalten eine kostenlose Erstberatung.

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Warum Sie einen Anwalt beauftragen sollten

Der Rechtsanwalt hat aufgrund seiner Kenntnisse „Augenhöhe“ mit der Haftpflicht-Versicherung. Er gibt Ihnen Klarheit darüber, wie es weitergeht. Die Begriffe “ Unfall-Anwalt “ sind nach meiner Einschätzung untrennbar miteinander verbunden.

Aussicht, sich selbst gegen die Versicherung durchzusetzen 

Versuchen Sie als Geschädigter selbst, die Regulierung mit der Haftpflicht-Versicherung zu erreichen, kann das für Sie zum Verlust werden. 

Durchsetzung der Regulierung 

Die Erfahrung zeigt, dass Haftpflicht-Versicherungen oft die Schadenregulierung bewusst verzögern oder selbst bei eindeutiger Sachlage bestreiten, zur Zahlung verpflichtet zu sein. Ohne Vertretung durch einen Rechtsanwalt erfolgt so gut wie nie eine wirklich angemessene Schadenregulierung und Schmerzensgeldzahlung. 

Wenn Sie nicht anwaltlich vertreten sind

 Oft wendet die gegnerische Haftpflicht-Versicherung unberechtigt Ihr Mitverschulden ein. Auch macht die gegnerische Haftpflichtversicherung manchmal ein Alleinverschulden geltend, obwohl das nicht zutreffend ist.

Verletzter Fußgänger oder Fahrradfahrer 

Halten Sie sich als Fußgänger oder Fahrradfahrer für schuldig an einem Unfall, so weiß nur Ihr Anwalt, dass die Sache nicht von vorne herein aussichtslos sein muss. Nach der Rechtssprechung wird dem Führer eines Kraftfahrzeugs nämlich oft dennoch ein Verschuldensanteil von 25% angerechnet, nämlich im Rahmen der so- genannten „Betriebsgefahr“ seines Fahrzeugs. Zu dieser Quote können also durchaus Ansprüche gegen den Haftpflicht-Versicherer gestellt werden. 

Verletzte Fußgänger und Radfahrer  sollten also in jedem Falle Forderungen gegen die Versicherung des unfallbeteiligten Kraft-Fahrzeugs geltend machen. “ Verkehrsunfall-Anwalt “ gehören auch hier als Begriff eng zusammen, da nur der Rechtsanwalt den juristischen Laien optimal vertreten kann.

 Verjährung 

Der beauftragte Anwalt ist außerdem in der Lage, die Verjährung im Blick zu halten. Sie glauben vielleicht es reicht aus, Strafanzeige gegen den Unfallverursacher zu stellen. Das ist falsch. Wenn Sie eine Strafanzeige stellen wird nur ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den Schädiger eingeleitet. Selbst wenn dieses dann zu einer rechtskräftigen Verurteilung führt, heißt es keineswegs automatisch, dass der Schädiger auch zur Zahlung von Schadensersatz oder Schmerzensgeld gegen Sie verurteilt wird. Das Strafverfahren hat zum Gegenstand nur eine Bestrafung des Schädigers (Täters). Es geht dabei nicht um Ihre Entschädigung. Sie müssen also selbst dringend tätig werden.

Erst einmal gesund werden 

Falls Sie als Geschädigter darauf warten, erst mal Gesund zu werden und sich dann um die Schadenregulierung zu kümmern, so liegen Sie falsch. Dieses ist ein gefährlicher Unsinn. Auch Ansprüche aus einem Verkehrsunfall verjähren. Wenn sich die Haftpflicht-Versicherung dann auf Verjährung beruft, fallen Sie mit Ihren kompletten Forderungen aus.

Der Verjährungsbeginn ist grundsätzlich der 31.12. des Jahres ist, in dem der Unfall stattgefunden hat. Die Verjährungsfrist beträgt dann 3 Jahre. 

Was kostet die Beauftragung eines Rechtsanwalts 

Trifft Sie kein Mitverschulden, so muss die Haftpflicht-Versicherung der Gegenseite die Anwaltskosten übernehmen. 

Wenn Sie allein am Unfall Schuld haben, so müssen Sie auch Ihren Anwalt selbst zahlen. 

Haben Sie aber eine Verkehrs-Rechtschutz-Versicherung, so kostet Sie die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts nichts. Haben Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart, so zahlen Sie nur diese. 

Prozesskostenhilfe

Wenn Sie nur über ein geringes monatliches Einkommen verfügen, stehen Ihnen staatliche Leistungen zur Bezahlung eines Anwalts zur Verfügung. Für den außergerichtlich beauftragen Anwaltskosten die sogenannte Beratungshilfe und für den gerichtlich beauftragten die Prozesskostenhilfe. 

Wenn Sie „bedürftig“ im Sinne des Gesetzes sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.

Wurde Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt wird, sind Sie entweder ganz von Gerichts- und Anwaltskosten befreit oder Sie müssen die Kosten durch monatliche Raten aufbringen. Wird Prozesskostenhilfe bewilligt, so müssen Sie auch keine Gerichtskosten vorschießen. Einen Haken gibt es allerdings: Die Prozesskostenhilfe übernimmt nicht die Kosten, welche der gegnerischen Partei entstehen. Verlieren Sie also den Prozess gegen die Haftpflicht-Versicherung, so müssen Sie dieser die Kosten (z.B. Anwaltskosten) erstatten.

Ob Sie zu dem Kreis von Personen gehören, die Prozesskostenhilfe erhalten, ist gesetzlich geregelt: „Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.“ Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat danach, wer

–       einen Prozess führen muss und die dafür erforderlichen Kosten nicht aufbringen kann (z.B. ALG II-Bezieher, Personen mit geringem Einkommen etc.) und

–       nach Einschätzung des Gerichts nicht nur geringe Aussichten hat, den Prozess zu gewinnen.

Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht nicht, wenn eine Rechtsschutzversicherung oder eine andere Stelle die Kosten übernimmt.

Sie brauchen Hilfe? Ich bin für Sie da: info@twitting.eu oder 02331-409319. 

Ihre Haftpflichtversicherung nimmt Sie in Regress

Ihre Haftpflichtversicherung nimmt Sie in Regress 

Entsprechend den Regeln, die sich die Versicherungen im Bereich der Kraftfahrtversicherung gegeben haben, kann sich Ihre eigene Haftpflichtversicherung bei Ihnen Geld wiederholen, wenn Sie den Versicherungsvertrag verletzt haben. 

Zur Verletzung des Versicherungsvertrages kommt es insbesondere dann, wenn Sie 

–       Sich unerlaubt vom Unfallort entfernen (Unfallflucht; § 142 StGB)

–       oder ein Fahrzeug unter Alkohol führen und Sie wegen dieses Alkoholkonsums fahruntüchtig sind. 

Ihre Haftpflichtversicherung zahlt dann zwar im Falle, dass Sie Schuld sind, die Schadenersatzansprüche der Gegenseite. Ihre Haftpflichtversicherung kann sich dann aber bei Ihnen bis zu 5.000,00 EUR wiederholen.

 Die MPU („Idiotentest“) 

Die medizinisch-psychologische Untersuchung kann von Ihnen verlangt werden, wenn Ihnen einmal eine Fahrerlaubnis entzogen worden ist oder wenn der Fahrerlaubnisbehörde bestimmte Umstände bekannt geworden sind, die Ihre Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen nahe legen. 

Dieses medizinisch-psychologische Gutachten, im Volksmund „Idiotentest“, soll eine Prognose für Ihr zukünftiges Verhalten im Straßenverkehr geben. 

Die wichtigsten Gründe für eine medizinisch-psychologische Untersuchung sind:

 Sie sind strafrechtlich auffällig geworden. Das heißt, Sie sind mehrfach in Erscheinung getreten in strafrechtlicher Hinsicht oder dadurch aufgefallen, dass Sie besonders aggressiv sind.

  1. Sie haben mehr als 17 Punkte beim Verkehrszentralregister in Flensburg oder es sind sehr schwerwiegende Verkehrsverstöße.
  2. Sie sind als Kraftfahrer unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr aufgefallen oder es liegen Hinweise vor, dass Sie auch außerhalb des Straßenverkehrs gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben.
  3. Sie sind mehrfach mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen oder einmalig mit einer Promillezahl von 1,6 oder mehr.
Sie brauchen Hilfe? Ich bin für Sie da: info@twitting.eu oder 02331-409319. 

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahrlässige Körperverletzung

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 

Wenn Sie sich nach einem Verkehrsunfall unerlaubt vom Ort des Unfalls entfernen, kann das neben einer Geldstrafe und einem etwaigen Entzug der Fahrerlaubnis eine weitere, schwerwiegende Folge nach sich ziehen: Den Verlust des Haftpflichtversicherungsschutzes. 

Eine Verurteilung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort, kann sogar eine Freiheitsstrafe nachziehen. Außerdem kassieren Sie 7 Punkte im Flensburger Register. Wenn Sie sich im Nachhinein als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen herausstellen, entzieht das Gericht Ihnen Fahrerlaubnis und ordnet eine Sperrfrist an. 

Fahrlässige Körperverletzung

 Verletzen Sie schuldhaft eine andere Person bei einem Verkehrsunfall, so müssen die Ermittlungsbehörden automatisch wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen Sie ermitteln. 

Jedoch wird das Verfahren in der Mehrzahl gegen eine Geldauflage eingestellt. 

Sie brauchen Hilfe? Ich bin für Sie da: info@twitting.eu oder 02331-409319. 

 

Ermittlungsverfahren

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Wenn Sie bei einem Verkehrsunfall einen Straftatbestand verletzt haben, so leitet die Polizei ein Ermittlungsverfahren ein. 

Sie gibt dieses Verfahren dann an die Staatsanwaltschaft ab, wenn sie die Ermittlungen abgeschlossen hat. 

Wenn die Polizei am Unfallort einen Verdacht hat wird sie Sie auf Alkohol und/oder Drogen hin untersuchen. Die Untersuchung wegen Alkohols erfolgt dabei meistens mit dem Atemalkoholtestgerät der Marke „Dräger“.

Beim Verdacht, dass Sie Drogen eingenommen haben, untersucht die Polizei meistens den Pupillenreflex. Ist dieser verlangsamt, ist dieses ein Indikator für den Drogenmissbrauch. 

Bestätigt sich, dass Sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss standen, kann dies für Sie schwere Nachteile mit sich bringen. Es ist nämlich grundsätzlich verboten, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr unter dem Einfluss berauschender Mittel zu führen. 

Die Ermittlungsbehörden gehen dann, wenn tatsächlich ein Drogen- oder Alkoholeinfluss nachgewiesen werden kann, davon aus, dass Sie als Verkehrsteilnehmer nicht mehr in der Lage waren am Straßenverkehr teilzunehmen und Sie bereits allein deswegen den Unfall verschuldet haben.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 

Wenn Sie sich nach einem Verkehrsunfall unerlaubt vom Ort des Unfalls entfernen, kann das neben einer Geldstrafe und einem etwaigen Entzug der Fahrerlaubnis eine weitere, schwerwiegende Folge nach sich ziehen: Den Verlust des Haftpflichtversicherungsschutzes. 

Eine Verurteilung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort, kann sogar eine Freiheitsstrafe nachziehen. Außerdem kassieren Sie 7 Punkte im Flensburger Register. Wenn Sie sich im Nachhinein als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen herausstellen, entzieht das Gericht Ihnen Fahrerlaubnis und ordnet eine Sperrfrist an. 

Fahrlässige Körperverletzung

 Verletzen Sie schuldhaft eine andere Person bei einem Verkehrsunfall, so müssen die Ermittlungsbehörden automatisch wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen Sie ermitteln. 

Jedoch wird das Verfahren in der Mehrzahl gegen eine Geldauflage eingestellt. 

Sie brauchen Hilfe? Unfall-Anwalt Twitting ist für Sie da, auch an Wochenenden:  info@twitting.eu oder 02331-409319.

Machen Sie den Praxistest!

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Bußgeldverfahren, Wie startet ein Bußgeldverfahren?

Zu einem Bußgeldverfahren gegen Sie kann es kommen, wenn zum Unfall die Polizei gerufen wurde und diese eine Verkehrsunfallanzeige fertigt. Wenn Personen zu Schaden gekommen sind nimmt die Polizei immer eine Verkehrsunfallanzeige auf.

In jedem Fall erstellt die Polizei eine Unfallmitteilung. Aus dieser Unfallmitteilung ergibt sich dann, wer aus Sicht der Polizei den Unfall verschuldet hat. Der Unfall- Beteiligte, der an Ordnungsnummer 01 gesetzt wird, hat den Unfall nach Meinung der Polizei verschuldet. 

Selbstverständlich ist die Polizei nicht dafür zuständig, Schadenersatzansprüche zu regulieren. Zum Beweis, wer am Unfall beteiligt war, ist die Unfallmitteilung aber wichtig. 

Ablauf des Bußgeldverfahrens

Dieses Verfahren hat nichts mit „Strafe“ zu tun. Strafbares Verhalten verfolgt das Strafverfahren. Im Bußgeldverfahren werden solche Taten verfolgt, die nur als Ordnungswidrigkeit gelten. 

Wie startet ein Bußgeldverfahren? 

Wegen eines Unfalls bekommt die Polizei Kenntnis davon, dass Sie vielleicht eine Ordnungswidrigkeit begangen haben. Es wird dann ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet. Am Ende des Verfahren steht dann die Verhängung eines Bußgeldes. 

Kann über meinen Kopf hinweg entschieden werden?

 Nein. Sie müssen von der Bußgeldbehörde angehört werden. Das erfolgt in der Regel schriftlich („Anhörungsbogen“). Bereits mit der Absendung des Anhörungsbogens wird die Verjährung unterbrochen. Die Verjährung beträgt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten drei Monate. 

Nach der Anhörung, förmlicher Bußgeldbescheid 

In der Regel erlässt die Bußgeld-Behörde einen Bußgeldbescheid, egal was Sie im Rahmen des Anhörungsverfahrens äußern. Auf diesen müssen Sie reagieren, weil dieser ansonsten rechtskräftig wird. Ist er Rechtskräftig, kann er nicht mehr beseitigt werden. 

Mit der Zustellung des Bußgeldbescheids an Sie haben bleiben 14 Tage Zeit, diesen anzugreifen. Sie müssen dann Einspruch einlegen. Das geschieht in schriftlicher Form gegenüber der Bußgeldbehörde. Dazu reicht es aus, wie folgt zu formulieren: Gegen den dortigen Bußgeldbescheid vom …. lege ich Widerspruch ein.

 Abgabe des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft 

Es ist der Normalfall, dass die Bußgeldbehörde Ihr Einspruch nicht kümmert. Die Bußgeldbehörde nimmt also den Bußgeldbescheid nicht zurück, sondern leitet die Bußgeldakte der ermittelnden Staatsanwaltschaft zu. 

Abgabe an das zuständige Amtsgericht 

Von der Staatsanwaltschaft wird die Akte dann an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet. 

Termin zur mündlichen Verhandlung, Hauptverhandlung 

Der Gerichtstermin (die Hauptverhandlung) wird dann vom Richter angesetzt, wenn dieser das Verfahren nicht, was er in jeder Verfahrenslage machen kann, einstellt. 

In der Regel haben Sie dann die Pflicht vor Gericht zu erscheinen. Oftmals wird im Gerichtstermin Ihnen als Beschuldigten angeboten, den Einspruch zurück zunehmen. Oftmals will sich das Gericht damit eine schriftliche Urteilsbegründung ersparen. Sie können, wenn Ihnen der Richter die Rücknahme des Einspruchs nahe legt, schon erkennen, wie Ihr Verfahren ausgehen wird: Nämlich zu Ihren Nachteil. 

Entscheidung des Amtsgerichts 

Das Gericht wird über Ihren Einspruch entscheiden. 

Dabei gibt es im Bußgeldverfahren eine Besonderheit: Die Entscheidung des Gerichts kann schlimmer ausfallen als das, was im Bußgeldbescheid steht. Das Bußgeld kann also höher sein, auch können Nebeneffekte wie Fahrverbot etc. schlimmer kommen. Der Richter ist nämlich an das, was im Bußgeldbescheid steht, nicht gebunden. 

Das ungünstigste Verhalten ist, dass Sie Gerichtstermin nicht erscheinen. Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wird nämlich in diesem Falle abgelehnt, so dass der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird.

 Rechtsbehelf 

Sie können bei einer Verurteilung gegen das Urteil des Amtsgerichts Rechtsbeschwerde einlegen. Diese dann zum Oberlandesgericht. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie zu einer Geldbuße von mehr als 250 EUR verurteilt werden. 

Zudem ist die Rechtsbeschwerde möglich, wenn das Amtsgericht selbst diese zugelassen hat oder wenn Sie ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss verurteilt worden sind, Sie aber diesem Verfahren gar nicht zugestimmt haben. 

Besonders zu beachten ist, dass die Rechtsbeschwerde nur durch einen Rechtsanwalt eingelegt werden kann. Anderenfalls müssen Sie selbst gegenüber der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eine entsprechende Erklärung abgeben. 

Fahrtenbuchauflage 

Sie können unter folgenden Voraussetzungen verpflichtet werden, ein Fahrtenbuch zu führen. 

-Mit Ihrem Fahrzeug  wurde gegen Verkehrsvorschriften verstoßen.

-Dabei wird mindestens ein Punkt in Flensburg fällig.

-Die Bußgeldbehörde kann den Fahrer Ihres Fahrzeugs nicht ermitteln.

Das Fahrtenbuch ist keine Strafmaßnahme, sondern soll lediglich sicherstellten, dass die Ahndung künftiger Verkehrsverstöße nicht erneut Ihrer mangelnden Mitwirkung an der Fahrerfeststellung scheitert. 

Sie brauchen Hilfe? Ich bin für Sie da: info@twitting.eu oder 02331-409319. 

Bußgeldverfahren, Unfall

Zu einem Bußgeldverfahren gegen Sie kann es kommen, wenn zum Unfall die Polizei gerufen wurde und diese eine Verkehrsunfallanzeige fertigt. Wenn Personen zu Schaden gekommen sind nimmt die Polizei immer eine Verkehrsunfallanzeige auf.

In jedem Fall erstellt die Polizei eine Unfallmitteilung. Aus dieser Unfallmitteilung ergibt sich dann, wer aus Sicht der Polizei den Unfall verschuldet hat. Der Unfall- Beteiligte, der an Ordnungsnummer 01 gesetzt wird, hat den Unfall nach Meinung der Polizei verschuldet. 

Selbstverständlich ist die Polizei nicht dafür zuständig, Schadenersatzansprüche zu regulieren. Zum Beweis, wer am Unfall beteiligt war, ist die Unfallmitteilung aber wichtig.

 Die Polizei prüft auch, ob ein Strafverfahren eingeleitet werden muss. Um ein Strafverfahren handelt es sich dann, wenn strafrechtliche Gesetze verletzt sind,  zum Beispiel der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung oder auch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

Sie brauchen Hilfe? Ich bin für Sie da: info@twitting.eu oder 02331-409319. 

Bußgeldverfahren

Zu einem Bußgeldverfahren gegen Sie kann es kommen, wenn zum Unfall die Polizei gerufen wurde und diese eine Verkehrsunfallanzeige fertigt. Wenn Personen zu Schaden gekommen sind nimmt die Polizei immer eine Verkehrsunfallanzeige auf.

In jedem Fall erstellt die Polizei eine Unfallmitteilung. Aus dieser Unfallmitteilung ergibt sich dann, wer aus Sicht der Polizei den Unfall verschuldet hat. Der Unfall- Beteiligte, der an Ordnungsnummer 01 gesetzt wird, hat den Unfall nach Meinung der Polizei verschuldet. 

Selbstverständlich ist die Polizei nicht dafür zuständig, Schadenersatzansprüche zu regulieren. Zum Beweis, wer am Unfall beteiligt war, ist die Unfallmitteilung aber wichtig. 

Die Polizei prüft auch, ob ein Strafverfahren eingeleitet werden muss. Um ein Strafverfahren handelt es sich dann, wenn strafrechtliche Gesetze verletzt sind,  zum Beispiel der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung oder auch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

Sie brauchen Hilfe? Ich bin für Sie da: info@twitting.eu oder 02331-409319. 

Mietfahrzeug Nutzungsausfall

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Sie haben einen grundsätzlichen Anspruch auf ein Mietfahrzeug oder Nutzungsausfall.

Sie haben einen Anspruch auf Ersatz der Mietfahrzeugkosten, wenn Sie Ihr Fahrzeug regelmäßig fahren. 

Nehmen Sie kein Mietfahrzeug in Anspruch, so haben Sie einen Anspruch gegen den Haftpflicht-Versicherer auf eine Entschädigung dafür, dass Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen konnten. Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung liegt zwischen

  • 25,00 EUR und 95,00 EUR je Tag bei PKW’en und
  • 10,00 EUR und 66,00 EUR je Tag bei Motorrädern. 

Haben Sie aber als Motorradfahrer ein Zweitfahrzeug, was meistens ein Auto sein dürfte, dann entfällt Ihr Anspruch auf Nutzungsausfall und auch auf ein Mietfahrzeug. Auch wenn Sie keine Nutzungsmöglichkeit hatten, weil Sie schwer verletzt wurden sind, steht Ihnen kein Nutzungsausfall zu. Wenn aber ein Familieangehöriger Ihr Fahrzeug hätte nutzen können, sieht die Sache wieder anders aus.

Sie dürfen sich eine Mietfahrzeug für die Dauer der Reparatur nehmen. Nutzungsmöglichkeit und Nutzungswill müssen aber auch hier gegeben sein. Bei einem Totalschaden können Sie sich ein Mietfahrzeug für die Zeit des Kaufs eines anderen Fahrzeugs nehmen. Angemessene Zeiträume werden im Sachveständigengutachten angegeben.

Wird Ihr Fahrzeug aber nur unregelmäßig benutzt und fahren Sie nur wenige Kilometer täglich, so haben Sie keinen Anspruch auf einen Mietwagen. Stattdessen hat die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihnen die Kosten der „billigeren“ Benutzung eines Taxis zu erstatten. 

Wenn Sie ein Fahrzeug mieten, wählen Sie eines, das eine Fahrzeugkategorie schlechter ist als Ihres. Sonst kann die gegnerische Haftpflicht-Versicherung einwenden, dass Sie sich die Nichtbenutzung Ihres eigenen Fahrzeugs anrechnen lassen müssen. Schließlich haben Sie Ihr eigenes Fahrzeug, weil dieses in der Reparatur ist, nicht selbst benutzt und damit nicht abgenutzt.

Ich verlange, was Ihnen zusteht!!

 info@twitting.eu oder 02331-409319.

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Sachschaden am KFZ, Neuwagen

Wenn Sie als Fahrer eines Neuwagens einen Unfall hatten, so hat die Versicherung auf „Neuwagenbasis“ abzurechnen. Dann erhalten Sie also den Unterschiedsbetrag zwischen dem Restwert Ihres Fahrzeugs und den Preis, den Sie für die Anschaffung eines Neuwagens zahlen müssten.

Ein Neuwagen ist ein Fahrzeug, das nicht mehr als 1.000 Kilometer gelaufen ist und das bis zu einem Monat alt ist.

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Sachschaden am KFZ, Wertminderung

Wertminderung 

Ist Ihr KFZ noch nicht älter als vier Jahre und sind Sie nicht mehr als 100.000 km gefahren, wird im Sachverständigengutachten die Wertminderung ausgewiesen. Diese hat Ihnen die gegnerische Haftpflicht-Versicherung zusätzlich zum Reparaturschaden zu ersetzen.

Die Wertminderung stellt einen finanziellen Ausgleich für Sie dar, da Sie ein „Unfallfahrzeug“, auch wenn es repariert wurde, nur zu einem geringeren Preis veräußern können als ein vergleichbares Fahrzeug ohne Unfall.

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Sachschaden am KFZ, Fiktiver Schaden

Fiktiver Schaden 

Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht wirklich reparieren lassen. Sie können auch auf „Gutachtenbasis fiktiv abrechnen“. Dann zahlt die Haftpflicht-Versicherung den Betrag Netto, der bei Reparatur in einer Werkstatt entstanden wäre. 

Diese Abrechnungsart „fiktiver Schaden“ ist aber nur dann zulässig, wenn die Nettoreparaturkosten nicht höher sind als der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. 

Restwert 

Der Restwert ist der Wert, für den Sie Ihr Fahrzeug mit dem Unfallschaden verkaufen könnten. Der Restwert wird durch den KFZ-Sachverständigen festgestellt. Sie müssen sich nicht unbedingt auf die Angebote sogenannter „Restwertbörsen“ verweisen lassen.

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Sachschaden am KFZ, Repartur

Schaden reparieren

Sie können verlangen, dass die Haftpflicht-Versicherung die tatsächlichen Reparaturkosten zahlt, Sie also Ihren Schaden reparieren lassen können. Hier gibt es aber eine Grenze: Die Reparaturkosten dürfen nicht höher sein, als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zzgl. 30% (130%-Regel). 

Wenn Sie Ihren Schaden reparieren lassen, dann müssen die Reparaturkosten von Ihnen durch die Vorlage einer  Reparaturkostenrechnung nachgewiesen werden. Um in den Genuss der 130%- Regel zukommen, muss das reparierte Fahrzeug auch noch mindestens ein halbes Jahr nach der Reparatur auf Sie zugelassen sein. 

Wenn die Reparaturkosten höher sind als die 130%, dann liegt ein „wirtschaftlicher Totalschaden“ vor. Dann darf die Versicherung die Übernahme der Reparaturkosten verweigern. Die Haftpflicht-Versicherung ersetzt Ihnen dann nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.

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Sachschaden am KFZ

Selbstverständlich haben Sie auf Anspruch auf Ersatz des Schadens an Ihrem Auto oder Motorrad. 

Grundsätzlich muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Reparaturkosten übernehmen. 

Gutachten 

Sie sollten den Schaden durch einen KFZ-Sachverständigen begutachten lassen. Sie können diesen frei wählen. Der KFZ-Sachverständige fertigt ein schriftliche Gutachten mit Fotos an. Das Gutachten sagt aus, was die Reparatur kostet. 

Nur wenn die Kosten des Gutachtens gegenüber dem Schaden sehr hoch ausfallen würden, sollte auf ein Gutachten zunächst verzichtet und mit der Haftpflicht-Versicherung gesprochen werden.

Sie haben nämlich als Geschädigter aus einem Unfall die Pflicht, den Schaden zu mindern und keine Kosten zu provozieren.

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Haftpflich-Versicherung, Haushalt, Hausarbeit, Unfall

Den Haushalt nicht mehr führen können bedeutet, die Hausarbeit nicht mehr erledigen zu können.

Es besteht für Sie dann ein Anspruch, dass die Haftpflich-Versicherung Ihnen Kosten ersetzt. Kosten sind die Zahlungen an eine andere Person, die an Ihrer Stelle die Hausarbeit übernommen hat. 

Dabei ist es nicht erforderlich, dass Sie wirklich Ihre Hausarbeit durch eine andere Person erledigen lassen. Sie als Verletzter haben vielmehr einen Anspruch auf „fiktive“ Abrechnung. Entscheidend ist also nicht, was Sie eine Hilfskraft gekostet hat, sondern, was Sie eine Hilfskraft gekostet hätte. Dabei haben Sie nicht nur dann einen Anspruch auf Ersatz des Haushaltsschadens, wenn Sie tatsächlich Ihrer Hausarbeit nicht nachkommen können. Auch dann wenn Sie z.B. trotz Schmerzen Ihre Hausarbeit erledigen, haben Sie einen Anspruch.

Auch wenn Sie Ihren Haushalt durch eine andere Person führen lassen, ohne dieser etwas zu bezahlen, haben Sie einen Anspruch gegen die Haftpflicht-Versicherung in Höhe der Kosten, die Sie hätten zahlen müssten. 

Um den Haushaltssschaden zu bemessen, gibt es verschiedene Tabellen. Dabei muss die sog. „MdH“ (Minderung der Fähigkeit den Haushalt zu führen) gesondert bemessen werden und steht nicht in einem Zusammenhang etwa zur Minderung der Erwerbsfähigkeit („MdE“). 

Kosten der Heilbehandlung und Arztkosten 

Soweit Sie gesetzlich krankenversichert sind, steht Ihnen kein direkter Anspruch gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung zu. Ihre gesetzliche Krankenversicherung trägt Ihre Heilbehandlungskosten auf jeden Fall und unabhängig davon, warum Sie behandelt werden müssen sind. Die Ansprüche auf Erstattung dieser Heilbehandlungskosten gehen automatisch auf Ihre Krankenversicherung über. Damit haben Sie dann nichts mehr zu tun. 

Anders verhält es sich, wenn Sie privat krankenversichert sind oder aber, was selten sein dürfte, gar nicht versichert sind. Dann müssen Sie die Schäden selbst geltend machen. 

Im Falle, dass Sie gesetzlich krankenversichert sind, kommen aber Schadensersatzansprüche dennoch wie folgt in Betracht: 

1.)    Sie nehmen häusliche Pflege in Anspruch und die Pflegeversicherung übernimmt diese Kosten nicht.

2.)    Quartalsgebühr.

3.)    Kosten ärztlicher Gutachten.

4.)    Gebühren für ärztliche Atteste.

5.)    Wenn Ihre Angehörigen Sie besuchen und Sie nachweisen können, dass dieses Besuche Ihre Genesung fördern. 

Ansprüche von Angehörigen 

Stirbt  das Opfer eines Verkehrsunfalls können seine Erben die Schmerzensgeldansprüche weiter gegenüber der Haftpflicht-Versicherung geltend  machen. Existierten für den Getöteten Unterhaltsverpflichtungen, z.B. gegenüber seinen Kindern oder gegenüber seinem Ehegatten, so können diese von der Haftpflicht-Versicherung solange Unterhalt fordern, wie diese Ansprüche auch gegenüber dem verstorbenen Unfallopfer bestanden hätten. 

Sonderfall Kapitalisierung einer Rente 

Manchmal ist es interessant, dass Sie sich den Schadenersatz (Erwerbsschaden, Haushaultsschaden) nicht monatlich auszahlen lassen, sondern Ihnen ein einmaliger, größerer Betrag von der Haftpflicht-Versicherung gezahlt wird (Abfindung). 

Da Sie in diesem Falle sofort über einen größeren Betrag verfügen und diesen auch zinsgünstig anlegen können, entspricht die „große Abfindungssumme“ nicht der Summe aller Monatszahlungen, sondern ist die „Abfindungssumme“ geringer. Man spricht von Kapitalisierung. 

Die Kapitalisierung ist ein komplizierter Rechenvorgang, der auf jeden Fall in die Hände eines kundigen Rechtsanwalts gehört. 

Sie brauchen Hilfe? Ich bin für Sie da: info@twitting.eu oder 02331-409319.

Schadensersatzansprüche bei Verletzung

Wie viel Schmerzensgeld gezahlt wird ist auch davon abhängig, ob Sie einen Dauerschaden erlitten haben. Ihr Lebensalter, Ihr Geschlecht, Ihr Beruf  und Ihre sonstigen Beeinträchtigungen spielen ebenfalls eine Rolle. Auch psychische Folgen werden betrachtet. Eine ungerechtfertigte Verzögerung der Haftpflicht-Versicherung bei der Schadenregulierung kann das Schmerzensgeld ebenfalls anwachsen lassen. 

  • Verdienstausfall 

Ein Verdienstausfallschaden entsteht dann, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit zeitweise beeinträchtigt oder dauerhaft eingeschränkt wird. 

Bei der Ermittlung der Höhe des Verdienstausfalls wird unterschieden, ob Sie selbständig sind oder aber Lohn/Gehaltsempfänger. 

Selbständige 

Die Schadenermittlung bei Selbständigen ist schwierig. Hier gibt es unterschiedliche Methoden, z.B. die Methode der Feststellung der Gewinnminderung. Dabei wird der Gewinn über einen bestimmten Zeitraum beleuchtet. Diese Methode eignet sich besonders für solche Selbständige, die bereits länger „am Markt“ sind. Dann sind nämlich genügend Daten vorhanden. 

Lohn- und Gehaltsempfänger 

Werden Sie als Arbeitsnehmer verletzt und sind arbeitsunfähig, so tritt in den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit normalerweise die gesetzliche Lohnfortzahlung in Kraft. Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit entfällt die Lohnfortzahlung und es wird von der gesetzlichen Krankenversicherung Krankengeld gezahlt. Dieses ist niedriger als das „normale Gehalt“, so dass der Unterschied als Schaden geltend gemacht werden kann. 

Dauerschäden 

Ist Ihr Erwerbsschaden von Dauer, so muss ganz genau gerechnet werden. Oft entwickelt sich ein größeres gesundheitliches Problem erst mit der Zeit, z.B. eine Arthrose nach einer Gelenkverletzung. Hier gibt es die Möglichkeit gerichtlich feststellen zu lassen, dass die Haftpflichtversicherung auch für solche Schäden haften muss. 

Sonderfall Verletzungen bei Kindern und Jugendlichen mit Dauerfolgen 

Die Ermittlung eines Erwerbsschadens bei Kindern und Jugendlichen ist besonders schwierig. Hier gibt es oft gar keine oder wenige Anhaltspunkte für deren Verdienst in Zukunft. 

Um einzuschätzen, was ein Kind oder Jugendlicher verdienen kann, muss sein wahrscheinlicher weiterer Werdegang vorausgesagt werden. Das ist umso schwieriger, je jünger ein Kind ist.

Die beruflichen Aussichten werden aufgrund von Indizien abgesteckt. Hier etwa die bisherigen schulischen Leistungen oder ein vielleicht bereits gefasstes Berufsziel. Auch die Ausbildungs- und Einkommensverhältnisse der Eltern oder älterer Geschwister werden herangezogen.

Die Haftpflicht-Versicherung hat dann den Unterschied zwischen den wahrscheinlichen Einkommen beim normalen Werdegang und dem aufgrund der Verletzungsfolgen lediglich erreichten Einkommen zu zahlen. 

Haushaltsschaden (früher Haushaltsführungsschaden) 

Sie erleiden dann einen Haushaltsschaden, wenn Sie aufgrund Ihrer Verletzung nicht mehr in der Lage sind, Ihren Haushalt, bzw. den Haushalt der Familie zu führen, d.h. bestimmte Tätigkeiten im Rahmen des Haushalts auszuführen. 

Auch für diese Konsequenz aus dem Verkehrsunfall hat die gegnerische Haftpflicht-Versicherung einzustehen. 

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Was muss ich nach einem Unfall tun?

Was Sie nach einem Unfall zu tun haben ist selbstverständlich von Ihrer körperlichen Verfassung abhängig. Es gibt hier kein starres Vorgehen. Sind Sie schwer verletzt worden ist es für Sie selbstverständlich unmöglich, selbst zu handeln.

Es gibt aber eine grundsätzliche Reihenfolge:

1. Sie haben das Recht sich einen Rechtsanwalt zu nehmen. Diesen muss der Unfallgegner bezahlen, wenn Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben.

2. Wählen Sie einen KFZ-Sachverständigen. Dieser muss den Schaden an Ihrem Fahrzeug bewerten. Wollen Sie, dass Ihr Fahrzeug repariert wird, suchen Sie eine Werkstatt auf, der Sie vertrauen. Sie müssen einen Vorschlag der gegnerischen Haftpflichtversicherung nicht akzeptieren. Weisen Sie ein schnelles Angebot der gegnerischen Haftpflichtversicherung auf Zahlung einer Abfindung zurück.

Sollten Sie auch nur leicht verletzt worden sein, begeben Sie sich sofort zum Arzt. Hier kann Abwarten schädlich sein. Bei bestimmten Verletzungen wird erwartet, dass Schmerzen sofort auftreten. Versäumen Sie in diesen Fällen den Arztbesuch am ersten Tag, lehnt die gegnerische Haftpflichtversicherung vielleicht alle Zahlungen mit dem Hinweis ab, dass mangels spontan aufgetretener Schmerzen ein Zusammenhang mit dem Unfallereignis nicht gesehen werden kann.

Sind Sie erwerbstätig ist es außerdem wichtig, dass Sie sich die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt bescheinigen lassen.

Neben anderen Faktoren ist die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bedeutsam für die Höhe des Schmerzensgeldes.

3. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist selbstverständlich Ihrem Arbeitgeber zu übersenden. Sollten Sie als Freiberufler und / oder Selbständiger über eine Krankentagegeldversicherung verfügen, so ist selbstverständlich auch Ihre private Krankenversicherung insoweit zu informieren.

Die Belege über alle Kosten, die Ihnen entstehen, sind aufzubewahren. Hier insbesondere, falls Sie gesetzlich krankenversichert sein sollten, Belege über Quartalszahlungen. Auch Belege über Zuzahlungen zu Medikamenten haben Sie aufzubewahren.

Für Fahrten, die Sie ggf. unfallbedingt mit dem Taxi zurücklegen, haben Sie ebenfalls die Quittungen aufzubewahren.

Sie müssen entscheiden, ob Sie einen Mietwagen nehmen. Die andere Möglichkeit ist Nutzungsausfallentschädigung. Welchen Mietwagen und wie lange sollten Sie vorher mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung klären. Ansonsten kann es hinterher Probleme geben.

4. Falls Sie einen Anwalt haben, wird dieser sich mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung in Verbindung setzen.

Falls nein, können Sie den Kontakt auch selbst herstellen. Über den Zentralruf der Autoversicherer, welchen Sie unter der Rufnummer 0180-25026 erreichen, (Anruf aus dem deutschen Festnetz 6 Cent fällig) können Sie jeden Versicherer herausfinden.

5. Aufgrund der Allgemeinen Kraftfahrtversicherungsbedingungen, die auch Bestandteil Ihres Kraftfahrtversicherungsvertrags sind, haben Sie auch Ihre eigenen Haftpflichtversicherung über ein Unfallereignis unverzüglich zu unterrichten.

Dieses gilt unabhängig davon, dass Sie nach Ihrer Auffassung den Unfall nicht verschuldet haben. Ist dieses tatsächlich so, so werden Sie im Ergebnis nicht Ihren Schadenfreiheitsrabatt verlieren.

6. Den Sachschaden am Fahrzeug zu beziffern ist meistens schon wenige Tage nach dem Unfall möglich, wenn das Sachverständigengutachten vorliegt. Anders sieht es mit den Positionen Schmerzensgeld und beispielsweise Erwerbsschaden und Haushaltsführungsschaden aus. Ein Schmerzensgeld kann meistens erst abschließend beziffert werden, wenn Sie völlig wieder hergestellt sind. Sollten Sie schwer- oder schwerstverletzt worden sein, so sollten Sie eine Vorschusszahlung auf ein noch endgültig zu bezifferndes Schmerzensgeld von der gegnerischen Haftpflichtversicherung verlangen. Wie Sie im Falle von Personen- und Sachschaden im einzelnen vorgehen können Sie meinen weiteren Ausführungen entnehmen.

Sie brauchen Hilfe? Ich bin für Sie da: info@twitting.eu oder 02331-409319.