ANWALTSWECHSEL

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Der Wechsel des Anwalts ist immer möglich. Sie sollten darüber immer nachdenken, wenn Sie das Vertrauen zu Ihrem Anwalt verloren haben. Wenn Sie meinen, dass Ihr Anwalt

  • sich nicht auskennt
  • für Sie keine Zeit hat
  • Sie nicht gut informiert

dann sollten Sie das Mandat beenden. Ein neuer Anwalt kann Ihre Sache vielleicht noch retten.

Bezahlen müssen Sie Ihren bisherigen Anwalt nur dafür, was er bislang geleistet hat. Wenn Sie den Anwalt wechseln, besteht also keine Gefahr, dass Sie zweimal im vollen Umfang Anwaltshonorar bezahlen müssen.

Dasselbe gilt, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Die Rechtsschutzversicherung wird Ihren bisherigen Anwalt für das bezahlen, was er bislang geleistet hat. Der neue Anwalt erhält sein Honorar für das, was er zukünftig leistet.

Wegen der Eigenart des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes kann im Einzelfall aber eine „Lücke“ beim Honorar entstehen. Hier kann dann eine individuelle Vereinbarung mit dem neuen Rechtsanwalt, wie zum Beispiel die Vereinbarung eines Erfolgshonorars, sicher stellen, dass Sie nicht zusätzlich belastet werden.

Berichten Sie mir Ihren Fall. 

Ich antworte Ihnen kostenlos und unverbindlich.

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Hinweis:  Ihre Anfrage ist kostenlos. Meine unverbindliche Ersteinschätzung mit der ich Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiere, ist für Sie auch kostenfrei.

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ARBEITSUNFALL WEGEUNFALL

Sie hatten einen Arbeitsunfall oder einen Wegeunfall und wollen Schmerzensgeld und weitere Leistungen?

Hier wird die Unfall-Kanzlei Twitting Ihre Interessen durchsetzen!

Ein Arbeitsunfall liegt dann vor, wenn Sie am Arbeitsplatz oder auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall hatten. Der Arbeitsunfall wird auch als Betriebsunfall oder Berufsunfall bezeichnet.

Bei einem Arbeitsunfall können Sie Leistungen von der Berufsgenossenschaft (BG) verlangen, bei einem Wegeunfall auch oft weitere Leistungen und Schmerzensgeld von der gegnerischen Haftpflichtversicherung.

Bei einem schuldlosen Wegeunfall können Sie immer Schmerzensgeld vom Unfallverursacher verlangen. Der Anspruch auf Schmerzensgeld richtet sich dabei gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Von der Berufsgenossenschaft können Sie niemals Schmerzensgeld verlangen, da der Schmerzensgeldanspruch nicht zum sogenannten Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung gehört.

Gerne setzt die Anwaltskanzlei Twitting Ihr Schmerzensgeld bei der Haftpflichtversicherung durch.

Die Schritte zur Leistung (aber nochmals: kein Schmerzensgeld) von der Berufsgenossenschaft sind folgende:

  • Der Arbeitsunfall muss der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Das macht der Arzt oder die Klinik. Erfolgte in Ihrem Fall bislang keine Meldung? Macht nichts! Sie können Ihren Unfall jederzeit der Berufsgenossenschaft nachmelden!
  • Die Berufsgenossenschaft muss Ihren Unfall als Arbeitsunfall anerkennen. Wenn Sie denken, dass jeder Unfall auf dem Gelände Ihres Betriebs versichert ist, so irren Sie. Ereignet sich der Unfall z.B. in der Raucherpause, so sind Sie nicht versichert.

Ist Ihr Unfall schließlich als Berufsunfall anerkannt, so stehen Ihnen verschiedene Geldleistungen zu:

In einigen Fällen ist es auch möglich, nach einem Arbeitsunfall Schmerzensgeld zu fordern, der sich nicht auf dem Weg zur Arbeit ereignet hat.

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REITUNFALL

Sie hatten einen Reitunfall und wurden verletzt?

Machen Sie Schmerzensgeld und Personenschaden konsequent geltend!

Es ist zunächst wichtig abzuklären, gegen wen die Ansprüche zu richten sind, was bei einem Reitunfall schwierig sein kann. Es gibt folgende Konstellationen bei einem Reitunfall:

Falls Ihr Pferd bei dem Reitunfall verletzt wurde, so können Sie die Übernahme der Behandlungskosten verlangen.

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UNFALL FITNESSSTUDIO

Sie hatten einen Unfall im Fitnessstudio?

Anwalt Twitting ist selbst seit 25 Jahren Kraftsportler. Ihr Schmerzensgeld und alle anderen Ansprüche werden von der Kanzlei-Twitting durchgesetzt.

Ist das Fitnessstudio schuld, muss es für Ihren Personenschaden zahlen, wozu auch das Schmerzensgeld gehört.

Das gilt, wenn ein Gerät Ihnen nicht richtig erklärt wurde! Auch, wenn der Seilzug der Latmaschine gerissen ist, muss gezahlt werden! Stolperfallen oder rutschige Böden haben im Studio ebenfalls nichts zu suchen!

Zur Sicherheit im Studio: Es ist grundsätzlich die Pflicht eines jeden Fitnessstudios, Ihnen die Funktionsweise von Übungs-Geräten zu erklären. Auch muss das Sportstudio durch Kontrollen sicherstellen, dass Geräte wie Stepper, Crosstrainer, Fitnessturm, Smith Machine aber auch Hanteln gefahrlos benutzt werden können und sicher sind. Auch müssen alle Übungsgeräte regelmäßig gewartet werden.

Kein Fitnessstudio kann sich komplett von der Haftung freizeichnen, etwa durch Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Oft versuchen sich die Studios auch vor Zahlungen zu drücken, indem Sie dem Mitglied ankreiden, den Unfall selbst verursacht zu haben. Das macht die Kanzlei-Twitting nicht mit!!

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STURZ IM SUPERMARKT

Supermärkte und größere Kaufhäuser müssen dafür sorgen, dass Kunden nicht ausrutschen.

Wenn diese Sorgfaltspflicht verletzt ist, muss der Betreiber Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen. So entschied es das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 14. Juli 2004 (Az.: 7 U 18/03).

Wer auf dem Boden eines Supermarktes oder eines anderen großen Geschäftes ausrutscht, hat ein Recht auf Schmerzensgeld.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe sprach deswegen einer Kundin 3.000,00 € Schmerzensgeld zu, die beim einkaufen auf einem kaum sichtbaren Schmierfilm ausgerutscht war und sich dabei erheblich am Arm verletzt. Weil der Betreiber des Supermarktes nicht beweisen konnte, dass der Fußboden regelmäßig gereinigt wurde, sah das Gericht die Verkehrssicherungspflicht als verletzt an.

Wer ein Ladengeschäft betreibt, muss nämlich für die Sicherheit der Kunden sorgen, wozu es auch gehört, eine gefährliche Glätte des Fußbodens zu verhindern oder zu beseitigen. So sah es bereits der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 25.11.1966 (Az. VI ZR 35/65).

Betreiber von Supermärkten sind zur intervallmäßigen Sichtkontrolle und der damit einhergehenden Reinigung verpflichtet. Finden solche Kontrollen nicht statt, haftet der Betreiber des Marktes dem Kunden im Falle eines Sturzes auf Schadenersatz und Schmerzensgeld (so das Oberlandesgericht Hamm in NJW-RR 2002, Seite 171).

Sind Sie also wegen der Nachlässigkeit des Supermarktes oder des Kaufhauses zu Sturz gekommen und haben Sie sich dabei verletzt, so sollten Sie nicht zögern Schadensersatz und Schmerzensgeld zu verlangen. Supermärkte müssen auch für Stolperfallen auf Parkflächen und Gehwegen haften.

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DAUERSCHÄDEN

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Ist Ihr Erwerbsschaden von Dauer, so muss ganz genau gerechnet werden. Oft entwickelt sich ein größeres gesundheitliches Problem erst mit der Zeit, z.B. eine Arthrose nach einer Gelenkverletzung. Hier gibt es die Möglichkeit gerichtlich feststellen zu lassen, dass die Haftpflichtversicherung auch für solche Schäden haften muss. 

Dieses geschieht im Rahmen einer sogenannten Feststellungsklage, wobei der Klageantrag wie folgt lautet:

„Es wird festgestellt, dass die Beklagte (Haftpflichtversicherung) für alle materiellen und nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden haftet, die dem Kläger (Verletzten) aus dem Unfallereignis am…………in …………….entstanden sind.“ 

Dieses ist natürlich nur ein Beispiel für einen Feststellungsantrag. In Ihrem individuellen Fall kann dieser der Wortlaut auch ganz anders ausfallen.

Falls Sie Fragen haben, so wenden Sie sich an mich. Senden Sie mir eine E-mail. Ich melde mich dann direkt bei Ihnen, auch an Wochenenden: info@twitting.eu oder 02331-409319.

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ERFOLGSHONORAR

Wenn Sie sich sonst einen Rechtsanwalt nicht leisten könnten, kann ein Erfolgshonorar der richtige Weg sein.

Sie wollen Ihre Ansprüche konsequent verfolgen, machen sich aber Sorgen wegen der Kosten weil,

  • Sie keine Rechtsschutzversicherung haben oder 
  • Sie den Anwalt wechseln wollen.

Die Lösung für Ihre Kosten-Probleme kann ein Erfolgshonorar sein. Eine Erfolgshonorar-Vereinbarung ist aber auf bestimmte Ausnahmefälle beschränkt, z.B., wenn Sie sich sonst einen Rechtsanwalt nicht leisten könnten und von der Rechtsverfolgung abgesehen hätten. Ob Ihre Angelegenheit einen solchen Fall darstellt, prüft die Anwaltskanzlei Twitting gerne kostenlos für Sie. 

Was ist ein Erfolgshonorar?

Antwort: Eine vertraglich vereinbarte Vergütung, die vom Erfolg abhängig ist.

Diese ist dann zulässig, wenn Sie aus wirtschaftlichen Gründen auf eine Erfolgshonorarsvereinbarung angewiesen ist, weil Sie andernfalls Ihren Anspruch nicht durchsetzen könnten.

Der Vorteil einer solchen Vereinbarung für Sie ist, dass Sie im Misserfolgsfall Rechtsanwalt Twitting kein Honorar zahlen müssen.

Sie brauchen Hilfe? Ich bin für Sie da: info@twitting.eu oder 02331-409319.

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PROZESSKOSTENHILFE

Wenn Sie sich einen Prozess eigentlich nicht leisten können, haben Sie vielleicht einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Das prüft Unfall-Anwalt Twitting gerne für Sie.

Wenn Sie nicht viel Geld haben, können Sie nämlich Hilfe vom Staat erwarten, damit Sie vor Gericht klagen können: Die Prozesskostenhilfe. Den Antrag stellt Unfall-Anwalt Twitting für Sie.

Prozesskostenhilfe können Sie auch und gerade für eine Klage gegen die Versicherung erhalten, wenn diese Ihren Schaden nicht oder nicht vollständig ersetzen will.

Wird Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt wird, so hat dieses zwei Vorteile:

  • Sie sind entweder komplett von Gerichts- und Anwaltskosten befreit oder Sie müssen die Kosten durch monatliche, zinslose Raten aufbringen.
  • Sie müssen

Einen Haken gibt es aber: Die Prozesskostenhilfe übernimmt nicht die Kosten des Prozessgegners! Das ist kein Problem, wenn Sie den Prozess gewinnen. Verlieren Sie aber den Prozess gegen die Haftpflicht-Versicherung, so müssen Sie dieser auch dann die Prozeß-Kosten (z.B. Anwaltskosten) erstatten, wenn Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt wurde.

Ob Sie zu dem Kreis von Personen gehören, die Prozesskostenhilfe erhalten, ist gesetzlich geregelt: „Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.“

Einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat danach, wer

–       einen Prozess führen muss und die dafür erforderlichen Kosten nicht aufbringen kann (z.B. ALG II-Bezieher, Personen mit geringem Einkommen etc.) und

–       nach Einschätzung des Gerichts nicht nur geringe Aussichten hat, den Prozess zu gewinnen.

Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht nicht, wenn eine Rechtsschutzversicherung oder eine andere Stelle die Kosten übernimmt.

Sie brauchen Hilfe? Ich bin für Sie da: info@twitting.eu oder 02331-409319. 

ANWALTSKOSTEN

Wie hoch sind die Anwaltskosten in Unfallsachen

Trifft Sie kein Mitverschulden, so muss die Haftpflicht-Versicherung der Gegenseite die Anwaltskosten übernehmen.

Wenn Sie allein am Unfall Schuld haben, so müssen Sie auch Ihren Anwalt selbst zahlen.

Haben Sie aber eine Verkehrs-Rechtschutz-Versicherung, so kostet Sie die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts nichts. Haben Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart, so zahlen Sie nur diese.

Was ist mit den Kosten beim Anwaltswechsel?

Grundsätzlich können Sie selbstverständlich jederzeit Ihren Anwalt wechseln. Dabei können allerdings zusätzliche Kosten entstehen, da sowohl die Haftpflicht-Versicherung der Gegenseite, als auch Ihre Rechtsschutzversicherung lediglich die Kosten eines Rechtsanwaltes übernehmen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, auf Basis welchen Streitwertes Ihr „alter“ Anwalt abgerechnet hat und in welchem Stadium (außergerichtlich / gerichtlich) sich Ihre Sache befindet. Gerne gebe ich Ihnen – selbstverständlich kostenlos – Auskunft, ob und welche Zusatzkosten bei einem Anwaltswechsel auf Sie zukommen und wie man Zusatzkosten vielleicht durch eine Honorarvereinbarung abmildern kann.

Kann ich ein Erfolgshonorar vereinbaren?

Sie können mit der Online-Kanzlei Twitting auch ein Erfolgshonorar vereinbaren.

Prozesskostenhilfe

Wenn Sie nur über ein geringes monatliches Einkommen verfügen, stehen Ihnen staatliche Leistungen zur Bezahlung eines Anwalts zur Verfügung. Für den außergerichtlich beauftragen Anwaltskosten die sogenannte Beratungshilfe und für den gerichtlich beauftragten die Prozesskostenhilfe.

Wenn Sie „bedürftig“ im Sinne des Gesetzes sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.

Wurde Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt wird, sind Sie entweder ganz von Gerichts- und Anwaltskosten befreit oder Sie müssen die Kosten durch monatliche Raten aufbringen. Wird Prozesskostenhilfe bewilligt, so müssen Sie auch keine Gerichtskosten vorschießen. Einen Haken gibt es allerdings: Die Prozesskostenhilfe übernimmt nicht die Kosten, welche der gegnerischen Partei entstehen. Verlieren Sie also den Prozess gegen die Haftpflicht-Versicherung, so müssen Sie dieser die Kosten (z.B. Anwaltskosten) erstatten.

Ob Sie zu dem Kreis von Personen gehören, die Prozesskostenhilfe erhalten, ist gesetzlich geregelt: „Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.“ Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat danach, wer

–       einen Prozess führen muss und die dafür erforderlichen Kosten nicht aufbringen kann (z.B. ALG II-Bezieher, Personen mit geringem Einkommen etc.) und

–       nach Einschätzung des Gerichts nicht nur geringe Aussichten hat, den Prozess zu gewinnen.

Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht nicht, wenn eine Rechtsschutzversicherung oder eine andere Stelle die Kosten übernimmt.

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ABFINDUNG ANFECHTEN

Eine Abfindung kann grundsätzlich angefochten werde. Wie Sie eine Abfindung anfechten können, gehört mit zu der kompliziertesten Materie im Verkehrsunfallrecht.

Wenn der Abfindungsvergleich Vorbehalte vorsieht, handelt es sich nicht um eine Anfechtung im eigentlichen Sinne. Sie machen dann nur von diesem Vorbehalt Gebrauch. Unter einem Vorbehalt versteht man, wenn beispielsweise ein Erwerbsschaden vom Abfindungsvergleich / von der Abfindungsvereinbarung ausgeschlossen wurde. Dann können Sie diesen Erwebsschaden auch noch weiterhin geltend machen. Die Verjährungsfristen müssen Sie dennoch beachten.

Wenn der Abfindungsvergleich allerdings keine Vorbehalte vorsieht oder sogar sich noch auf „nicht vorhersehbare Schäden“ erstreckt, ist die einzige Möglichkeit jetzt noch die „Anfechtung“ des Vergleichs um weiterhin Forderungen anmelden zu können.

Angefochten werden kann der mit der Versicherung abgeschlossene Vergleich dann, wenn das Festhalten am Vergleich nach Treu und Glauben unzumutbar ist. Dieses kann dann der Fall sein, wenn die Geschäftsgrundlage für den Vergleich weggefallen ist oder sich geändert hat, so dass eine Anpassung an die veränderten Umstände erforderlich scheint.

Dieses kann desweiteren der Fall sein, wenn nachträglich erhebliche Äquivalenzstörungen in den Leistungen der Parteien eingetreten sind, die für den Geschädigten nach den gesamten Umständen des Einzelfalles eine ungewöhnliche Härte bedeuten würden.

Soweit allerdings ein Geschädigter das Risiko in Kauf nimmt, dass die für die Berechnung des Abfindungsbetrages maßgeblichen Faktoren auf Schätzungen und Prognosen beruhen und sich demgemäß unvorhersehbar positiv oder negativ verändern können, ist ihm die Berufung auf eine Veränderung der Vergleichsgrundlagen verwehrt.

Auch kann bei einem krassen Missverhältnis zwischen Vergleichssumme und Schaden das Berufen der Versicherung auf den Vergleich gegen Treu und Glauben vestoßen.

Sollte allerdings hier wiederum die eingetretene Veränderung in den Risikobereich fallen, für den der Geschädigte sich abgefunden erklärt hat, muss dieser grundsätzlich auch bei erheblichen Opfern, die sich später herausstellen, die Folgen tragen.

Soweit die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. 

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AUTOUNFALL SCHMERZENSGELD

Wenn Sie bei einem Autounfall verletzt worden sind, haben Sie immer einen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn Sie nicht Schuld sind.

Achtung: Wenn Sie weder Fahrer, noch Halter des Autos waren und verletzt worden sind, muss Ihnen in jedem Fall die Haftpflicht-Versicherung Schmerzensgeld zahlen.

Das gilt selbst dann, wenn Sie in dem Auto gesessen haben, dass den Unfall verursacht hat.

Beim Schmerzensgeld handelt es sich um einen Ersatz für Schmerzen in Geld. Es kann in einem Betrag gezahlt werden. Wenn die Verletzungen sehr schwer sind, kann das Schmerzensgeld auch als monatliche Rente gezahlt werden.

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt vom Umfang und der Schwere der Verletzungen ab. Auch die Dauer der ärztlichen Behandlung spielt eine Rolle, sowie die Dauer der Arbeitsunfähigkeit.

In der Praxis wird die Höhe des Schmerzensgeldes nach Tabellen ermittelt. Die bekannteste ist die ADAC- Schmerzensgeldtabelle der Autoren Hacks/Ring/Böhm.

Bei der Höhe des Schmerzensgeldes ist wichtig, ob ein Dauerschaden eingetreten ist. Das Lebensalter des Verletzten, sein Beruf und seine sonstigen Beeinträchtigungen, sei es bei der Ausübung von Hobbys oder beim Sport, werden ebenfalls berücksichtigt.

Auch eine Schmerzensgeldrente oder ein einmaliger Kapitalbetrag neben einer Schmerzensgeldrente können von der Haftpflichtversicherung geschuldet sein.

Eine Schmerzensgeldrente kommt zum Beispiel bei anhaltenden Schmerzen in Betracht oder sollte es erforderlich sein, dass der Verletzte sich auch weiterhin ärztlichen Eingriffen unterziehen muss und die Heilungschancen ungewiss sind.

Die in Deutschland gezahlten Schmerzensgeldhöchstbeträge belaufen sich auf ungefähr 500.000 EUR. Beispiele finden Sie in der Schmerzensgeldtabelle.

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ZUGUNFALL

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Sie hatten einen Zugunfall? Sie sind beim Betrieb einer Bahn oder eines anderen Schienenfahrzeugs verletzt worden, vielleicht sogar schwer? Hier erhalten Sie Hilfe vom Rechtsanwalt! 

 

Die Anwaltskanzlei Twitting vertritt die Geschädigten von Unfällen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen den Verantwortlichen.

Wenn Sie einen Unfall hatten, dann ist für Sie schnelles und fundiertes Handeln durch einen kompetenten Unfall-Anwalt zur optimalen Verfolgung Ihrer Interessen geboten.

Bei einem Zugunfall oder Bahnunfall ist die Anspruchsgrundlage § 1 des Haftpflichtgesetzes. Hier der Inhalt:

 

(1) Wird bei dem Betrieb einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Betriebsunternehmer dem Geschädigten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht ist.

(3) Die Ersatzpflicht ist ferner ausgeschlossen, wenn eine

1.   zur Aufbewahrung angenommene Sache beschädigt wird;

2.   beförderte Sache beschädigt wird, es sei denn, daß ein Fahrgast sie an sich trägt oder mit sich führt.

 

Die Unfall-Kanzlei Twitting bietet Ihnen:

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Motorradstiefel sind keine Pflicht

Nicht weiniger Schmerzensgeld bei Motorradunfall, wenn keine Motorradstiefel getragen wurden.

Das entschied das Oberlandesgericht Nürnberg in seinem Beschluss vom 09.04.2013, 3 U 1897/12. Das Gericht lehnte ein Mitverschulden des Motorradfahrers ab, der lediglich mit Sportschuhen unterwegs war. Der am Unfall beteiligt PKW-

Fahrer und dessen Haftpflichtversicherung sahen ein Mitverschulden in Höhe von 50%. Beide argumentierten, die Verletzungen wären nicht so schwer ausgefallen, wenn der Motorradfahrer spezielle Motorradstiefel getragen hätte.

Die Richter folgten diesem Argument nicht und führten aus, dass weder die StVO (Straßenverkehrsordnung), noch die „allgemeine Verkehrsanschauung“ verbindlich vorschreiben würden, dass spezielle Motorradstiefel beim Fahren eines Motorrads Pflicht seien.

Der Motorradfahrer siegte in der 2. Instanz vor dem Oberlandesgericht Nürnberg und blamierte den PKW-Fahrer und dessen Versicherung.

Fahrrad vs. LKW Haftung

Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 22.01.2015, Az. 4 U 69/14:  Zur Haftungsverteilung beim Zusammenstoß eines rückwärts in eine Grundstückseinfahrt einbiegenden LKW mit einer Radfahrerin, die einen Radweg in der falschen Richtung befährt.

Die Regelung über die Benutzung linker Radwege bezweckt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat, nur den Schutz des Gegen- und Überholverkehrs auf dem Radweg, nicht das Einbiege- und Querverkehrst. Ein Verstoß gegen § 2 Abs. 4 Satz 4 StVO, der die Benutzung linker Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 nur zulässt, wenn dies durch das Zusatzzeichen “Radverkehr frei” allein angezeigt ist, ist im Verhältnis zu einem rückwärts nach links in ein Grundstück abbiegende KFZ-Führer einem Radfahrer nicht entgegenzuhalten.

Die Einfahrt in ein Grundstück gehört zum Abbiegen im Sinne von § 9 StVO, so dass dessen Vorschriften zum Schutze des Folge – und Gegenverkehrs unmittelbar anwendbar sind. Die Abbiegevorschriften gelten auch für das Rückwärtsabbiegen. Nach der Vorschrift des § 9 Absatz 3C StVO muss der Linksabbieger Gegenverkehr aller Art ohne wesentliche Behinderung vor dem Abbiegen durchfahren lassen. Den Vorrang haben auch entgegenkommende Radfahrer, die einen hier sogenannten anderen Radweg benutzen. Wegen der vorrangigen Bedeutung der Durchfahrregel gilt diese auch bei pflichtwidrigem Verhalten des Entgegenkommenden, etwa das problemlos sichtbaren entgegen der Fahrtrichtung fahrenden Radfahrers.

Schmerzensgeld HWS

Sie haben bei einem Verkehrsunfall ein HWS erlitten? Dann haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld, egal was die Versicherung sagt!

Versicherung stellt sich quer

Den Einwand der Versicherung, dass man auf MRT- und Röntgenbildern ja gar keine Verletzung sehen kann, lassen wir nicht zu. Die Kanzlei Twitting weis, dass die Schmerzen von Unfall-Geschädigten real sind. Auch ein Dauerschaden ist beim HWS häufig.

Neuste Forschung verhilft zum Schmerzensgeld

Die Forschung in der Medizin beweist: Kopf- und Nackenschmerzen, neurologische Probleme, Schluckbeschwerden, schmerzhafte Bewegungseinschränkungen sind Unfallfolgen! Das gilt beim HWS-Syndrom auch dann, wenn keine Wirbel gebrochen sind und wenn der Rückenmarkskanal nicht eng ist.

Einwand der Versicherung: Harmlosigkeitsgrenze

Diesen Unsinn machen wir nicht mit, auch wenn vielen Versicherungen damit argumentieren. Eine starre Grenze für die kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung, unterhalb derer ein HWS-Syndrom nicht möglich ist, gibt es nicht. Das steht seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs dazu sicher fest (BGH Urteil v. 28.01.2003, Az. VI ZR 139/02).

Mit dem kompetenten Gutachter Hand in Hand

Der richtige Gutachter muss her. Einer, der die neuste Forschung kennt. Keiner, der von der Versicherung sein Geld erhält. Für einen wirklich unabhängigen  Gutachter sorgt die Kanzlei Twitting! Gemeinsam setzen wir Ihr Schmerzensgeld durch!

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Skiunfall

Richtiges Training schützt vor Ski-Verletzungen!

Sie hatten einen Unfall beim Skifahren?

Dann steht Ihnen Schmerzensgeld zu!

Voraussetzung:

Jemand hat (Mit-) Schuld an Ihrer Verletzung.

Schuld kann der Pistenrowdy haben, wenn er sie umgefahren hat und sich nicht an die FIS-Regeln gehalten hat.

Wer sich auf den Skipisten und auf Loipen nicht vernünftig verhält, haftet unbeschränkt für die Folgen. Die FIS-Regeln müssen unbedingt eingehalten werden.

Hier die 10 Regeln der FIS:

  1. Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen andreren gefährdet oder schädigt oder ihn in der Ausübung seiner Tätigkeit einschränkt.
  2. Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
  3. Der von hinten kommende Skifahrer oder Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
  4. Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
  5. Jeder Skifahrer oder Sbowboarder, der in eine Skiabfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
  6. Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
  7. Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
  8. Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisierung beachten.
  9. Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
  10. Jeder Skifahrer und Snowboardfahrer, ob Zeuge oder Beteilgter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalls seine Personalien angeben.

Sind Sie also beim Skifahren von einem anderen verletzt worden und wurden eine oder mehrere der FIS-Regeln verletzt, so können Sie Schadensersatz verlangen. Private Personen haften nach dem Gesetz unbeschränkt.

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Unfall-Anwalt

Seit mehr als 16 Jahren werden Interessen von Unfall-Opfern von der Kanzlei Twitting vertreten.

Anwalt Dirk Twitting

Unfall-Anwalt Twitting hat aufgrund seiner Kenntnisse „Augenhöhe“ mit der Versicherung. Die Begriffe „Unfall“ und „Anwalt“ sind nach Einschätzung der Kanzlei Twitting untrennbar miteinander verbunden.

Bei unfallbedingter Körperverletzung stehen dem Verletzten zahlreiche höchst unterschiedliche Schadenersatzansprüche mit unterschiedlichen Voraussetzungen und verschiedenen Weichenstellungen für die Zukunft zu. Eine der vom Geschädigten so frühestmöglich zu treffenden Entscheidungen ist daher, ob ein Anwalt eingeschaltet wird.

Bei der Abwägung der Beauftragung eines Unfall-Anwalts muss sich der Geschädigte klarmachen, dass die Bestimmung einer den erlittenen Unfallfolgen angemessenen und ausreichenden Entschädigung zu der schwierigsten Materie an sich gehört. Es muss eine Auseinandersetzung mit der Frage der Schuld, den aktuellen Leiden – auch psychischer Art – und auch mit dem Umfang und der Schwere von Dauerfolgen erfolgen.

Die Frage danach, wie eigentlich ein eingetretener Dauerschaden für die Zukunft bereits gegenwärtig beziffert und abgefunden werden kann, stellt den Juristen vor größere Denkarbeiten und ist für juristische Laien praktisch nicht zu beantworten. Weiterhin ist mit der Versicherung auf der Gegenseite ein harter Gegner vorhanden, dessen vorrangiges Ziel es ist, die berechtigten Ansprüche des Unfallopfers entweder rundheraus abzulehnen oder klein zu rechnen. Selbstverständlich ist die mit einer Rechtsabteilung und externen medizinischen Gutachtern ausgestattete Versicherung in der Abwehr von Ansprüchen überaus geübt, handelt es sich doch um deren alltägliches „Geschäft“. Für das Unfallopfer ist es meistens das erste Mal, dass es existentielle Ansprüche durchsetzen muss. Es existieren für den juristischen Laien viele Fallen. Für Fehler muss oftmals lebenslang gebüßt werden.

Nach meiner Einschätzung ist die Beauftragung eines Anwalts immer zwingend erforderlich.

Entscheidend für die Frage, welcher Anwalt beauftragt wird, ist natürlich, die entsprechende juristische Kompetenz vorausgesetzt, welchem Anwalt das Vertrauen des Opfers gilt.

 Was können Sie daher von mir verlangen?

-Ich gebe Ihnen Klarheit darüber, wie es weitergeht.

-Ich setzte die Regulierung für Sie durch. Die Aussicht, dass Sie sich selbst gegen die Versicherung durchzusetzen, ist gering. Versuchen Sie es dennoch, kann dieses leicht zum Desaster werden. Die gegnerische Versicherung wird Ihre Fehler gnadenlos ausnutzen, um die Summe der Entschädigung zu drücken.

-Ich werde mich nicht hinhalten lassen. Die Erfahrung zeigt, dass Versicherungen oft die Schadenregulierung bewusst verzögern oder selbst bei eindeutiger Sachlage bestreiten, zur Zahlung verpflichtet zu sein. Ohne Vertretung durch einen Rechtsanwalt erfolgt so gut wie nie eine wirklich angemessene Schadenregulierung und Schmerzensgeldzahlung.

-Ich akzeptiere den Einwand der Versicherung eines Mitverschuldens nicht. Oft wendet die gegnerische Versicherung unberechtigt ein Mitverschulden ein. Auch macht die gegnerische Versicherung manchmal ein Alleinverschulden geltend, obwohl das nicht zutreffend ist.

-Ich vertrete Sie auch als verletzter Fußgänger oder Fahrradfahrer optimal. Halten Sie sich als Fußgänger oder Fahrradfahrer für schuldig an einem Unfall, so weiß Ihr Anwalt, dass die Sache nicht von vorne herein aussichtslos sein muss. Nach der Rechtssprechung wird dem Führer eines Kraftfahrzeugs nämlich oft dennoch ein Verschuldensanteil von 25% angerechnet, nämlich im Rahmen der sogenannten „Betriebsgefahr“ seines Fahrzeugs. Zu dieser Quote können also durchaus Ansprüche gegen den Versicherer gestellt werden.

Verletzte Fußgänger und Radfahrer  sollten also in jedem Falle Forderungen gegen die Versicherung des unfallbeteiligten Kraft-Fahrzeugs geltend machen. “ Verkehrsunfall“ und „Anwalt “ gehören auch hier als Begriff eng zusammen, da nur der Rechtsanwalt den juristischen Laien optimal vertreten kann.

-Ich verhinder den Verjährungseintritt. Der beauftragte Anwalt ist in der Lage, die Verjährung im Blick zu halten. Sie glauben vielleicht es reicht aus, Strafanzeige gegen den Unfallverursacher zu stellen. Das ist falsch. Wenn erforderlich muss rechtzeitig und im richtigen Umfang geklagt werden.

-Ich verhindere, dass Sie zögern. Falls Sie als Geschädigter darauf warten, erst mal Gesund zu werden und sich dann um die Schadenregulierung zu kümmern, so liegen Sie falsch. Dieses ist ein gefährlicher Unsinn. Auch Ansprüche aus einem Verkehrsunfall verjähren. Wenn sich die Versicherung dann auf Verjährung beruft, fallen Sie mit Ihren kompletten Forderungen aus.

Der Verjährungsbeginn ist grundsätzlich der 31.12. des Jahres ist, in dem der Unfall stattgefunden hat. Die Verjährungsfrist beträgt dann 3 Jahre.

Falls Sie Fragen haben, so wenden Sie sich an mich. Senden Sie mir eine E-mail. Ich melde mich dann direkt bei Ihnen: info@twitting.eu oder 02331-409319.

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Unfall Schwangerschaft

Einen Unfall während der Schwangerschaft zu erleiden ist für die Betroffene natürlich immer mit der Sorge um das Baby verbunden.

Hier steht selbstverständlich im Vordergrund abzuklären, dass dem Baby nichts passiert ist. Die Schwangere sollte sich daher nach einem Unfall immer gründlich untersuchen lassen. Das gilt auch dann, wenn der Unfall harmlos erscheint.

Steht dann fest, dass es dem Baby gut geht, so erhöht doch die Sorge um dessen Wohlergehen den Schmerzensgeldanspruch der werdenden Mutter.

Auch die Tatsache, dass die Schwangere keine Medikamente einnehmen darf um eigene Schmerzen zu lindern, steigert ihren Schmerzensgeldanspruch. 

So hat das Amtsgericht Köln in seiner Entscheidung vom 16.06.2011, Aktenzeichen 274 C 19/11 folgendes sinngemäß ausgeführt:

Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes wurde insbesondere berücksichtigt, dass die Klägerin zum Unfallzeitpunkt im 5. Schwangerschaftsmonat befand und somit bis zur Geburt des Kindes besonderen psychischen Belastungen ausgesetzt war. Auch eine Einnahme von Schmerzmitteln war aufgrund der Schwangerschaft nicht möglich.

Berichten Sie mir Ihren Fall. 

Ich antworte Ihnen kostenlos und unverbindlich.

info@twitting.eu oder 02331-409319

Hinweis:  Ihre Anfrage ist kostenlos. Meine unverbindliche Ersteinschätzung mit der ich Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiere, ist für Sie auch kostenfrei.

Gerne können wir auch via Skype sprechen.

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Medizinische Gutachten

Wenn Sie bei einem Unfall schwer verletzt worden sind, so muss immer ein medizinisches Gutachten und oft auch ein Gegengutachten erstellt werden.

Die Einschätzung der gesundheitlichen Folgen durch einen ärztlichen Gutachter ist für die Höhe des Schadenersatzes von sehr großer Bedeutung.

Unsere Anwaltskanzlei unterstützt Sie hier optimal durch

Gutachten im Bereich der privaten Unfallversicherung  langjährige, enge Zusammenarbeit mit hochspezialisierten und erfahrenen Ärzten. Hierzu gehören:

  • Gutachten bei Haftpflichtschäden nach Verkehrsunfällen
  • Gegengutachten

Überlassen Sie hier nichts dem Zufall. Wenn bereits ein falsches Gutachten erstellt worden ist, dann hilft ein Gegengutachten.

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Kapitalisierung

Die Versicherung zahlt nach einem Unfall bereits an Sie? Dann sollten Sie über eine Kapitalisierung nachdenken!

Zögern Sie nicht und fordern Sie, was Ihnen zusteht! Holen Sie sich die „große“ Summe.

Sie haben sehr gute Chancen dazu. Der Fachmann nennt das: Kapitalisierung oder Kapitalisierung-Rente!

Kapitalisierung. Was ist das?

Unter Kapitalisierung versteht man grundsätzlich die Umwandlung einer monatlichen Zahlung in eine Einmalzahlung.

Sie erhalten z.B. von der Versicherung oder Berufsgenossenschaft Ihren Erwerbsschaden monatlich ersetzt. Wenn Sie einen Dauerschaden haben heißt das, dass Sie diesen monatlichen Schadenersatz grundsätzlich bis zu Ihrem Eintritt in die Altersrente bekommen. Nun kann es interessant sein, diese monatliche Zahlung, in eine einmalige Zahlung umzuwandeln. Sie verfügen dann sofort über eine „größere“ Summe. Die monatlichen „Klein“-Zahlungen der Versicherung entfallen.

Die Kapitalisierung ist ein komplizierter Rechenvorgang, der auf jeden Fall in die Hände eines kundigen Rechtsanwalts gehört: info@twitting.eu oder 02331-409319.

Auch der Haushaltsschaden (früher Haushaltsführungsschaden) kann kapitalisiert werden. Die Höhe des Betrages, den Sie dann erhalten hängt dann von Ihrer Lebenserwartung ab.

 

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